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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft
der Hansestadt Stralsund beschließt, das Verfahren bzgl. der Vergabe von
Liegeplätzen für Verkaufskutter im Stralsunder Hafen, insbesondere zum Zweck, eine
touristische Dienstleistung in Form der Versorgung der Besucher der Hafeninsel
mit Fisch, maritimen Speisen und Getränken zu erbringen, an sich zu ziehen.
Dies umfasst insbesondere die Entscheidungen über:
1. die
Kündigung aller Liegeplätze zum Zwecke der Neuausschreibung,
2. die Anzahl und
die Standorte der auszuschreibenden Liegeplätze,
3. die anzuwendende
Vergaberichtlinie,
4. die Vergabe der
Liegeplätze,
5. die grundsätzlichen Regeln für die Pachtverträge.
Begründung:
Im Jahr 2011 wurden
für die Jahre 2012ff acht konkret definierte Liegeplätze für
Verkaufskutter im Stralsunder Hafen zu dem Zweck vergeben, eine touristische
Dienstleistung zu erbringen in Form der Versorgung der Besucher der Hafeninsel
mit maritimen Speisen und Getränken. Die Entscheidung zur Kündigung aller
bisherigen Verträge, die Erarbeitung des Vergabekonzeptes, die Vorbereitung der
Auswahlentscheidung und die Festlegung der Pächter für die Jahre 2012 ff. wurde
durch die Stadtverwaltung vorbereitet und durchgeführt.
Am 30.11.2011 wurde dem Ausschuss für Bau, Umwelt und
Stadtentwicklung das Vergabekonzept vorgestellt. Der Ausschuss empfahl, das
vorgeschlagene Konzept umzusetzen. Über das Ergebnis des Auswahlverfahrens
wurde der Ausschuss in Kenntnis gesetzt.
Insoweit
handelt es sich um eine Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises, die bisher
durch den Oberbürgermeister als "Geschäft der laufenden Verwaltung"
wahrgenommen worden ist. In diesem Bereich kann die Bürgerschaft sich aber
jederzeit für zuständig erklären, wenn sie eine entsprechende Wichtigkeit der
Angelegenheit erkennt.
Gemäß § 22
der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist die Bürgerschaft
für alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde zuständig. Wichtig sind
Angelegenheiten, die aufgrund ihrer politischen Bedeutung und ihrer
wirtschaftlichen Auswirkungen von grundsätzlicher Bedeutung für die Gemeinde
sind. Die Bürgerschaft kann Aufgaben auf den Hauptausschuss oder den
Oberbürgermeister übertragen. Gleichfalls steht ihr das Recht zu
Angelegenheiten, welche sie übertragen hat, jederzeit an sich zu ziehen.
Die Verkaufskutter
im Stralsunder Hafen bestimmen zu nicht unwesentlichen Teilen das Bild der
Stralsunder Hafeninsel. Sie erfreuen sich sowohl bei den Besuchern der
Hansestadt als auch bei vielen Stralsundern großer Beliebtheit.
Gleichfalls kam es
vermutlich aufgrund von Konkurrenzstreitigkeiten zwischen einzelnen Pächtern zu
einer Vielzahl von Vorfällen im Jahr 2012, die bis zum heutigen Tag nicht in
vollem Umfang aufgeklärt werden konnten.
Um größtmögliche
Transparenz in diesem Bereich herzustellen und zu gewährleisten, dass
zukünftige Auswahlentscheidungen auf eine möglichst breite demokratische Basis
gestellt werden, sollte die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließen,
das Verfahren bzgl. der Vergabe von Liegeplätzen für Verkaufskutter im
Stralsunder Hafen, insbesondere zum Zweck, eine touristische Dienstleistung in
Form der Versorgung der Besucher der Hafeninsel mit Fisch, maritimen Speisen
und Getränken zu erbringen, an sich zu ziehen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Dr.
Ronald Zabel Michael
Philippen Peter van
Slooten
Vors.
CDU/FDP-Fraktion Vors. Fraktion BfS Vors. SPD-Fraktion
Andrea
Kühl Jürgen Suhr
Vors.
Fraktion LoL Vors.
Fraktion B 90/Die Grünen