Betreff
Heranziehung der Entscheidungen über die Vergabe von Liegeplätzen für Verkaufskutter
Einreicher: alle Fraktionen
Vorlage
AN 0083/2016
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt, das Verfahren bzgl. der Vergabe von Liegeplätzen für Verkaufskutter im Stralsunder Hafen, insbesondere zum Zweck, eine touristische Dienstleistung in Form der Versorgung der Besucher der Hafeninsel mit Fisch, maritimen Speisen und Getränken zu erbringen, an sich zu ziehen.

 

Dies umfasst insbesondere die Entscheidungen über:

 

1. die Kündigung aller Liegeplätze zum Zwecke der Neuausschreibung,

2. die Anzahl und die Standorte der auszuschreibenden Liegeplätze,

3. die anzuwendende Vergaberichtlinie,

4. die Vergabe der Liegeplätze,

5. die grundsätzlichen Regeln für die Pachtverträge.

 

 


Begründung:

Im Jahr 2011 wurden für die Jahre 2012ff acht konkret definierte Liegeplätze für Verkaufskutter im Stralsunder Hafen zu dem Zweck vergeben, eine touristische Dienstleistung zu erbringen in Form der Versorgung der Besucher der Hafeninsel mit maritimen Speisen und Getränken. Die Entscheidung zur Kündigung aller bisherigen Verträge, die Erarbeitung des Vergabekonzeptes, die Vorbereitung der Auswahlentscheidung und die Festlegung der Pächter für die Jahre 2012 ff. wurde durch die Stadtverwaltung vorbereitet und durchgeführt.

 

Am 30.11.2011 wurde dem Ausschuss für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung das Vergabekonzept vorgestellt. Der Ausschuss empfahl, das vorgeschlagene Konzept umzusetzen. Über das Ergebnis des Auswahlverfahrens wurde der Ausschuss in Kenntnis gesetzt.

 

Insoweit handelt es sich um eine Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises, die bisher durch den Oberbürgermeister als "Geschäft der laufenden Verwaltung" wahrgenommen worden ist. In diesem Bereich kann die Bürgerschaft sich aber jederzeit für zuständig erklären, wenn sie eine entsprechende Wichtigkeit der Angelegenheit erkennt.

 

Gemäß § 22 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist die Bürgerschaft für alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde zuständig. Wichtig sind Angelegenheiten, die aufgrund ihrer politischen Bedeutung und ihrer wirtschaftlichen Auswirkungen von grundsätzlicher Bedeutung für die Gemeinde sind. Die Bürgerschaft kann Aufgaben auf den Hauptausschuss oder den Oberbürgermeister übertragen. Gleichfalls steht ihr das Recht zu Angelegenheiten, welche sie übertragen hat, jederzeit an sich zu ziehen.

 

Die Verkaufskutter im Stralsunder Hafen bestimmen zu nicht unwesentlichen Teilen das Bild der Stralsunder Hafeninsel. Sie erfreuen sich sowohl bei den Besuchern der Hansestadt als auch bei vielen Stralsundern großer Beliebtheit.

 

Gleichfalls kam es vermutlich aufgrund von Konkurrenzstreitigkeiten zwischen einzelnen Pächtern zu einer Vielzahl von Vorfällen im Jahr 2012, die bis zum heutigen Tag nicht in vollem Umfang aufgeklärt werden konnten.

 

Um größtmögliche Transparenz in diesem Bereich herzustellen und zu gewährleisten, dass zukünftige Auswahlentscheidungen auf eine möglichst breite demokratische Basis gestellt werden, sollte die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließen, das Verfahren bzgl. der Vergabe von Liegeplätzen für Verkaufskutter im Stralsunder Hafen, insbesondere zum Zweck, eine touristische Dienstleistung in Form der Versorgung der Besucher der Hafeninsel mit Fisch, maritimen Speisen und Getränken zu erbringen, an sich zu ziehen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dr. Ronald Zabel                    Michael Philippen                   Peter van Slooten     

Vors. CDU/FDP-Fraktion       Vors. Fraktion BfS                 Vors. SPD-Fraktion

 

 

 

 

 

 

Andrea Kühl                           Jürgen Suhr

Vors. Fraktion LoL                  Vors. Fraktion B 90/Die Grünen