Sachverhalt:
Das Plangebiet, welches sich im Bereich nördlich der Werftstraße/Ecke
Frankendamm befindet, umfasst die im Eigentum der Firma AIR 41 GmbH stehende
ca. 9.200 m² große Brachfläche (s. Anlage 1). Die Firma AIR 41 GmbH mit Vorsitz
vom Herrn Marcos Rossello ist Systemdienstleister im Bereich Luftfahrt und hat
das Grundstück im Jahre 2014 von der REWENA GmbH in der Frankenvorstadt
erworben. Die ehemals vorhandenen gewerblich genutzten Baracken wurden um 1997
zurückgebaut.
Der Vorhabenträger hat mit Schreiben vom 01.06.2016 einen Antrag zur
Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gestellt.
Er plant die Errichtung eines Wohn- und Pflegeheimes mit
Tagespflegeeinrichtung. Die Seniorenwohnanlage mit ergänzender
Tagespflegeeinrichtung soll in zwei Baukörper gegliedert werden. Die zwei- bzw.
dreigeschossigen Baukörper (zuzüglich eines zurückgesetzten Staffelgeschosses)
werden durch einen eingeschossigen, transparenten Verbindungsriegel mit
zentralen Funktionen zusammengefasst. Die Bebauung soll auf einer
Geschossfläche von rund 5.500 m² Raum für 70 bis 80 Einheiten bieten, die sich
auf kleine 1-2 Zimmer Appartements und klassische Einzelzimmer verteilen. Die
Erschließung erfolgt von der Werftstraße. Entlang der östlichen
Grundstücksgrenze sind die notwendigen Stellplätze für Bewohner, Mitarbeiter
und Besucher vorgesehen.
Im südlichen Bereich des Plangebietes, an der Werftstraße, sollen zwei
zweigeschossige, gewerblich genutzte Gebäude entstehen. (s. Anlage 2)
Die vorgesehene Nutzung ist auf der Gewerbebrache planungsrechtlich
derzeit nicht zulässig. Baurecht für die angestrebte Nutzung als Wohn- und
Pflegeheim mit Tagespflegeeinrichtung und vorgelagerten gewerblichen Nutzung
kann nur durch einen Bebauungsplan geschaffen werden. Hierzu hat der
Vorhabenträger bei der Stadt die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens beantragt.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
1. Für die im Stadtteil Frankenvorstadt gelegene Fläche nördlich der
Werftstraße soll gemäß § 12 BauGB ein vorhabenbezogener Bebauungsplan
aufgestellt werden. Das ca. 9.200 m² große Plangebiet umfasst in der Gemarkung
Stralsund, Flur 37, der Flurstücke 40/1, 41/2, 39/1 und 48/3 teilweise. Es wird
im Süden durch die Werftstraße, im Westen durch den Frankendamm, den
Netto-Markt und den Baustoffhof vom Garten- und Landschaftsbaubetrieb Galant
GmbH, im Norden durch den Alten Frankenfriedhof und im Osten durch die Bau- und
Möbeltischlerei Bluhm, den Caravanstellplatz „An der Rügenbrücke“ und das
Flurstück 50 begrenzt.
2. Als Planungsziel wird die Entwicklung eines Wohn- und Pflegeheimes
für Senioren und angrenzend an die Werftstraße mit einer Gewerbebebauung
angestrebt.
3. Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, soll der
Bebauungsplan gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.
4. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen.
Lösungsvorschlag:
Mit der geplanten Nachverdichtung kann ein weiterer Wohn- und
Pflegestandort geschaffen werden, der durch eine Gewerbezeile zur Werftstraße
abgeschirmt wird. Dies erfolgt in einem von Wohnen und Gewerbe gemischten
Gebiet, welches infrastrukturell gut erschlossen ist.
Die Entwicklung eines Wohn- und Pflegeheimes mit Tagespflegeeinrichtung
soll die Nachfrage an betreuten Wohnformen für Senioren, sowie für jüngere
pflegebedürftige Menschen gerecht werden. Zudem kann der Bereich optisch und
qualitativ aufgewertet werden. Das grüne Umfeld und die Nähe zum Frankendamm
als Nahversorgungszentrum der Frankenvorstadt bieten eine gute Wohnqualität.
Mit der geplanten Gewerbebebauung südlich des Planquartieres soll die in
den letzten Jahren entlang der Werftstraße entstandene Einzelhausbebauung
maßstäblich fortgesetzt werden, die gleichzeitig als Abschirmung gegenüber dem
Verkehrslärm für das Wohn- und Pflegeheim dienen soll.
Das Plangebiet umfasst die Flächen der Gemarkung Stralsund, Flur 37, der
Flurstücke 40/1, 41/2, 39/1 und 48/3 teilweise. Es wird im Süden durch die
Werftstraße, im Westen durch den Frankendamm, den Netto-Markt und den
Baustoffhof vom Garten- und Landschaftsbaubetrieb Galant GmbH, im Norden durch
den Alten Frankenfriedhof und im Osten durch die Bau- und Möbeltischlerei
Bluhm, den Caravanstellplatz „An der Rügenbrücke“ und einer privat genutzten
Fläche begrenzt (s. Anlage 1).
Um das geplante Vorhaben realisieren zu können, sollte dem Antrag des
Vorhabenträgers zugestimmt und der Beschluss zur Aufstellung eines
Bebauungsplanverfahrens gefasst werden. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan nach
§ 12 BauGB ist für das Vorhaben das geeignete Verfahren, da es auf die zügige
Umsetzung eines konkreten vom Grundstückseigentümer beabsichtigten Vorhabens
ausgerichtet ist.
Der vorhandene Baumbestand und der ggf. Waldbestand gemäß
Landeswaldgesetz M-V zum Alten Frankenfriedhof ist zu berücksichtigen bzw.
auszugleichen. Zum Bebauungsplan wird ein grünordnerischer Fachbeitrag
erstellt, der den Eingriff in den geschützten Gehölzbestand erfasst und
beurteilt.
Es wird die vorhandene Fläche eines ehemaligen Gewerbegrundstückes mit
unterschiedlichen Nutzungen wiedergenutzt. Die überbaubare Grundfläche wird
weniger als 20.000 m² sein. Die geplante Bebauung unterliegt daher nicht einer
Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung. Deshalb kann bei dem vorliegenden
Plangebiet der § 13 a BauGB zur Anwendung kommen. Der Bebauungsplan kann im
beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung aufgestellt werden.
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Hansestadt Stralsund
stellt das Plangebiet als gemischte Baufläche dar. Die geplante Nutzung wird
aus dem FNP entwickelt.
Die Durchführung des Vorhabens wird die Hansestadt Stralsund in einem
Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger regeln. In diesem wird er sich zur
Realisierung des Gesamtvorhabens in einem Zeitraum von 2 Jahren nach Erteilung
der Baugenehmigung verpflichten.
Alternativen:
Für die geplante Wohnnutzung in zweiter Reihe besteht z. Zt. kein
Baurecht, da es sich um den rückwärtigen Bereich um eine Außenbereichsfläche im
Innenbereich handelt. Zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gibt es keine
Alternative, wenn das Vorhaben realisiert werden soll.