Sachverhalt:
In den letzten Jahren zeichnet sich in der Hansestadt Stralsund ein
stetiger Einwohnerzuwachs ab. Die Bevölkerung wuchs von 56.875 (2010) auf
58.241 (2015) [Quelle: MESO].
Damit ist eine positive Trendwende bei dem über zwei Jahrzehnten andauernden
Einwohnerrückgang zu verzeichnen. Mit dem Einwohnerwachstum ist auch weiterhin
der Bedarf nach Wohnraum gestiegen.
Im Rahmen der Fortschreibung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes
(ISEK) der Hansestadt Stralsund (Beschl. Nr. 2015-VI-02-0177 vom 12.03.2015)
wurde eine Prognose für den Wohnraumbedarf bis 2030 erstellt. Im Ergebnis ist
die Zielsetzung formuliert worden, dass der künftige Bedarf eine langfristige,
kontinuierliche Entwicklung von Wohnbaustandorten erfordert.
Um die Attraktivität der Hansestadt Stralsund als Wohnort zu sichern und
weiter zu steigern, ist ein vielfältiges, vielgestaltiges Wohnraumangebot an
unterschiedlichen Standorten erforderlich.
Die aktuellen Anfragen an Eigenheimgrundstücken können zurzeit nicht
gedeckt werden. Insofern besteht weiterhin ein kontinuierlicher Bedarf nach
Eigenheimgrundstücken durch die hohe Nachfrage. Vorrangig sollen Standorte der
Innenentwicklung genutzt werden, um den Landschaftsverbrauch entgegen zu
wirken.
Es werden ca. 60 bis 70 Einfamilienhäuser pro Jahr gebaut. Neben der
anhaltenden Nachfrage nach attraktiven Bauplätzen in der Nähe zum Strelasund, besteht
ebenfalls eine hohe Baulandnachfrage an Eigenheimgrundstücken im gewachsenen
Stadtgebiet. Die bisher erschlossenen Wohngebiete sind ausgelastet, im B-Plan
Nr. 32 „Wohngebiet Gärtnereigelände Andershof“ für das jetzt die Erschließung
beginnt, gibt es mehr Bewerber als Grundstücke und die im Planverfahren
befindlichen Wohngebiete B-Plan Nr. 64 „Wohngebiet nördlich der
Studentensiedlung Holzhausen“, sowie B-Plan Nr. 65 „Wohngebiet östlich der
Hochschulallee“ decken den Bereich an Grundstücken in innerstädtischen Lagen
insbesondere für Knieper West nicht ab und entsprechen daher nicht den Wünschen
der einzelnen Bauherren. Deshalb soll auf der Fläche der ehemaligen Olov-Palme-
und Rosa-Luxemburg-Schule am nordwestlichen Stadtrand ein kleines Wohngebiet entstehen.
Das Plangebiet umfasst die im
Eigentum der Stadt stehende ca. 1,25 ha große Freifläche nördlich der
Hermann-Burmeister-Straße in Knieper West. Die
Liegenschaftsentwicklungsgesellschaft der Hansestadt Stralsund (LEG) möchte die
städtischen Flächen erwerben und für den Eigenheimbau entwickeln. Geplant ist
eine Bebauung mit Einzelhäusern bzw. mit „Eigenheimen in Reihe“ (etwa 9 bis 14
Baugrundstücke). Die vorgesehene Wohnnutzung ist z. Zt. auf dem ehemaligen
Schulstandort der Olov-Palme- und Rosa-Luxemburg-Schule nicht zulässig.
Baurecht für die angestrebte Wohnungsbauentwicklung kann nur durch einen
Bebauungsplan geschaffen werden.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
1. Für die im Stadtteil Knieper West gelegene Fläche nördlich der
Hermann-Burmeister-Straße soll ein Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
aufgestellt werden.
Das ca. 1,25 ha große Plangebiet umfasst in der Gemarkung Stralsund,
Flur 61 das Flurstück 42/3 anteilig. Es wird begrenzt im Süden durch die
Hermann-Burmeister-Straße, im Westen durch den Kurt-Tucholsky-Weg, im Norden
durch eine Waldfläche (Schulwald) und im Osten durch die
Rosa-Luxemburg-Sporthalle und Sportplatz.
2. Ziel der Planung ist die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes
für den Eigenheimbau.
3. Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, soll der
Bebauungsplan gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.
4. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Lösungsvorschlag:
Mit der geplanten Nachverdichtung kann weiterer Wohnraum geschaffen
werden, in einem vom Wohnen geprägten Stadtgebiet, welches infrastrukturell gut
erschlossen ist.
Das Plangebiet ist eine Teilfläche des Flurstückes 42/3. Es wird im
Süden durch die Hermann-Burmeister-Straße, im Westen durch den
Kurt-Tucholsky-Weg, im Norden durch eine Waldfläche (Schulwald) und im Osten
durch die Rosa-Luxemburg-Sporthalle und Sportplatz begrenzt (siehe Anlage).
Der vorhandene Baumbestand ist zu berücksichtigen bzw. auszugleichen.
Zum Bebauungsplan wird ein grünordnerischer Fachbeitrag erstellt, der den
Eingriff in den geschützten Gehölzbestand erfasst und beurteilt.
Es wird die vorhandene Fläche des ehemaligen Schulstandortes der
Olov-Palme- und Rosa-Luxemburg-Schule wiedergenutzt. Die überbaubare
Grundfläche wird weniger als 20.000 m² sein. Die geplante Wohnbebauung unterliegt
nicht einer Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung. Deshalb kann bei dem
vorliegenden Plangebiet der § 13 a BauGB zur Anwendung kommen. Der
Bebauungsplan kann somit im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung
aufgestellt werden.
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan (FNP) stellt das Plangebiet als
Schulstandort dar.
Die Schulen wurden mit Fördermitteln aus dem RSI (Rückbau sozialer
Infrastrukturen) von 2003 bis 2004 zurückgebaut. Im beschleunigten Verfahren
darf die geplante Nutzung des Bebauungsplanes von den Darstellungen des FNP
abweichen. Für die Schulstandortfläche, die als Wohnbaufläche darzustellen
wäre, ist dann der FNP gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung
an die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 21 anzupassen. Die bisherige
Darstellung als Gemeindebedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schulstandort
wird durch die Darstellung als Wohnbaufläche berichtigt.
Alternativen:
Für die geplante Nutzung besteht z. Zt. kein Baurecht. Zur Aufstellung
eines Bebauungsplanes gibt es keine Alternative.