Betreff
Konzept Laubentsorgung, Aufhebung Beschluss B 0096/00
Vorlage
B 0032/2016
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt

Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 12.10.2000 wurden Eigentümer anliegender Grundstücke, die gemäß Straßenreinigungssatzung u.a. zur Beseitigung von Laub von Straßenflächen verpflichtet sind, durch eine zusätzliche, einmal pro Jahr im Herbst durch die Stadt durchgeführte kostenlose Laubsammlung unterstützt. Die Sammlung und Verwertung des Laubes erfolgte in Papiersäcken. Es handelte sich um eine freiwillige Aufgabe der Stadt.

Mit der Ausgabe und der Sammlung waren nicht unerhebliche personelle und finanzielle Aufwendungen verbunden:

- seit Einführung des Angebotes wurden 2.723 Papiersäcke/Jahr genutzt; die Leistung (Ausgabe, Sammlung, Verwertung) war verbunden mit Gesamtkosten von 14 TEUR/Jahr (Angaben i.M seit 2000)

- gerade das Ziel, wegen eines bei Altbäumen zu erwartendem großen Laubanfalls nur Bürger in einem ausgewählten Anteil von Straßen zu unterstützen, verursachte erhebliche Unsicherheiten, Widersprüche und Aufwendungen

- tlw. wurde das Angebot der Stadt für die Entsorgung von privaten Bioabfällen der Anliegergrundstücke missbraucht.

 

Mit der seit 1.01.2016 auch im Stadtgebiet Stralsund eingeführten Biotonne steht den privaten Haushalten, neben einer Kompostierung oder der Anlieferung am Wertstoffhof,  erstmalig eine Möglichkeit zur Verfügung, Bioabfälle, so auch Laub, direkt am Grundstück entsorgen zu lassen.

Die Biotonne ist für die Haushalte nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden. Wenn im Herbst, z.B. durch das Laub einmal mehr Bioabfall anfällt, als er in die Biotonne passt, so kann dieser Abfall am Abfuhrtag zusätzlich zur Entleerung übergeben werden. 


Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

Die Eigentümer anliegender Grundstücke, die gemäß Straßenreinigungssatzung u.a. zur Beseitigung von Laub von Straßenflächen verpflichtet sind, ab sofort nicht mehr durch eine zusätzliche, durch die Stadt durchgeführte kostenlose Laubsammlung zu unterstützen. Der Beschluss der Bürgerschaft vom  12.10.2000, Beschlussnummer 2000-III-07-0379 wird aufgehoben.


Lösungsvorschlag

Dem ursprünglichen Ziel des Beschlusses der Bürgerschaft, die Bürger bei ihren Pflichten der Laubentsorgung zu entlasten, wird jetzt bereits über die Biotonne entsprochen. Ein zusätzliches Angebot der Hansestadt Stralsund ist daher verzichtbar.

Es entstehen dadurch keine unzumutbaren Belastungen für die Bürger weil:

- für die Entsorgung von Bioabfällen über die Instrumente Eigenkompostierung, Biotonne und Wertstoffhof geeignete Verwertungs- und Beseitigungsmöglichkeiten bestehen

- die Nutzungsmöglichkeiten der Biotonne für Laub auch weiterhin für den Bürger kostenlos ist

Unter dem Aspekt, dass die Leistung ohnehin bisher nur einem ausgewählten Teil der Bürger zu Gute kam und eine Überprüfung freiwilliger Leistungen der Hansestadt ständig gefordert ist, soll deshalb ab sofort die Ausgabe von „Laubsäcken für die Straßenreinigung“, deren Sammlung und Verwertung eingestellt werden. Der Wegfall der Leistung kommt insbesondere der Erfüllung originärer Aufgaben der Pflege der Grün- und Parkanlagen zu Gute.

 


Alternativen

Mit der kostenlosen Laubsammlung, zusätzlich einmal pro Jahr im Herbst durch die Stadt, wird fortgefahren. Es wird erwartet, dass die Abgrenzung gegenüber den Regelungen gem. Satzung über die Abfallwirtschaft im Landkreis Vorpommern- Rügen zu weiteren Unsicherheiten, Widersprüche und Aufwendungen führen wird.