Sachverhalt:
Die Hansestadt Stralsund führt gemäß § 1 KomDoppikEG M-V ab dem
Haushaltsjahr 2011 ihre Bücher nach den Regeln der doppelten Buchführung für
Gemeinden (Doppik). Die Umstellung erfolgte zu Beginn des Haushaltsjahres 2011
mit Beschluss der Bürgerschaft vom 16./23. September 2010 (Beschluss-Nr.
2010-V-07-0335) und rechtsaufsichtlicher Genehmigung des Innenministeriums M-V
vom 27.10.2010.
Gemäß § 2 KomDoppikEG M-V ist für den Beginn des ersten Haushaltsjahres
der neuen Rechnungslegung eine Eröffnungsbilanz aufzustellen.
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund stellte in der Sitzung am 21.
Januar 2016 die Eröffnungsbilanz für den Kernhaushalt zum 1. Januar 2011 mit
eingeschränktem Bestätigungsvermerk fest (Beschluss-Nr. 2016-VI-01-0338).
Die Umstellung des Rechnungswesens der Gemeinde betrifft auch die
städtebaulichen Sondervermögen zur Durchführung von städtebaulichen
Sanierungsmaßnahmen gemäß § 136 BauGB und städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen
gemäß § 165 BauGB.
Die Hansestadt Stralsund bedient sich für die städtebauliche
Entwicklungsmaßnahme „Kleiner Wiesenweg“ der Stadterneuerungsgesellschaft der
Hansestadt Stralsund mbH als Sanierungsträger und hat dieser das städtebauliche
Sondervermögen „Kleiner Wiesenweg“ als Treuhandvermögen übergeben.
Nach § 64 Abs. 2 u. 4 KV M-V ist für jedes Sondervermögen eine
Sonderrechnung nach den Vorschriften der kommunalen Haushaltswirtschaft
(Abschnitt 4 der KV M-V) zu führen. Dabei sind auch die Vorschriften des
KomDoppikEG M-V mit Ausnahme der §§ 13 u.14 sowie der §§ 16 bis 18 sinngemäß
anzuwenden.
Da die Umstellung des Rechnungswesens der Gemeinde nur zu einem
einheitlichen Zeitpunkt erfolgen kann, hat die Hansestadt Stralsund für das
städtebauliche Sondervermögen „Kleiner Wiesenweg“ eine Eröffnungsbilanz mit
Anhang und Anlagen zum 1. Januar 2011 erstellt und dem Rechnungsprüfungsamt zur
Prüfung vorgelegt.
Die als Anlage beigefügte Eröffnungsbilanz des städtebaulichen
Sondervermögens „Kleiner Wiesenweg“ zum 1. Januar 2011 umfasst in der Fassung
vom 6. Oktober 2015 folgende Werte:
Aktivseite 1. Anlagevermögen 0,00 EUR
2.
Umlaufvermögen 2.674.599,46 EUR
Passivseite 1. Eigenkapital 640.892,00 EUR
2.
Sonderposten 0,00 EUR
3.
Rückstellungen 1.636.134,02
EUR
4.
Verbindlichkeiten 397.573,44 EUR
Bilanzsumme 2.674.599,46 EUR
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund stellt auf Grundlage des abschließenden Prüfungsvermerks des Rechnungsprüfungsausschusses vom 20. April 2016 die Eröffnungsbilanz des städtebaulichen Sondervermögens „Kleiner Wiesenweg“ der Hansestadt Stralsund zum 1. Januar 2011 in der Fassung vom 6. Oktober 2015 fest mit den Werten:
Aktivseite 1. Anlagevermögen 0,00 EUR
2.
Umlaufvermögen 2.674.599,46 EUR
Passivseite 1. Eigenkapital 640.892,00 EUR
2.
Sonderposten 0,00 EUR
3.
Rückstellungen 1.636.134,02
EUR
4.
Verbindlichkeiten 397.573,44 EUR
Bilanzsumme 2.674.599,46 EUR
Lösungsvorschlag:
Aufgrund der rechtlichen Bestimmungen hat das Rechnungsprüfungsamt die
Eröffnungsbilanz für das städtebauliche Sondervermögen „Kleiner Wiesenweg“ der
Hansestadt Stralsund per 1. Januar 2011 in der Fassung vom 6. Oktober 2015
inclusive Anhang und sonstiger Anlagen zum Anhang geprüft.
Das Rechnungsprüfungsamt hat seine Prüfung am 11. März 2016
abgeschlossen und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Zusammenfassend stellt das Rechnungsprüfungsamt fest:
„Die Eröffnungsbilanz des städtebaulichen Sondervermögens „Kleiner
Wiesenweg“ der Hansestadt Stralsund zum 1. Januar 2011 entspricht samt Anhang
und Anlagen den Vorschriften der §§ 2 bis 11 KomDoppikEG M-V i.V.m. § 60 KV M-V
und der §§ 30 – 37,42,43,47,48 und 50 - 52 GemHVO-Doppik sowie den sie
ergänzenden Verwaltungsvorschriften und Ausführungsbestimmungen. Sie vermittelt
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögenslage des
städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Stralsund „Kleiner Wiesenweg“.“
Der Rechnungsprüfungsausschuss teilt die Einschätzung des
Rechnungsprüfungsamtes und hat in seiner Sitzung am 20. April 2016 der
Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund empfohlen, die geprüfte Eröffnungsbilanz
des städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Stralsund „Kleiner
Wiesenweg“ zum 1. Januar 2011 in der Fassung vom
6. Oktober 2015 festzustellen.
Alternativen:
keine