Beschlussvorschlag:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht ab dem
Haushaltsjahr 2017 10% der Erlöse aus Liegenschaftsverkäufen für
Sanierungszwecke an Denkmälern einzusetzen, für die aus unterschiedlichsten
Gründen keine Fördermittel generiert werden können.
Begründung:
Der Verfall des
Bürgerhauses (ehem. Pionierhaus) am Knieper Damm wurde von breiten Teilen der
Stralsunder Bevölkerung sehr emotional aufgenommen. In der letzten Bürgerschaftssitzung
wurde seitens der Verwaltung deutlich gemacht, dass selbst für
Sicherungsarbeiten wie Dachausbesserungen kein Geld zur Verfügung steht, da der
Standort nicht im Sanierungsgebiet liegt. Damit dies nicht ebenfalls an anderen
Denkmälern an ebensolchen Standorten passiert, möchten wir einen Hinweis des 1.
Beigeordneten Herrn Hartlieb aufgreifen. Laut Haushaltsplan 2016 sind für
Liegenschaftsverkäufe Erlöse in Höhe von 1,9 Mio EUR eingeplant. 10% wären also
190.000 EUR mit denen man sicherlich das Dach am ehemaligen Pionierhaus hätte
instand setzen können.