Sachverhalt:

 

Schulträger für die Grund- und Regionalschulen sind regelmäßig die Gemeinden, für Gymnasien, Gesamt- und Förderschulen die Landkreise und kreisfreien Städte. Nach Kreisgebietsreform in 2011 wurde die Schulträgerschaft des Landkreises Vorpommern-Rügen für die Gymnasien, Gesamt- und Förderschulen der Hansestadt Stralsund per Öffentlich-Rechtlichem Vertrag auf die Hansestadt Stralsund zurückübertragen, so dass die Hansestadt Stralsund weiterhin für alle öffentlichen allgemeinbildenden Schulen die Schulträgerschaft wahrnimmt.

 

Die Prioritätenliste für noch zu sanierende Schulen, Turnhallen und Außenanlagen auf der Grundlage der genehmigten Schulentwicklungsplanung 2006/2007-2011/2012 wurde am 26.4.2012 durch die Bürgerschaft beschlossen. Die Schulentwicklungsplanung obliegt gemäß § 11 Abs. 1 LNOG M-V i.V.m. § 107 Abs. 1 Satz 1 Schulgesetz MV dem Landkreis. Diese Planung umfasst alle öffentlichen Schulen des Landkreises.

 

Unabhängig davon kann die Hansestadt Stralsund die Reihenfolge der Sanierung ihrer 16 öffentlichen Schulen selbst bestimmen, die damit aber nicht mehr Bestandteil der Schulentwicklungsplanung ist. Gemäß Verordnung über die Schulentwicklungsplanung in Mecklenburg-Vorpommern (SEPVO M-V) vom 16.09.2014 wurde die Schulentwicklungsplanung von 2015/16 bis 2020/21 mit Beschluss des Kreistages vom 12.05.2015 dahingehend fortgeschrieben, dass in Stralsund alle 16 allgemeinbildenden öffentlichen Schulen langfristig Bestand haben. Darüber hinaus sind weitergehende Errichtungen und der Betrieb von Schulen möglich, wenn festgelegte Schülermindestzahlen erreicht werden Mit der Prüfung nachfolgender Sachverhalte ist lediglich eine Kapazitätserweiterung vorhandener Standorte geplant, welches mit der festgelegten Entwicklungsplanung in Einklang steht.

 

Mit dem Zuwachs an Schülerzahlen in Stralsund ist die Festlegung der Kapazitäten grundsätzlich zu überdenken. Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund hat die Verwaltung mit dem Beschluss 2015-VI-10-0317 aufgefordert, die Kapazitätserweiterung des Schulzentrums am Sund und der Burmeister-Regionalschule mit erhöhter Intensität voranzutreiben und die Prioritätenplanung entsprechend anzupassen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschießt die Erweiterung des Schulstandortes

im Stadtgebiet Tribseer – hier: Regionale Schule Hermann-Burmeister zur Absicherung der Beschulung Stralsunder Schüler ab Sekundarbereich I.

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt anliegende überarbeitete      Prioritätenliste.


Lösungsvorschlag:

 

Dem Beschluss folgend wurden durch die Abteilung Schule, Sport und ZGM die Entwicklung der Bevölkerungszahlen und der Stadtteile, die einzelnen Schulformen und Standorte genau untersucht. Einzelheiten sind der Anlage – Prüfung Orientierungsstufe – zu entnehmen. Unter Abwägung aller Faktoren wurden verschiedenen Szenarien entwickelt und ein Entscheidungsvorschlag erarbeitet. Zusammenfassend ist es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, den Standort Regionale Schule Hermann Burmeister langfristig zu stärken. So werden sowohl Kapazitätsengpässe im Stadtgebiet Tribseer als auch Andershof/Süd  aufgefangen. Dieser Lösungsansatz ist darüber hinaus nachhaltig, wirtschaftlich und kann den Bedarf in wachsenden Wohngebieten für beide Stadtgebiete abdecken.

 

Eine Erweiterung des Schulzentrums am Sund ist organisatorisch, pädagogisch und unter finanziellen Aspekten dagegen nicht zu befürworten.  .


Alternativen:   keine