Sachverhalt:
Am 21.01.2016 hat die
Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund das Ranking der ISEK-Maßnahmen für die
Beantragung von Zuwendungen für Infrastrukturelle Maßnahmen (Projekte) der
Integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung aus Mitteln des Europäischen Fonds
für regionale Entwicklung (EFRE) innerhalb des operationellen Programms
2014-2020 des Landes Mecklenburg-Vorpommern beschlossen.
Das Projekt „Sanierung Johanniskloster
als zentraler Bestandteil der Klosterlandschaft“ befindet sich auf Priorität 3
des Maßnahmenkonzeptes mit besonderer Priorität.
Die Gesamtkosten der
Sanierung der Klosteranlage werden auf ca. 14 Mio. Euro geschätzt.
Dieses Volumen ist im Rahmen
der EFRE-Förderperiode nicht förderfähig. Aus diesem Grund will die Hansestadt
Stralsund die Chance wahrnehmen, für einen Teilbereich Fördermittel aus dem
Bundesprogramm Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus 2016 zu
beantragen.
Die Hansestadt Stralsund
beabsichtigt, den Ostflügel und die ehem. Taubstummenanstalt im Johanniskloster
mit Finanzhilfen aus dem Programm Förderung von Investitionen in nationale
Projekte des Städtebaus 2016 (NPS) zu sanieren. Die Bundesregierung stellt 2016
auf Beschluss des Deutschen Bundestages 50 Mio. Euro für Projekte mit
besonderer nationaler Bedeutung, überdurchschnittlichem Investitionsvolumen
sowie hohem Innovationspotenzial zur Verfügung. Das Antragsverfahren ist in
zwei Phasen untergliedert:
1. Phase Einreichung der Projektskizze und
Auswahl der Förderprojekte bis 19. April 2016;
2. Phase (nur für
ausgewählte Projektkommunen) Beantragung der Bundesförderung in Form einer
Zuwendung nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO.
Beschlussvorschlag:
1.
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund
beschließt die Beteiligung am Projektaufruf des Bundes Nationale Projekte des
Städtebaus 2016 mit Einreichung einer entsprechenden Projektskizze zur
Sanierung des Ostflügels und der ehem. Taubstummenanstalt des Johannisklosters.
2.
Die SES mbH wird beauftragt, die unter
Lösungsvorschlag aufgeführte Projektskizze zu erarbeiten und bis spätestens 19.
April 2016 an das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
einzureichen.
Lösungsvorschlag:
Am Projektaufruf der
Bundesregierung zur Förderung von Investitionen in nationale Projekte des
Städtebaus 2016 wird teilgenommen und für die Sanierung des Ostflügels sowie
der ehem. Taubstummenanstalt des Johannisklosters eine Projektskizze zur
Förderung von Investitionen in Höhe von 6 Mio. Euro eingereicht.
Begründung: 1254 gegründet,
seit 2002 Teil des UNESCO-Weltkulturerbes „Historische Altstädte Stralsund und Wismar“,
ist das Johanniskloster eine der größten Klosteranlagen der südlichen
Ostseeküste. Die umfangreichen Bestände schriftlicher und bildlicher Zeugnisse
der Geschichte Stralsunds vom 13. Jh. bis zur Gegenwart sind von überregionaler
Bedeutung. Das Johanniskloster als „Wissensspeicher und Gedächtnis der Stadt“
soll Sitz des Stadtarchivs sein und gleichzeitig als Ort der Besinnung, mit
Vermittlung der Bau- und Nutzungsgeschichte sowie der Präsentation ausgewählter
Buchschätze, wieder öffentlich zugänglich gemacht werden.
Alternativen:
Die Hansestadt Stralsund
verzichtet auf die Einreichung einer Projektskizze und somit auf die
Beantragung einer Zuwendung aus dem Bundesprogramm Förderung von Investitionen
in nationale Projekte des Städtebaus 2016.