Betreff
Projektaufruf zur Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus 2016 / Projektskizze Sanierung Ostflügel und ehem. Taubstummenanstalt des Johannisklosters
Vorlage
B 0008/2016
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

 

Am 21.01.2016 hat die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund das Ranking der ISEK-Maßnahmen für die Beantragung von Zuwendungen für Infrastrukturelle Maßnahmen (Projekte) der Integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) innerhalb des operationellen Programms 2014-2020 des Landes Mecklenburg-Vorpommern beschlossen.

Das Projekt „Sanierung Johanniskloster als zentraler Bestandteil der Klosterlandschaft“ befindet sich auf Priorität 3 des Maßnahmenkonzeptes mit besonderer Priorität.

Die Gesamtkosten der Sanierung der Klosteranlage werden auf ca. 14 Mio. Euro geschätzt.

Dieses Volumen ist im Rahmen der EFRE-Förderperiode nicht förderfähig. Aus diesem Grund will die Hansestadt Stralsund die Chance wahrnehmen, für einen Teilbereich Fördermittel aus dem Bundesprogramm Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus 2016 zu beantragen.

 

Die Hansestadt Stralsund beabsichtigt, den Ostflügel und die ehem. Taubstummenanstalt im Johanniskloster mit Finanzhilfen aus dem Programm Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus 2016 (NPS) zu sanieren. Die Bundesregierung stellt 2016 auf Beschluss des Deutschen Bundestages 50 Mio. Euro für Projekte mit besonderer nationaler Bedeutung, überdurchschnittlichem Investitionsvolumen sowie hohem Innovationspotenzial zur Verfügung. Das Antragsverfahren ist in zwei Phasen untergliedert:

1.  Phase Einreichung der Projektskizze und Auswahl der Förderprojekte bis 19. April 2016;

2. Phase (nur für ausgewählte Projektkommunen) Beantragung der Bundesförderung in Form einer Zuwendung nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.       Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt die Beteiligung am Projektaufruf des Bundes Nationale Projekte des Städtebaus 2016 mit Einreichung einer entsprechenden Projektskizze zur Sanierung des Ostflügels und der ehem. Taubstummenanstalt des Johannisklosters.

 

2.       Die SES mbH wird beauftragt, die unter Lösungsvorschlag aufgeführte Projektskizze zu erarbeiten und bis spätestens 19. April 2016 an das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung einzureichen.

 


Lösungsvorschlag:

 

Am Projektaufruf der Bundesregierung zur Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus 2016 wird teilgenommen und für die Sanierung des Ostflügels sowie der ehem. Taubstummenanstalt des Johannisklosters eine Projektskizze zur Förderung von Investitionen in Höhe von 6 Mio. Euro eingereicht.

Begründung: 1254 gegründet, seit 2002 Teil des UNESCO-Weltkulturerbes „Historische Altstädte Stralsund und Wismar“, ist das Johanniskloster eine der größten Klosteranlagen der südlichen Ostseeküste. Die umfangreichen Bestände schriftlicher und bildlicher Zeugnisse der Geschichte Stralsunds vom 13. Jh. bis zur Gegenwart sind von überregionaler Bedeutung. Das Johanniskloster als „Wissensspeicher und Gedächtnis der Stadt“ soll Sitz des Stadtarchivs sein und gleichzeitig als Ort der Besinnung, mit Vermittlung der Bau- und Nutzungsgeschichte sowie der Präsentation ausgewählter Buchschätze, wieder öffentlich zugänglich gemacht werden.

 


Alternativen:

 

Die Hansestadt Stralsund verzichtet auf die Einreichung einer Projektskizze und somit auf die Beantragung einer Zuwendung aus dem Bundesprogramm Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus 2016.