Sachverhalt:
Nach Ablauf der
regulären Wahlperiode im März 2016 wurde die Wahl eines neuen stellvertretenden
Ortswehrführers erforderlich. Die Mitgliederversammlung der Freiwilligen
Feuerwehr der Hansestadt Stralsund hat am 20. Februar 2016 den Kameraden
Johannes Zeuner zum stellvertretenden Ortswehrführer gewählt.
Gemäß § 12 Abs. 1
Satz 3 des Gesetzes über den Brandschutz
und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für das Land M-V
(BrSchG M-V) vom
21. Dezember 2015 bedarf die Wahl des
stellvertretenen Ortswehrführers der Zustim-
mung der
Gemeindevertretung. Der stellvertretene Ortswehrführer ist nach § 12 Abs. 1
BrSchG M-V für die Amtszeit zum Ehrenbeamten zu ernennen.
Kamerad Zeuner, geboren am 13.07.1991, ist seit 2001 Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr der Hansestadt Stralsund und erfüllt die Voraussetzungen für die Bekleidung des Ehren-amtes.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft
der Hansestadt Stralsund bestätigt die Wahl des stellvertretenen Ortswehrführers und beruft den Kameraden
Johannes Zeuner für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis. Der
stellvertretene Ortswehrführer erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von
monatlich 85,00 EUR.
Alternativen:
keine