Betreff
Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr der Hansestadt Stralsund und Ernennung zum Ehrenbeamten
Vorlage
B 0006/2016
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

Nach Ablauf der regulären Wahlperiode im März 2016 wurde die Wahl eines neuen stellvertretenden Ortswehrführers erforderlich. Die Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr der Hansestadt Stralsund hat am 20. Februar 2016 den Kameraden Johannes Zeuner zum stellvertretenden Ortswehrführer gewählt.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes  über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für das Land M-V (BrSchG M-V) vom

 21. Dezember 2015 bedarf die Wahl des stellvertretenen Ortswehrführers der Zustim-

mung der Gemeindevertretung. Der stellvertretene Ortswehrführer ist nach § 12 Abs. 1 BrSchG M-V für die Amtszeit zum Ehrenbeamten zu ernennen.

 

Kamerad Zeuner, geboren am 13.07.1991, ist seit 2001 Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr der Hansestadt Stralsund und erfüllt die Voraussetzungen für die Bekleidung des Ehren-amtes.


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund bestätigt die Wahl des stellvertretenen  Ortswehrführers und beruft den Kameraden Johannes Zeuner für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis. Der stellvertretene Ortswehrführer erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 85,00 EUR.

 


Alternativen:

keine