Einreicher: Michael Adomeit
Anfrage:
1.
Wer
hat angeordnet die Steuerbefreiung nach Paragraph 6 Absatz 1 Nummer 2 der
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Hansestadt Stralsund ab dem
Jahr 2016 neu zu interpretieren und abhängig zu machen von einem vom
Versorgungsamt
bestätigten Behinderungsgrad (in Anlehnung an BGH- Urteile und
Andere
Urteile aus Bundesländern?
2.
Wie
viele Stralsunder Bürger, die eine Befreiung des o. g. Paragraphen hatten,
wurden Anfang des Jahres durch die Kämmerei aufgefordert, ihre Krankheit bzw.
Behinderung
erneut nach zu weisen und durch das Versorgungsamt bestätigen zu
lassen, um
ihre bisherige Befreiung zu behalten?
Wie viele
Stralsunder Bürger haben auf Grund des Anschreibens und der Neubewertung ihrer
Steuerbefreiung diese Befreiung verloren?
Begründung:
In der gültigen
Hundesatzung der Hansestadt Stralsund gibt es einen Passus, dass Personen mit
einem ärztlichen Attest eine Hundesteuerbefreiung erhalten können. Meines
Wissens nach wurde durch die Stadtverwaltung im Jahr 2016 mehrfach versucht
diesen Passus neu zu interpretieren.
Michael
Adomeit