Betreff
Missachtung von Bürgerschaftsbeschlüssen
Einreicher: Michael Adomeit
Vorlage
kAF 0012/2016
Art
kleine Anfrage

Anfrage:

1.    Wer hat angeordnet die Steuerbefreiung nach Paragraph 6 Absatz 1 Nummer 2 der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Hansestadt Stralsund ab dem Jahr 2016 neu zu interpretieren und abhängig zu machen von einem vom

Versorgungsamt bestätigten Behinderungsgrad (in Anlehnung an BGH- Urteile  und

Andere Urteile aus Bundesländern?

2.    Wie viele Stralsunder Bürger, die eine Befreiung des o. g. Paragraphen hatten, wurden Anfang des Jahres durch die Kämmerei aufgefordert, ihre Krankheit bzw.

Behinderung erneut nach zu weisen und durch das Versorgungsamt bestätigen zu

lassen, um ihre bisherige Befreiung zu behalten?

Wie viele Stralsunder Bürger haben auf Grund des Anschreibens und der Neubewertung ihrer Steuerbefreiung diese Befreiung verloren?

 


Aussprache: Ja/  Nein


Begründung:

In der gültigen Hundesatzung der Hansestadt Stralsund gibt es einen Passus, dass Personen mit einem ärztlichen Attest eine Hundesteuerbefreiung erhalten können. Meines Wissens nach wurde durch die Stadtverwaltung im Jahr 2016 mehrfach versucht diesen Passus neu zu interpretieren.

 

 

 

 

Michael Adomeit