Sachverhalt:
Nach § 48 Absatz 2 KV M-V
hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen,
1. wenn sich zeigt, dass
trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit im Ergebnishaushalt ein
erheblicher Fehlbetrag entstehen oder ein
bereits ausgewiesener Fehlbetrag sich
wesentlich erhöhen wird,
2. sich zeigt, dass im
Finanzhaushalt der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein-
und Auszahlungen in erheblichem Umfang
nicht ausreicht, um die Auszahlungen zur
planmäßigen Tilgung von Krediten für
Investitionen und Investitionsförderungsmaß-
nahmen zu decken oder eine bereits bestehende
Deckungslücke sich wesentlich erhöhen
wird.
Die Wertgrenzen zur
Bestimmung der Erheblichkeit und Wesentlichkeit sind in
§ 5 Absatz 2 der
Hauptsatzung der Hansestadt Stralsund geregelt.
Nach der Genehmigung des vorzeitigen Vorhabenbeginns durch
das Wirtschaftsministerium M-V bereitet die Hansestadt Stralsund derzeit
intensiv die Herrichtung von gewerblichen Ansiedlungsflächen im Maritimen Industrie- und Gewerbegebiet
Franzenshöhe, 3. BA vor. Mit
Beschluss der Bürgerschaft vom 27.05.2015 (Beschluss-Nr. 2015-VI-04-0208)
erfolgte die Vergabe von Leistungen zur Durchführung der Geländeregulierung und
Tiefenverdichtung auf der Fläche des ehemaligen Spülfeldes.
Für die Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel im
Jahr 2015 ist durch die Bürgerschaft am
27.05.2015 die Einordnung einer außerplanmäßigen Aufwendung im Ergebnishaushalt
in Höhe von 2.985,8 TEUR beschlossen worden (Beschluss-Nr. 2015-VI-04-0208).
Im Zuge der Bauarbeiten wurden Böden mit
Mineralölkohlenwasserstoffen (MKW) und zementgebundenem Asbest gefunden. Damit
wird die Entsorgung des Bodenaushubes aufwändiger und teurer. Die vorgefundenen
Materialien bedingen eine Umklassifizierung des Abfalls mit neu aufzustellendem
Entsorgungsweg und deutlich höheren Entsorgungskosten. Zusätzliche Kosten
ergeben sich aus den entsprechenden Handlungsanweisungen und den Forderungen
des Landesamtes für Arbeits- und Gesundheitsschutz. Damit werden sich die Bau-
und Baunebenkosten im Jahr 2015 auf insgesamt 5.310,0 TEUR erhöhen.
Aufgrund der erhöhten Aufwendungen/ Auszahlungen ist es
notwendig, die haushaltsmäßige Veranschlagung im Ergebnishaushalt/
Finanzhaushalt für das Haushaltsjahr 2015 um weitere 2.324,2 TEUR bei den
Aufwendungen und um 200,0 TEUR bei den investiven Auszahlungen zu korrigieren.
Da diese Maßnahme in Höhe von 90 % in den späteren Jahren
gefördert wird, verbleibt im
Ergebnishaushalt/ Finanzhaushalt 2015 zunächst ein Eigenanteil in Höhe
von 531,0 TEUR.
Im Ergebnishaushalt ergibt
sich somit ein Fehlbetrag in Höhe von 4.779,0 TEUR und im Finanzhaushalt wird
der bestehende Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und
Auszahlungen von minus 2.809,7 TEUR um 4.779,0 TEUR auf nunmehr minus 7.588,7
TEUR erhöht.
Bei den investiven Auszahlungen werden für diese Maßnahme 200,0 TEUR im Finanzhaushalt berücksichtigt, wodurch sich der negative Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit um 2.785,8 TEUR auf minus 4.515,6 TEUR verändert.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der
Hansestadt Stralsund beschließt:
- die Nachtragshaushaltssatzung
und den Nachtragshaushaltsplan 2015 der Hansestadt
Stralsund.
Lösungsvorschlag:
Im vorliegenden
Nachtragshaushaltsplan sind die Veränderungen der Erträge/ Einzahlungen und der
Aufwendungen/ Auszahlungen bezüglich der o. g. Maßnahme berücksichtigt. Der
Eigenanteil wird aus zusätzlichen Erträgen/ Einzahlungen und aus Zins-
Einsparungen gedeckt.
Die Verschlechterung des
Saldos im Finanzhaushalt aus der Verwaltungstätigkeit um 4.779,9 TEUR steht in
Abstimmung mit der Rechtsaufsichtsbehörde der abgeschlossenen
Konsolidierungsvereinbarung nicht entgegen. In der Abrechnung des Teilziels für
2015 finden die verausgabten finanziellen Mittel aus der Maßnahme - Maritimes
Industrie- und Gewerbegebiet- in Höhe
des vorfinanzierten Fördermittelanteils keine Berücksichtigung.
Der Saldo der Ein- und
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit verringert sich um 2.785,8 TEUR auf
minus 4.515,6 TEUR.
Gemäß § 7 Absatz 2 GemHVO-
Doppik sind in einem Nachtragshaushaltsplan alle bereits beschlossenen über-
und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in einer Aufstellung
gesondert darzustellen. Dies erfolgt für Anträge, die zur Beschlussfassung
durch die Bürgerschaft gelangten und auch für Anträge in der Zuständigkeit des Oberbürgermeisters.
Die
Nachtragshaushaltssatzung ist nach Erteilung der Genehmigung der
genehmigungspflichtigen Teile durch die Rechtsaufsichtsbehörde noch im
Haushaltsjahr 2015 öffentlich bekannt zu machen.
Alternativen:
keine