Betreff
Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2015 Hansestadt Stralsund
Vorlage
B 0059/2015
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

Nach § 48 Absatz 2 KV M-V hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen,

1. wenn sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit im Ergebnishaushalt ein 

    erheblicher Fehlbetrag entstehen oder ein bereits ausgewiesener Fehlbetrag sich

    wesentlich erhöhen wird,

2. sich zeigt, dass im Finanzhaushalt der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein-

    und Auszahlungen in erheblichem Umfang nicht ausreicht, um die Auszahlungen zur

    planmäßigen Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaß-

    nahmen zu decken oder eine bereits bestehende Deckungslücke sich wesentlich erhöhen

    wird.

 

Die Wertgrenzen zur Bestimmung der Erheblichkeit und Wesentlichkeit sind in

§ 5 Absatz 2 der Hauptsatzung der Hansestadt Stralsund geregelt.

 

Nach der Genehmigung des vorzeitigen Vorhabenbeginns durch das Wirtschaftsministerium M-V bereitet die Hansestadt Stralsund derzeit intensiv die Herrichtung von gewerblichen Ansiedlungsflächen im Maritimen Industrie- und Gewerbegebiet Franzenshöhe, 3. BA vor. Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 27.05.2015 (Beschluss-Nr. 2015-VI-04-0208) erfolgte die Vergabe von Leistungen zur Durchführung der Geländeregulierung und Tiefenverdichtung auf der Fläche des ehemaligen Spülfeldes.

 

Für die Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel im Jahr 2015 ist durch die  Bürgerschaft am 27.05.2015 die Einordnung einer außerplanmäßigen Aufwendung im Ergebnishaushalt in Höhe von 2.985,8 TEUR beschlossen worden (Beschluss-Nr. 2015-VI-04-0208).

 

Im Zuge der Bauarbeiten wurden Böden mit Mineralölkohlenwasserstoffen (MKW) und zementgebundenem Asbest gefunden. Damit wird die Entsorgung des Bodenaushubes aufwändiger und teurer. Die vorgefundenen Materialien bedingen eine Umklassifizierung des Abfalls mit neu aufzustellendem Entsorgungsweg und deutlich höheren Entsorgungskosten. Zusätzliche Kosten ergeben sich aus den entsprechenden Handlungsanweisungen und den Forderungen des Landesamtes für Arbeits- und Gesundheitsschutz. Damit werden sich die Bau- und Baunebenkosten im Jahr 2015 auf insgesamt 5.310,0 TEUR erhöhen.

 

Aufgrund der erhöhten Aufwendungen/ Auszahlungen ist es notwendig, die haushaltsmäßige Veranschlagung im Ergebnishaushalt/ Finanzhaushalt für das Haushaltsjahr 2015 um weitere 2.324,2 TEUR bei den Aufwendungen und um 200,0 TEUR bei den investiven Auszahlungen zu korrigieren.

 

Da diese Maßnahme in Höhe von 90 % in den späteren Jahren gefördert wird, verbleibt im  Ergebnishaushalt/ Finanzhaushalt 2015 zunächst ein Eigenanteil in Höhe von 531,0 TEUR. 

 

Im Ergebnishaushalt ergibt sich somit ein Fehlbetrag in Höhe von 4.779,0 TEUR und im Finanzhaushalt wird der bestehende Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen von minus 2.809,7 TEUR um 4.779,0 TEUR auf nunmehr minus 7.588,7 TEUR erhöht.

 

Bei den investiven Auszahlungen werden für diese Maßnahme 200,0 TEUR im Finanzhaushalt berücksichtigt, wodurch sich der negative Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit um 2.785,8 TEUR auf minus 4.515,6 TEUR verändert.


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

- die Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan 2015 der Hansestadt

  Stralsund. 

 


Lösungsvorschlag:

Im vorliegenden Nachtragshaushaltsplan sind die Veränderungen der Erträge/ Einzahlungen und der Aufwendungen/ Auszahlungen bezüglich der o. g. Maßnahme berücksichtigt. Der Eigenanteil wird aus zusätzlichen Erträgen/ Einzahlungen und aus Zins- Einsparungen gedeckt.  

 

Die Verschlechterung des Saldos im Finanzhaushalt aus der Verwaltungstätigkeit um 4.779,9 TEUR steht in Abstimmung mit der Rechtsaufsichtsbehörde der abgeschlossenen Konsolidierungsvereinbarung nicht entgegen. In der Abrechnung des Teilziels für 2015 finden die verausgabten finanziellen Mittel aus der Maßnahme - Maritimes Industrie- und Gewerbegebiet-  in Höhe des vorfinanzierten Fördermittelanteils keine Berücksichtigung.

 

Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit verringert sich um 2.785,8 TEUR auf minus 4.515,6 TEUR. 

 

Gemäß § 7 Absatz 2 GemHVO- Doppik sind in einem Nachtragshaushaltsplan alle bereits beschlossenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in einer Aufstellung gesondert darzustellen. Dies erfolgt für Anträge, die zur Beschlussfassung durch die Bürgerschaft gelangten und auch für Anträge in der Zuständigkeit des Oberbürgermeisters. 

 

Die Nachtragshaushaltssatzung ist nach Erteilung der Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile durch die Rechtsaufsichtsbehörde noch im Haushaltsjahr 2015 öffentlich bekannt zu machen.

 


Alternativen:

keine