Sachverhalt:
Das Landesraumentwicklungsprogramm (LEP M-V
2005) wird entsprechend Landesplanungsgesetz fortgeschrieben, weil sich die
Rahmenbedingungen seit Inkrafttreten des vorangegangenen LEP 2005 verändert
haben. Neben dem Klima- und dem demographischen Wandel soll damit auch der
Energiewende Rechnung getragen werden.
Das LEP zielt auf die Sicherung einer nachhaltigen Raumentwicklung durch ein harmonisches Zusammenspiel von Wirtschaft und Beschäftigung, Natur- und Umweltschutz und Entwicklung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Land. Es formuliert Ziele und Grundsätze der Landesplanung, die für das Land, aber auch für das Küstenmeer gelten. Es koordiniert die unterschiedlichen Ansprüche an die Raumnutzung in den Regionen und Orten, die sich aus dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, der Siedlungsstruktur, dem Verkehr, der Wirtschaft, dem Fremdenverkehr, der Land- und Forstwirtschaft, aber auch der Wasserwirtschaft und der Energiewirtschaft ableiten.
Die
im LEP formulierten Ziele der Raumentwicklung sind für die nachfolgenden
Planungen auf regionaler Ebene (Regionale Raumentwicklungsprogramme - RREP) und
auf kommunaler Ebene (Bauleitplanung), aber auch für Vorhaben und Maßnahmen
verbindlich und von daher anpassungspflichtig; die Grundsätze der
Raumentwicklung sind zu beachten.
Das 1. Beteiligungsverfahren zum Entwurf der
Fortschreibung des LEP erfolgte bereits 2014.
Nach Bestätigung durch die Bürgerschaft
(Beschl.-Nr. 2014-VI-03-0066 vom 04.09.2014) gab die Stadt mit Schreiben vom 9.
September 2014 ihre verbindliche Stellungnahme zu den Planunterlagen ab.
Nunmehr liegt der
überarbeitete 2. Entwurf der Fortschreibung des LEP vor. Er enthält u.a. folgende wesentliche Änderungen gegenüber dem
1. Entwurf vom April 2014:
-
Die marinen Vorrang- und
Vorbehaltsgebiete für Windenergieanlagen wurden auf vier Flächen reduziert.
Ergänzt werden sie durch Leitungstrassen und
Vorbehaltsgebiete Leitungen. Die Vorbehaltsgebiete für maritimen
Tourismus wurden aufgrund der realen Sichtbarkeit des Seegebietes von der Küste
aus abgegrenzt.
-
Mit der Festlegung der Raumkategorie
„Ländliche Gestaltungsräume“ sollen die Chancen der Ländlichen Räume mit
Strukturproblemen verbessert werden.
-
Die Sicherung von Flächen für
erneuerbare Energieträger und Leitungen erfordert die Akzeptanz bei betroffenen
Bürgern sowie Gemeinden. Um diese zu vergrößern, wird diesen die Möglichkeit
der wirtschaftlichen Teilhabe gegeben.
-
Der Kommunikationsinfrastruktur als
Entwicklungsfaktor wurde ein eigenes Kapitel gewidmet.
-
Die Vorranggebiete Landwirtschaft
entfallen zu Gunsten eines textlichen Ziels zum Schutz von Böden mit einer
Bodenwertzahl ab 50.
-
Vorranggebiete Trinkwasser zur
Sicherung wichtiger Grundwasserressourcen sollen auf in den Regionalen
Raumentwicklungsprogrammen festgelegt werden.
-
Mit der Festlegung von Vorbehaltsgebieten
Tourismus wird die weitere Entwicklung des Tourismus unterstützt. In den
Regionalen Raumentwicklungsprogrammen sollen diese in Tourismusschwerpunkträume
und Tourismusentwicklungsräume differenziert werden.
-
Im Küstenmeer werden die für den
Küstenschutz benötigten Sandlagerstätten als marine Vorrang- und
Vorbehaltsgebiete Küstenschutz und für den gewerblichen Rohstoffabbau marine
Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung festgelegt.
Von diesen Änderungen ist die
Hansestadt Stralsund nur marginal durch die Festlegung eines Vorbehaltsgebietes
Leitungen
betroffen.
Die für Stralsund wesentliche
relevante Änderung betrifft den Stralsunder Seehafen. In Folge der Anwendung
geänderter Kriterien ist dieser nicht mehr als „landesweit bedeutsamer
Seehafen“, sondern nur noch als „bedeutsamer Seehafen“ eingestuft.
Der überarbeitete Entwurf der Fortschreibung des LEP berücksichtigt außerdem auch die Ergebnisse der Abwägung zu den Stellungnahmen aus der 1. Beteiligungsstufe. Die von der Stadt in ihrer 1. Stellungnahme geäußerten Anregungen und Hinweise beinhalteten im Wesentlichen:
- Ablehnung der Reduzierung des Stralsunder Stadt-Umland-Raumes (SUR)
- Sicherung der bedarfsgerechten Erschließung des Stralsunder Seehafens und der Standortpotenziale für hafenaffine Gewerbe- und Industrieansiedlungen sowie der Erreichbarkeit des Seehafens über die Ostansteuerung durch Aufnahme als landesplanerisches Ziel
-
Darstellung der dem Stadtgebiet vorgelagerten
Wasserflächen als Marines Vorbehaltsgebiet Tourismus
-
Prüfung der Auswirkungen der geplanten Vorrang- /
Vorbehaltsgebiete für Windenergieanlagen möglichst anhand von Visualisierungen
-
Schutz des Borgwallsees als Trinkwasserressource
durch Verzicht auf die Ausweisung eines angrenzenden Vorbehaltsgebietes
Landwirtschaft.
Dem als Anlage 1 beigefügten Auszug aus der
Abwägungstabelle ist zu entnehmen, dass nicht alle von der Stadt geäußerten
Anregungen bei der weiteren Planung Berücksichtigung fanden. Dieses betrifft
insbesondere die Ablehnung der reduzierten Gebietskulisse des Stralsunder SUR,
die Aufnahme der Sicherung einer bedarfsgerechten Verkehrsanbindung der
hafenaffinen Standortpotenziale als landesplanerisches Ziel und die küstennahe
Ausweisung
eines marinen Vorbehaltsgebietes Tourismus.
Vom
29. Juni bis zum 30. September 2015
findet die 2. Stufe der Beteiligung zum überarbeiteten 2. Entwurf der
Fortschreibung des LEP statt. Der
Öffentlichkeit und damit auch den Kommunen wird in dieser Zeit Gelegenheit
gegeben, erneut Anregungen und Hinweise zur Planung zu äußern.
Nach Auswertung der Stellungnahmen aus der 2. Beteiligungsstufe soll das LEP bis Ende 2015 abschließend überarbeitet und nach der Befassung im Landesplanungsbeirat sowie der Ressortabstimmung im Frühjahr 2016 dem Kabinett zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Die Verbindlichkeitserklärung erfolgt durch Landesverordnung. Zum Abschluss des Fortschreibungsprozesses erfolgt die Bekanntmachung des fortgeschriebenen LEP einschließlich Angaben darüber, mit welchen Ergebnissen die Umweltprüfung für das Programm abgeschlossen wurde im Gesetzes- und Verordnungsblatt des Landes. Mit dieser Veröffentlichung erlangt das fortgeschriebene LEP Gültigkeit. Dieses ist für 2016 zu erwarten.
Beschlussvorschlag:
- Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund bestätigt die Stellungnahme der Hansestadt Stralsund im Rahmen der 2. Beteiligung zum Entwurf des Landesraumentwicklungsprogramms (LEP) sowie zum Entwurf des Umweltberichts.
- Die bestätigte Stellungnahme der Hansestadt Stralsund und der Bürgerschaftsbeschluss sind dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung M-V vorzulegen.
Lösungsvorschlag:
Die
Stellungnahme zum 2. Entwurf der Fortschreibung des LEP liegt vor (Anlage 2).
Sie berücksichtigt auch die von den Ämtern und Abteilungen geäußerten Belange.
Die wesentlichen Anregungen und Hinweise beziehen sich auf folgende
Programmsätze:
Kap. 3.3.3 Stadt- Umland- Räume, S. 33 ff
Die
Stadt-Umland-Räume (SUR) um die Kernstädte, zu denen die kreisfreien und die
großen kreisangehörigen Städte und damit auch die Hansestadt Stralsund gehören,
sollen als die wichtigsten Lebens- und Wirtschaftsräume und wirtschaftliche
Kerne im Land auch in Zukunft gestärkt werden. Deshalb unterliegen die
Gemeinden eines SUR einem besonderen Kooperations- und Abstimmungsgebot. Der
SUR Stralsund wurde gegenüber der Abgrenzung gem. LEP 2005 zunächst reduziert.
Die Gemeinde Altefähr wurde der Forderung der Hansestadt
Stralsund folgend in den SUR wieder aufgenommen, die Gemeinden
Klausdorf, Preetz, Prohn und Zarrendorf bleiben jedoch ausgegliedert, obwohl
auch diese Gemeinden intensive Verflechtungsbeziehungen mit der Kernstadt
Stralsund aufweisen. Die Stadt wendet sich erneut gegen die Herausnahme dieser
Gemeinden aus ihrem SUR.
Gleichzeitig wurde für das gemeinsame
Oberzentrum Stralsund/ Greifswald nunmehr ein gemeinsamer Stadt-Umland-Raum
ausgewiesen vorrangig mit dem inhaltlichen Ziel, dadurch die Abstimmungen
zwischen den beiden Städten und mit den weiteren Gemeinden des SUR zu
intensivieren. Auch erfolgte dieses aus systematischen Gründen, da die Gemeinde
Sundhagen Verflechtungsbeziehungen zu beiden Kernstädten aufweisen würde und
von daher nicht eindeutig zuzuordnen wäre. Die Stadt sieht diese Ausweisung
gerade auch im Hinblick auf die praktische Umsetzung des Kooperations- und Abstimmungsgebotes problematisch.
Die angestrebte Intensivierung der Abstimmung zwischen den Hansestädten
Stralsund und Greifswald bedarf nicht zwingend der Festlegung eines gemeinsamen
großen SUR.
Kap. 4.3.1 Flächenvorsorge für Industrie- und Gewerbeansiedlung mit landesweiter
Bedeutung, S. 43 ff.
Als Standort für hafenaffine Gewerbe- und
Industrieansiedlungen wird explizit nur der Stralsunder Seehafen genannt (nicht
mehr Stralsund). Seine Potenziale dafür sind jedoch begrenzt, so dass ergänzend
ebenfalls das südliche Stadtgebiet mit seinen vorhandenen und zu entwickelnden
Flächenpotenzialen zu benennen ist. Die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des
Stralsunder Seehafens einschließlich der zu befördernden hafenaffinen
Industrie- und Gewerbeansiedlungen erfordern eine bedarfsgerechte landseitige
Verkehrs- und Straßenerschließung. Die Sicherung dieser Erschließung ist in den
vorliegenden allgemeinen Programmsätzen nicht hinreichend benannt. Deshalb wird
erneut vorgeschlagen, dieses explizit als landesplanerisches Ziel zu verankern.
Dieses gilt ebenfalls für die seeseitige Erreichbarkeit des Hafens über die
Ostansteuerung (jetzt im Kap. 5.1.2 enthalten).
Kap. 5.1.2 Infrastruktur und Verkehrsträger, S. 58 ff:
Die Abstufung des Stralsunder Seehafens von
einem landesweit bedeutsamen Seehafen zu einem (nur) bedeutsamen Seehafen ist
abzulehnen. Die SWS Seehafen Stralsund GmbH führt in ihrer Stellungnahme vom
26.08.2015 zum 2. Entwurf der Fortschreibung des LEP dazu u.a. aus:
In
den letzten 25 Jahren sind durch enorme Investitionen des Landes, des Bundes
und der EU in die Hinterlandanbindungen, ergänzt durch die zahlreichen
Maßnahmen zur Ertüchtigung und zum Ausbau der Hafeninfrastruktur im Umfang von
~ 82 Mio. Euro, Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Hafenstandortes
Stralsund spürbar verbessert worden. Es sollte daher Konsens darüber bestehen,
dass der Seehafen Stralsund von landesweiter, verkehrsgeographischer Bedeutung
ist. Die Definition der Häfen mit landesweiter Bedeutung muss sich neben den
prognostizierten Umschlagentwicklungen des Bundes primär an den infra- und
suprastrukturellen Voraussetzungen des jeweiligen Standortes, seiner
verkehrstechnischen Anbindung an die internationalen Verkehrsachsen und
Ballungsräume sowie an der bereits vorhandenen industriellen Dichte und der
Erweiterung dieser orientieren. Vor diesem Hintergrund gehört der Seehafen
Stralsund wie die Seehäfen Wismar und Rostock uneingeschränkt in die Kategorie
der landesweit bedeutsamen Seehäfen.
Deshalb bekräftigt auch die Stadt die
Forderung, dem Seehafen Stralsund den Status als landesweit bedeutsamer
Seehafen zuzuerkennen.
Wesentliche Hinweise zu den
Kartendarstellungen:
Für den Erhalt und eine bedarfsangepasste
Fortentwicklung der maritim-touristischen
Potenziale in der Stadt sind angemessene Entwicklungsspielräume und das
Vorhalten von Flächen erforderlich. Diesen Anforderungen sollte mit der
Ausweisung der küstennahen Wasserflächen nördlich des Ziegelgrabens, die
außerhalb des Vorranggebietes Schifffahrt liegen, als Marines Vorbehaltsgebiet
Tourismus Rechnung getragen werden.
Die Darstellung eines Vorbehaltsgebietes
Landwirtschaft (LW), die das gesamte Stadtgebiet einbezieht, wird wegen des
relativ geringen Anteils an Ackerland (ca. 16% der Stadtfläche) abgelehnt.
Zum
Umweltbericht werden keine beachtlichen Hinweise gegeben.
Auf Grund der Bedeutsamkeit und der
weitreichenden Auswirkungen der Fortschreibung des LEP auf die Entwicklung auch
der Kommunen handelt es sich dabei um eine wichtige Angelegenheit i.S. § 22
Abs. 2 KV M-V. Die 2. Stufe
der Beteiligung zur Fortschreibung des LEP findet vom 29. Juni bis zum 30.
September 2015 und damit weitestgehend
in der parlamentarischen Sommerpause statt, so dass ein Beschluss der
Bürgerschaft auf dem regulären Verfahrensweg innerhalb des
Beteiligungszeitraums nicht herbeigeführt werden kann. Um die Stellungnahme der
Hansestadt Stralsund zum 2. Entwurf der Fortschreibung des LEP Frist wahrend
abzugeben, wird diese unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch die
Bürgerschaft bis zum 31. September 2015 beim Ministerium für Energie,
Infrastruktur und Landesplanung M-V eingereicht.
Der Bürgerschaft wird empfohlen, die
vorliegende Stellungnahme zum 2. Entwurf der
Fortschreibung des LEP M-V zu bestätigen. Nach der Beschlussfassung wird die
bestätigte Stellungnahme ausgefertigt und mit dem Bürgerschaftsbeschluss dem
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung M-V zugeleitet.
Alternativen:
Da die Anregungen und Hinweise der Hansestadt Stralsund bei der Fortschreibung des LEP Berücksichtigung finden sollen, kann eine Alternative nicht empfohlen werden.