Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Der CDU/FDP-Antrag (TOP 9.5) wird wie folgt ergänzt:
Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister damit die in § 4 (3)
der Hauptsatzung definierten Unterrichtungen von Bürgerinnen und Bürgern bei
wichtigen gemeindlichen Planungen und Vorhaben über die Grundlagen, Ziele und
Auswirkungen zukünftig häufiger und umfassender durchzuführen und nicht auf nur
wenige wesentliche Unterrichtungen zu beschränken.
Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister damit
Änderungsvorschläge zur Hauptsatzung und Geschäftsordnung zu erarbeiten, die
auf umfassendere Frage- sowie Rederechte und weitere Beteiligungsmöglichkeiten
von Bürgerinnen und Bürgern ausgerichtet sind, die die Einwohnerfragestunde
gem. § 4 (4) der Hauptsatzung nutzen möchten.
Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister damit Bürgerinnen und
Bürger bei den in § 4 (6) der Hauptsatzung
verankerten Rechten auf Durchführung eines Bürgerentscheids umfassend zu
beraten und zu unterstützen.
Die Bürgerschaft
beauftragt den Oberbürgermeister damit Vorschläge zu einer stärkeren
Einbeziehung der in einzelnen Stadtteilen lebenden Bürgerinnen und Bürgern zu
erarbeiten, sofern Belange der jeweiligen Stadtteile berührt sind (ggf.
Stadtteilvertretungen).
Begründung:
erfolgt mündlich