Sachverhalt:
Die Spenden Angebote wurden entsprechend der in der Anlage der Dienstanweisung
Nr. 03/2012 vom 25.04.2013 vorgeschriebenen und als Kopie beigefügten Anträge
auf Annahme des Angebotes einer Zuwendung im Sinne des § 44 Abs. 4 KV M-V vom
Senator und 2. Stellvertreter des Oberbürgermeisters und Leiter des Amtes 70,
Herrn Albrecht entgegen genommen und an den Hauptausschuss verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss beschließt: Die Spenden von den in der Anlage 1 aufgeführten
Personen werden angenommen und dem Zoo zur Verfügung gestellt.
Lösungsvorschlag:
Der Hauptausschuss der Hansestadt Stralsund beschließt die Annahme der Spenden.
Alternativen:
Die Spenden werden nicht angenommen. Das Geld wird zurück überwiesen und dem
Zoo nicht zur Verfügung gestellt.