Betreff
Didgeridoo
Einreicher: André Meißner, CDU/FDP-Fraktion
Vorlage
kAF 0053/2015
Art
kleine Anfrage

Anfrage:

  1. Andere Städte haben Regelungen bzgl. der Musikinstrumente, die Personen belästigen oder stören können. Wie bewertet die Verwaltung solche Regelungen mit Blick auf die Straßenmusik in der Hansestadt Stralsund?
  2. Welche Grenzwerte gelten hinsichtlich der Lautstärke und wie wird deren Einhaltung kontrolliert?
  3. Welche Möglichkeiten haben Anlieger, die sich von Straßenmusik belästigt fühlen?

 


Aussprache: Ja/  Nein


Begründung:

Straßenmusiker beleben unsere Stadt. Was den Einen im Vorbeigehen erfreut, kann für Anwohner und Arbeitnehmer allerdings zur Last werden.

 

Gerade in den Sommermonaten bereichern viele Straßenmusiker das Stralsunder Stadtbild, sei es als Gitarrenspieler, mit dem Klavier oder Saxophon über russische Männerchöre bis hin zum jungen Musikschüler, der in der Fußgängerzone Cello übt.

 

Diese Musikvielfalt wird seit diesem Jahr durch gleich mehrere Didgeridoo-Spieler erweitert. Zahlreiche Anwohner und Mitarbeiter von Geschäften fühlen sich allerdings von der permanenten, monotonen Didgeridoo-Beschallung gestört. Sie empfinden dies weniger als musikalischen Beitrag sondern eher als Belästigung, die sich außerhalb des breiten Musikgeschmacks bewegt. Anders als Passanten haben sie keine Möglichkeit einfach weiterzugehen.

 

 

André Meißner
CDU/FDP-Fraktion