Einreicher: André Meißner, CDU/FDP-Fraktion
Anfrage:
- Andere Städte
haben Regelungen bzgl. der Musikinstrumente, die Personen belästigen oder
stören können. Wie bewertet die Verwaltung solche Regelungen mit Blick auf
die Straßenmusik in der Hansestadt Stralsund?
- Welche
Grenzwerte gelten hinsichtlich der Lautstärke und wie wird deren
Einhaltung kontrolliert?
- Welche
Möglichkeiten haben Anlieger, die sich von Straßenmusik belästigt fühlen?
Begründung:
Straßenmusiker
beleben unsere Stadt. Was den Einen im Vorbeigehen erfreut, kann für Anwohner
und Arbeitnehmer allerdings zur Last werden.
Gerade in den
Sommermonaten bereichern viele Straßenmusiker das Stralsunder Stadtbild, sei es
als Gitarrenspieler, mit dem Klavier oder Saxophon über russische Männerchöre
bis hin zum jungen Musikschüler, der in der Fußgängerzone Cello übt.
Diese Musikvielfalt
wird seit diesem Jahr durch gleich mehrere Didgeridoo-Spieler erweitert.
Zahlreiche Anwohner und Mitarbeiter von Geschäften fühlen sich allerdings von
der permanenten, monotonen Didgeridoo-Beschallung gestört. Sie empfinden dies
weniger als musikalischen Beitrag sondern eher als Belästigung, die sich
außerhalb des breiten Musikgeschmacks bewegt. Anders als Passanten haben sie
keine Möglichkeit einfach weiterzugehen.
André Meißner
CDU/FDP-Fraktion