Einreicher: SPD-Fraktion
Anfrage:
Wie hoch ist der Stand der Mitarbeiter und Beamten der Hansestadt und der Beschäftigten
der Gesellschaften mit Beteiligung der Hansestadt, die einer anzeige- oder genehmigungs-
pflichtigen Nebentätigkeit nachgehen und nach welchen Kriterien erfolgt eine Genehmigung?
Wie viele ehemalige Beschäftigte der Hansestadt oder einer Gesellschaft mit Beteiligung der
Hansestadt gehen einer Nebentätigkeit bei die Stadt oder einer der genannten
Gesellschaften nach?
Wie
werden bei Genehmigungen von Nebentätigkeiten mögliche Interessenskonflikte
geprüft
ist es beabsichtigt, ähnlich der Leitlinien guter Unternehmensführung, einen
Verhaltenskodex
für die Aufnahme bzw. Genehmigung von Nebenbeschäftigungen zu
entwickeln?
Aussprache: Ja
Begründung:
Anlass der Frage ist der unlängst bekannt gewordene Beratervertrag eines leitenden
kommunalen Mitarbeiters bei einer Firma, die u. a. für die Hansestadt tätig ist.
Peter van Slooten
SPD-Fraktion