Einreicher: Fraktion CDU/FDP
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund
beschließt:
Der Oberbürgermeister wird
beauftragt in Zusammenarbeit mit dem Pächter des Fischereirechts der
Stadtteiche und in Zusammenhang mit der Realisierung des Bebauungsplan Nr. 32
der Hansestadt Stralsund „Wohngebiet Gärtnereigelände Andershof“ Möglichkeiten
zu untersuchen, die vorhandenen Buhnenpfähle des Steges der ehemaligen
Sauganlage im Süden des Andershofer Teiches („Schwarze Brücke“) als Angelsteg
für Menschen mit Handicap, insbesondere für Rollstuhlfahrer und ältere Menschen
zu rekonstruieren.
Begründung: Der Bebauungsplans Nr. 32 könnte durch die
Rekonstruktion der vorhandenen Buhnenpfähle des Steges der ehemaligen
Sauganlage im Süden des Andershofer Teiches abgerundet werden. Bewusst ist das
Teichareal nicht Bestandteil der Planung.
Der Landesanglerverband M-V als
anerkannter Naturschutzverband möchte, dass diese vorhandenen Buhnenpfähle zu
einem neuen Angelsteg für Menschen mit Handicap, insbesondere für
Rollstuhlfahrer und ältere Menschen rekonstruiert werden.
Ebenso bietet dieser Angelsteg
eine Möglichkeit, die Jugendarbeit der Stralsunder Angelvereine zu stärken,
indem eine sichere Möglichkeit für jüngere Angler angeboten werden kann.
Es gibt zum Gewässer keinen
Zugang von Land aus (keine Landangelstellen). Das Angeln am Andershofer Teich
ist nur möglich vom Boot oder über einen solchen öffentlichen Steg.
André Meißner
Fraktion CDU/FDP