Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt in Zusammenarbeit mit dem Pächter des Fischereirechts der Stadtteiche und in Zusammenhang mit der Realisierung des Bebauungsplan Nr. 32 der Hansestadt Stralsund „Wohngebiet Gärtnereigelände Andershof“ Möglichkeiten zu untersuchen, die vorhandenen Buhnenpfähle des Steges der ehemaligen Sauganlage im Süden des Andershofer Teiches („Schwarze Brücke“) als Angelsteg für Menschen mit Handicap, insbesondere für Rollstuhlfahrer und ältere Menschen zu rekonstruieren.

 


Begründung: Der Bebauungsplans Nr. 32 könnte durch die Rekonstruktion der vorhandenen Buhnenpfähle des Steges der ehemaligen Sauganlage im Süden des Andershofer Teiches abgerundet werden. Bewusst ist das Teichareal nicht Bestandteil der Planung.

 

Der Landesanglerverband M-V als anerkannter Naturschutzverband möchte, dass diese vorhandenen Buhnenpfähle zu einem neuen Angelsteg für Menschen mit Handicap, insbesondere für Rollstuhlfahrer und ältere Menschen rekonstruiert werden.

 

Ebenso bietet dieser Angelsteg eine Möglichkeit, die Jugendarbeit der Stralsunder Angelvereine zu stärken, indem eine sichere Möglichkeit für jüngere Angler angeboten werden kann.

 

Es gibt zum Gewässer keinen Zugang von Land aus (keine Landangelstellen). Das Angeln am Andershofer Teich ist nur möglich vom Boot oder über einen solchen öffentlichen Steg.

 


 

André Meißner

  Fraktion CDU/FDP