Betreff
Zustimmung zur Wahl des Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr der Hansestadt Stralsund und Ernennung zum Ehrenbeamten
Vorlage
B 0096/2013
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

Nach Ablauf der regulären Wahlperiode war die Wahl eines neuen Wehrführers erforderlich. Die Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr der Hansestadt Stralsund hat am 05.07.2013 den Kameraden Andreas Redlich zum Ortswehrführer gewählt.

 

Gemäß § 12 Abs. 3 Satz 3 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern  (BrSchG M-V)  vom 03.05.2002 bedarf die Wahl des Ortswehrführers der Zustimmung der Bürgerschaft. Der Wehrführer ist nach § 12 Abs. 1 BrSchG M-V für die Amtszeit zum Ehrenbeamten zu ernennen. Nach § 9 Abs. 5 BrSchG M-V erhalten Freiwillige Feuerwehren in Städten mit Berufsfeuerwehren den Status einer Ortsfeuerwehr. Der Wehrführer ist somit Ortswehrführer.

 

Kamerad Redlich, geboren am 10.12.1979, ist seit 1992 Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr, seit Januar 2012 Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr der Hansestadt Stralsund und erfüllt die Voraussetzungen für die Bekleidung des Ehrenamtes.


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft bestätigt die Wahl des Ortswehrführers und beruft den Kameraden Andreas Redlich für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis. Der Ortswehrführer erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 170,00 EUR.


Lösungsvorschlag:

Die Bürgerschaft bestätigt die Wahl des Ortswehrführers und beruft den Kameraden Andreas Redlich für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis.

 


Alternativen:

keine