Sachverhalt:
Die SWS Seehafen GmbH beabsichtigt die Herstellung der Gleisanbindung im Frankenhafen Stralsund. Mit dem durch das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus M-V in Aussicht gestellten Fördermittelbescheid zum Vorhaben erwartet die Hansestadt Stralsund einen Zuschuss als Anteilsfinanzierung im Rahmen der Projektförderung. Dabei wurde ein Fördersatz von 90 % signalisiert. Diese Anteilfinanzierung wird die Hansestadt Stralsund der SWS Seehafen GmbH zur Mitfinanzierung der Investitionsmaßnahme zur Verfügung stellen. Die Modalitäten werden in einer gesonderten Vereinbarung zwischen diesen beiden Vertragsparteien geregelt. Diese Vereinbarung wird in der Bürgerschaftsvorlage B 0029/2013 behandelt. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten wird das vorhandene Eisenbahnüberführungsbauwerk der Bauhofstraße in jedem Fall von der Investitionsmaßnahme berührt. Dabei werden der Rückbau des Eisenbahnüberführungsbauwerkes sowie der Lückenschluss des Bahndammes an dieser Stelle gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz notwendig. Die dauerhafte Sperrung und Einziehung des betreffenden Bereiches der Bauhofstraße muss vorgenommen werden. Der Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung zwischen der DB Netz AG und der Hansestadt Stralsund nach § 14 a Eisenbahnkreuzungsgesetz wird erforderlich. Die abgeschlossene Kreuzungsvereinbarung ist gleichzeitig auch eine Bedingung der Deutschen Bahn AG zur Erteilung ihrer Zustimmung zum Investitionsvorhaben der Gleisanbindung im Frankenhafen Stralsund. Gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz § 14 a sind die Kosten für den Rückbau der vorhandenen Eisenbahnbrücke und des dadurch erforderlichen Lückenschlusses des Bahndammes anteilig zu je 50 % durch die DB Netz AG und die Hansestadt Stralsund auf der Grundlage einer noch abzuschließenden Kreuzungsvereinbarung zu tragen. Der Zuwendungsgeber hat diese Verfahrensweise anerkannt und die Förderung des Kostenanteils der Hansestadt Stralsund in Aussicht gestellt. Als Alternative zur Sperrung des genannten Teilbereiches der Bauhofstraße wird im Zuge der Umsetzung der Investitionsmaßnahme Gleisanbindung Frankenhafen die Anbindung Franzenshöhe/ Greifswalder Chaussee nach verkehrtechnisch erforderlichen Maßstäben ausgebaut.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss der Hansestadt
Stralsund beschließt:
1.
Den Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung über die Beseitigung der
Kreuzungsanlage Eisenbahnüberführung Bauhofstraße in der Hansestadt Stralsund
zwischen der DB Netz AG und der Hansestadt Stralsund. Mit dem Abschluss der
Vereinbarung geht die Hansestadt Stralsund gegenüber der DB Netz AG eine finanzielle
Verpflichtung von voraussichtlich 476.000 € ein. Die Realisierung der
vereinbarten Leistungen ist Bestandteil der Investitionsmaßnahme Gleisanbindung
Frankenhafen.
2.
Den Abschluss einer Vereinbarung zwischen der SWS Seehafen Stralsund GmbH und
der Hansestadt Stralsund zur Übernahme des Kostenanteils aus der
Kreuzungsvereinbarung über die Beseitigung
der Kreuzungsanlage Eisenbahnüberführung Bauhofstraße in der Hansestadt
Stralsund durch die SWS Seehafen GmbH. Die
vereinbarten Leistungen der Kreuzungsvereinbarung
sind Bestandteil der Investitionsmaßnahme Gleisanbindung Frankenhafen und
werden mit deren Umsetzung durch die SWS Seehafen GmbH realisiert.
Lösungsvorschlag:
Zur weiteren Umsetzung der Investitionsmaßnahme Gleisanbindung Frankenhafen schließt die Hansestadt Stralsund mit der DB Netz AG eine Kreuzungsvereinbarung nach § 14 a Eisenbahnkreuzungsgesetz zum Rückbau des Eisenbahnüberführungsbauwerkes und Lückenschluss des Bahndammes im Bereich der Bauhofstraße ab. Damit wird auch der Forderung der Deutschen Bahn AG entsprochen und deren Zustimmung zum Investitionsvorhaben Gleisanbindung Frankenhafen Stralsund erlangt. Die aus der Kreuzungsvereinbarung resultierenden Leistungen sind Bestandteil der Gesamtmaßnahme Gleisanbindung Frankenhafen. Diese Leistungen werden im Zuge der Gesamtmaßnahme von der SWS Seehafen GmbH realisiert. Die Hansestadt Stralsund schließt mit der SWS Seehafen GmbH, als Verursacherin, eine Vereinbarung zur Kosten- und Leistungsübernahme ab. Dabei verpflichtet sich die SWS Seehafen GmbH neben der Leistungsübernahme zur Übernahme des Kostenanteils der Hansestadt Stralsund, der aus der Kreuzungsvereinbarung abzüglich der in Aussicht gestellten Förderung resultiert. Es bedarf gemäß § 10 Abs. 3 Nr. 3 zum Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung der Zustimmung des Hauptausschusses der Hansestadt Stralsund. Zum Abschluss einer Vereinbarung mit der SWS Seehafen GmbH mit einem Kostenumfang von ca. 476.000 € bedarf es ebenfalls nach § 10 Abs. 3 Nr. 3 der Zustimmung durch den Hauptausschuss der Hansestadt Stralsund.
Alternativen:
Die Hansestadt Stralsund schließt die
Kreuzungsvereinbarung mit der DB Netz AG nicht ab. Die Herstellung der
Gleisanbindung Frankenhafen in Stralsund ist gefährdet. Die Deutsche Bahn
stimmt dem Investitionsvorhaben nicht zu.
Die Hansestadt Stralsund schließt die Vereinbarung mit der
SWS Seehafen Stralsund GmbH nicht ab. Beim Abschluss der Kreuzungsvereinbarung
mit der DB Netz AG ist die Übernahme der
Leistungen und des Kostenanteils der Hansestadt Stralsund durch die SWS
Seehafen Stralsund GmbH nicht vertraglich geregelt.