Betreff
Abschluss einer Eisenbahnkreuzungsvereinbarung zum Rückbau der Eisenbahnkreuzung Bauhofstraße und Abschluss einer Vereinbarung zur Kostenübernahme
Vorlage
H 0072/2013
Art
Beschlussvorlage Hauptausschuss

Sachverhalt:

Die SWS Seehafen GmbH beabsichtigt die Herstellung der Gleisanbindung im Frankenhafen Stralsund. Mit dem durch das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus M-V in Aussicht gestellten Fördermittelbescheid zum Vorhaben erwartet die Hansestadt Stralsund einen Zuschuss als Anteilsfinanzierung im Rahmen der Projektförderung. Dabei wurde ein Fördersatz von 90 % signalisiert. Diese Anteilfinanzierung wird die Hansestadt Stralsund der SWS Seehafen GmbH zur Mitfinanzierung der Investitionsmaßnahme zur Verfügung stellen. Die Modalitäten werden in einer gesonderten Vereinbarung zwischen diesen beiden Vertragsparteien geregelt. Diese Vereinbarung wird in der Bürgerschaftsvorlage B 0029/2013 behandelt. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten wird das vorhandene Eisenbahnüberführungsbauwerk der Bauhofstraße in jedem Fall von der Investitionsmaßnahme berührt. Dabei werden der Rückbau des Eisenbahnüberführungsbauwerkes sowie der Lückenschluss des Bahndammes an dieser Stelle gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz notwendig. Die dauerhafte Sperrung  und Einziehung des betreffenden Bereiches der Bauhofstraße muss vorgenommen werden. Der Abschluss  einer  Kreuzungsvereinbarung zwischen der DB Netz AG und der Hansestadt Stralsund nach § 14 a Eisenbahnkreuzungsgesetz wird erforderlich. Die abgeschlossene Kreuzungsvereinbarung ist gleichzeitig auch eine Bedingung der Deutschen Bahn AG zur Erteilung ihrer Zustimmung zum Investitionsvorhaben der Gleisanbindung im Frankenhafen Stralsund. Gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz § 14 a sind die Kosten für den Rückbau der vorhandenen Eisenbahnbrücke und des dadurch erforderlichen Lückenschlusses des Bahndammes anteilig zu je 50 % durch die DB Netz AG und die Hansestadt Stralsund auf der Grundlage einer noch abzuschließenden Kreuzungsvereinbarung zu tragen. Der Zuwendungsgeber hat diese Verfahrensweise anerkannt und die Förderung des Kostenanteils der Hansestadt Stralsund in Aussicht gestellt. Als Alternative zur Sperrung des genannten Teilbereiches der Bauhofstraße wird im Zuge der Umsetzung der Investitionsmaßnahme Gleisanbindung Frankenhafen die Anbindung Franzenshöhe/ Greifswalder Chaussee nach verkehrtechnisch erforderlichen Maßstäben ausgebaut. 

 


Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

1. Den Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung über die Beseitigung der Kreuzungsanlage Eisenbahnüberführung Bauhofstraße in der Hansestadt Stralsund zwischen der DB Netz AG und der Hansestadt Stralsund. Mit dem Abschluss der Vereinbarung geht die Hansestadt Stralsund gegenüber der DB Netz AG eine finanzielle Verpflichtung von voraussichtlich 476.000 € ein. Die Realisierung der vereinbarten Leistungen ist Bestandteil der Investitionsmaßnahme Gleisanbindung Frankenhafen.

 

2. Den Abschluss einer Vereinbarung zwischen der SWS Seehafen Stralsund GmbH und der Hansestadt Stralsund zur Übernahme des Kostenanteils aus der Kreuzungsvereinbarung über die Beseitigung  der Kreuzungsanlage Eisenbahnüberführung Bauhofstraße in der Hansestadt Stralsund durch die SWS Seehafen GmbH. Die  vereinbarten Leistungen  der Kreuzungsvereinbarung sind Bestandteil der Investitionsmaßnahme Gleisanbindung Frankenhafen und werden mit deren Umsetzung durch die SWS Seehafen GmbH realisiert.

 


Lösungsvorschlag:

Zur  weiteren Umsetzung der Investitionsmaßnahme Gleisanbindung Frankenhafen schließt die Hansestadt Stralsund mit der DB Netz AG eine Kreuzungsvereinbarung nach § 14 a Eisenbahnkreuzungsgesetz zum Rückbau des Eisenbahnüberführungsbauwerkes und Lückenschluss des Bahndammes im Bereich der Bauhofstraße ab. Damit wird auch der Forderung der Deutschen Bahn AG entsprochen und deren Zustimmung zum Investitionsvorhaben Gleisanbindung Frankenhafen Stralsund erlangt. Die aus der Kreuzungsvereinbarung resultierenden Leistungen sind Bestandteil der Gesamtmaßnahme Gleisanbindung Frankenhafen. Diese Leistungen werden im Zuge der Gesamtmaßnahme von der SWS Seehafen GmbH  realisiert. Die Hansestadt Stralsund schließt mit der SWS Seehafen GmbH, als Verursacherin, eine Vereinbarung zur Kosten- und Leistungsübernahme ab.  Dabei verpflichtet sich die SWS Seehafen GmbH  neben der Leistungsübernahme zur Übernahme des Kostenanteils der Hansestadt Stralsund, der aus der Kreuzungsvereinbarung abzüglich der in Aussicht gestellten Förderung resultiert. Es bedarf gemäß § 10 Abs. 3 Nr. 3 zum Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung der Zustimmung des Hauptausschusses der Hansestadt Stralsund. Zum Abschluss einer Vereinbarung mit der SWS Seehafen GmbH mit einem Kostenumfang von ca. 476.000 € bedarf es ebenfalls  nach § 10 Abs. 3 Nr. 3 der Zustimmung durch den Hauptausschuss der Hansestadt Stralsund.

 


Alternativen:

Die Hansestadt Stralsund schließt die Kreuzungsvereinbarung mit der DB Netz AG nicht ab. Die Herstellung der Gleisanbindung Frankenhafen in Stralsund ist gefährdet. Die Deutsche Bahn stimmt dem Investitionsvorhaben nicht zu.

Die Hansestadt Stralsund schließt die Vereinbarung mit der SWS Seehafen Stralsund GmbH nicht ab. Beim Abschluss der Kreuzungsvereinbarung mit der DB Netz AG ist die Übernahme  der Leistungen und des Kostenanteils der Hansestadt Stralsund durch die SWS Seehafen Stralsund GmbH nicht vertraglich geregelt.