Sachverhalt:
Gemäß der Dienstanweisung Nr. 03/2012
vom 25.04.2013 wurde das Verfahren für den Umgang mit Spenden, Schenkungen und
ähnlichen Zuwendungen neu geregelt.
Die Spenden wurden entsprechend der in
der Anlage vorgeschriebenen und als Kopie beigefügten Anträge auf Annahme des
Angebotes einer Zuwendung in Sinne des § 44 Abs. 4 KV M-V vom Senator und 2.
Stellvertreter des Oberbürgermeisters und Leiter des Amtes 70, Herrn Albrecht
am 04.10.2012 entgegen genommen.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss beschließt:
Die Spenden von den in der Anlage 1 aufgeführten Personen werden angenommen und dem Tierpark zur Verfügung gestellt.
Lösungsvorschlag:
Der Hauptausschuss der Hansestadt Stralsund beschließt die Annahme der Spenden.
Alternativen:
Die Spenden werden nicht angenommen. Das Geld wird zurück überwiesen und dem Tierpark nicht zur Verfügung gestellt.