Betreff
Wahlbereichseinteilung für die Kommunalwahl am 25.05.2014
Vorlage
B 0147/2013
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

Zur Bürgerschaftswahl am 25. Mai 2014 ist das Wahlgebiet der Hansestadt Stralsund gemäß § 61 Abs. 2 Satz 2 Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) in Wahlbereiche einzuteilen. Die Zuständigkeit liegt bei der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund.

 

Für die gleichzeitig stattfindende Kreistagswahl sind im Wahlgebiet des Landkreises Vorpommern-Rügen ebenfalls Wahlbereiche zu bilden. Die Zuständigkeit hierfür liegt beim Kreistag. Durch die Kreisverwaltung wird dem Kreistag wie bei der Kreistagswahl 2011 die Bildung von neun Wahlbereichen vorgeschlagen. Die Hansestadt Stralsund soll dabei in zwei Wahlbereiche (Nr. 5 und Nr. 6) eingeteilt werden:

 

Wahlbereich

Abgrenzung

Bevölkerung am 31.12.2012

5

Hansestadt Stralsund: Stadtgebiete Tribseer, Grünhufe, Langendorfer Berg, Lüssower Berg, Stadtteil Knieper West

28.972

6

Hansestadt Stralsund: Stadtgebiete Altstadt, Franken, Süd, Stadtteile Kniepervorstadt, Knieper Nord

28.443

 

Nach § 61 Abs. 3 Satz 4 LKWG M-V sind bei der Wahlbereichsbildung die örtlichen Verhältnisse und die historischen Gegebenheiten zu berücksichtigen.  Die Wahlbereichsgrenzen der Landkreise dürfen die Wahlbereiche der Gemeinden nicht durchschneiden.

 


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt für die Bürgerschaftswahl am 25. Mai 2014 die Einteilung der Hansestadt Stralsund in zwei Wahlbereiche:

 

Wahlbereich

Abgrenzung

Bevölkerung am 31.12.2012

1

Hansestadt Stralsund: Stadtgebiete Tribseer, Grünhufe, Langendorfer Berg, Lüssower Berg, Stadtteil Knieper West

28.972

2

Hansestadt Stralsund: Stadtgebiete Altstadt, Franken, Süd, Stadtteile Kniepervorstadt, Knieper Nord

28.443

 


Lösungsvorschlag:

Unter Berücksichtigung der Maßgaben des § 61 Abs. 2 und 3 LKWG M-V und um Überschneidungen mit der vorgesehenen Wahlbereichseinteilung für die Kreistagswahl zu vermeiden, wird das Wahlgebiet der Hansestadt Stralsund für die Bürgerschaftswahl am 25. Mai 2014 in zwei Wahlbereiche eingeteilt:

 

 

Wahlbereich

Abgrenzung

Bevölkerung am 31.12.2012

1

Hansestadt Stralsund: Stadtgebiete Tribseer, Grünhufe, Langendorfer Berg, Lüssower Berg, Stadtteil Knieper West

28.972

2

Hansestadt Stralsund: Stadtgebiete Altstadt, Franken, Süd, Stadtteile Kniepervorstadt, Knieper Nord

28.443

 

Gemäß § 24 Abs. 4 Landes- und Kommunalwahlordnung M-V (LKWO M-V) können bei dieser Wahlbereichseinteilung bis zu 25 Bewerberinnen und Bewerber pro Wahlbereich als Wahlvorschlag von einer Partei oder Wählergruppe benannt werden.

 


Alternativen:

Eine abweichende Wahlbereichseinteilung für Bürgerschaftswahl und Kreistagswahl wäre mit erheblichem Zusatzaufwand für die Wahlorganisation verbunden. Dies betrifft u. a. die Herstellung von weiteren unterschiedlichen Stimmzetteln und Niederschriften und den zusätzlichen Verteilungsaufwand von unterschiedlichen Stimmzetteln und Niederschriften auf die Wahllokale je nach den verschiedenen Wahlarten (Europaparlament, Kreistag und Bürgerschaft). Fehler bei der Verteilung der Unterlagen können mit einer einheitlichen Wahlbereichseinteilung reduziert werden.

 

1. Alternative

 

Bei Bildung von drei Wahlbereichen ergeben sich zehn Wahlbereiche für die Kreistagswahl. Damit kann jedoch die nach § 61 Abs. 3 LKWG M-V vorgeschriebene Abweichung der Einwohnerzahl aller Wahlbereiche von höchstens 15 % der durchschnittlichen Einwohnerzahl nicht mehr eingehalten werden. Der Kreis wäre gezwungen, mindestens elf Wahlbereiche zu bilden, wodurch die örtlichen Verhältnisse im Kreis (regionale Zuordnung) kaum noch berücksichtigt werden können und Teile von Stralsund möglicherweise mit angrenzenden Ämtern/Gemeinden einen Wahlbereich bilden müssten.

 

Wahlbereich

Abgrenzung

Bevölkerung am 31.12.2012

1

Hansestadt Stralsund: Stadtgebiete Tribseer, Franken, Süd

19.786

2

Hansestadt Stralsund: Stadtgebiete Altstadt,  Stadtteile Kniepervorstadt, Knieper Nord

                 18.256

 3

 Hansestadt Stralsund: Stadtgebiete Grünhufe, 

 Langendorfer Berg, Lüssower Berg, Stadtteil

 Knieper West

 19.273

 

Bei drei Wahlbereichen können nur bis zu 18 Bewerberinnen und Bewerber pro Wahlbereich als Wahlvorschlag von einer Partei oder Wählergruppe benannt werden.

 

 

2. Alternative

 

Bei Bildung von vier Wahlbereichen innerhalb der zwei Wahlbereiche für die Kreistagswahl würden keine Überschneidungen entstehen. Es können nur bis zu 14 Bewerberinnen und Bewerber pro Wahlbereich als Wahlvorschlag von einer Partei oder Wählergruppe benannt werden.

 

Wahlbereich

Abgrenzung

Bevölkerung am 31.12.2012

1

Hansestadt Stralsund: Stadtgebiete Tribseer, Grünhufe, Langendorfer Berg, Lüssower Berg,

16.343

2

Hansestadt Stralsund: Stadtgebiete Altstadt,

Franken, Süd

15.691

 3

 Hansestadt Stralsund: Stadtteil Knieper West

 

 12.629

 4

 Hansestadt Stralsund: Stadtteile

 Kniepervorstadt, Knieper Nord

 12.752