Sachverhalt:
Zur Bürgerschaftswahl am 25. Mai 2014 ist das Wahlgebiet der
Hansestadt Stralsund gemäß § 61 Abs. 2 Satz 2 Landes- und Kommunalwahlgesetz
Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) in Wahlbereiche einzuteilen. Die
Zuständigkeit liegt bei der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund.
Für die gleichzeitig stattfindende Kreistagswahl sind im
Wahlgebiet des Landkreises Vorpommern-Rügen ebenfalls Wahlbereiche zu bilden.
Die Zuständigkeit hierfür liegt beim Kreistag. Durch die Kreisverwaltung wird
dem Kreistag wie bei der Kreistagswahl 2011 die Bildung von neun Wahlbereichen
vorgeschlagen. Die Hansestadt Stralsund soll dabei in zwei Wahlbereiche (Nr. 5
und Nr. 6) eingeteilt werden:
Wahlbereich |
Abgrenzung |
Bevölkerung am 31.12.2012 |
5 |
Hansestadt Stralsund: Stadtgebiete Tribseer, Grünhufe,
Langendorfer Berg, Lüssower Berg, Stadtteil Knieper West |
28.972 |
6 |
Hansestadt Stralsund: Stadtgebiete Altstadt, Franken, Süd,
Stadtteile Kniepervorstadt, Knieper Nord |
28.443 |
Nach §
61 Abs. 3 Satz 4 LKWG M-V sind bei der Wahlbereichsbildung die örtlichen
Verhältnisse und die historischen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Die Wahlbereichsgrenzen der Landkreise dürfen
die Wahlbereiche der Gemeinden nicht durchschneiden.
Beschlussvorschlag:
Die
Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt für die Bürgerschaftswahl am
25. Mai 2014 die Einteilung der Hansestadt Stralsund in zwei Wahlbereiche:
Wahlbereich |
Abgrenzung |
Bevölkerung am 31.12.2012 |
1 |
Hansestadt Stralsund: Stadtgebiete Tribseer, Grünhufe,
Langendorfer Berg, Lüssower Berg, Stadtteil Knieper West |
28.972 |
2 |
Hansestadt Stralsund: Stadtgebiete Altstadt, Franken, Süd,
Stadtteile Kniepervorstadt, Knieper Nord |
28.443 |
Lösungsvorschlag:
Unter Berücksichtigung der Maßgaben des § 61 Abs. 2 und 3
LKWG M-V und um Überschneidungen mit der vorgesehenen Wahlbereichseinteilung
für die Kreistagswahl zu vermeiden, wird das Wahlgebiet der Hansestadt
Stralsund für die Bürgerschaftswahl am 25. Mai 2014 in zwei Wahlbereiche
eingeteilt:
Wahlbereich |
Abgrenzung |
Bevölkerung am 31.12.2012 |
1 |
Hansestadt Stralsund: Stadtgebiete Tribseer, Grünhufe,
Langendorfer Berg, Lüssower Berg, Stadtteil Knieper West |
28.972 |
2 |
Hansestadt Stralsund: Stadtgebiete Altstadt, Franken, Süd,
Stadtteile Kniepervorstadt, Knieper Nord |
28.443 |
Gemäß § 24 Abs. 4 Landes- und Kommunalwahlordnung M-V (LKWO
M-V) können bei dieser Wahlbereichseinteilung bis zu 25 Bewerberinnen und
Bewerber pro Wahlbereich als Wahlvorschlag von einer Partei oder
Wählergruppe benannt werden.
Alternativen:
Eine abweichende Wahlbereichseinteilung für
Bürgerschaftswahl und Kreistagswahl wäre mit erheblichem Zusatzaufwand für die
Wahlorganisation verbunden. Dies betrifft u. a. die Herstellung von weiteren
unterschiedlichen Stimmzetteln und Niederschriften und den zusätzlichen
Verteilungsaufwand von unterschiedlichen Stimmzetteln und Niederschriften auf
die Wahllokale je nach den verschiedenen Wahlarten (Europaparlament, Kreistag
und Bürgerschaft). Fehler bei der Verteilung der Unterlagen können mit einer
einheitlichen Wahlbereichseinteilung reduziert werden.
1. Alternative
Bei Bildung von drei Wahlbereichen ergeben sich zehn
Wahlbereiche für die Kreistagswahl. Damit kann jedoch die nach § 61 Abs. 3 LKWG
M-V vorgeschriebene Abweichung der Einwohnerzahl aller Wahlbereiche von
höchstens 15 % der durchschnittlichen Einwohnerzahl nicht mehr eingehalten
werden. Der Kreis wäre gezwungen, mindestens elf Wahlbereiche zu bilden,
wodurch die örtlichen Verhältnisse im Kreis (regionale Zuordnung) kaum noch
berücksichtigt werden können und Teile von Stralsund möglicherweise mit
angrenzenden Ämtern/Gemeinden einen Wahlbereich bilden müssten.
Wahlbereich |
Abgrenzung |
Bevölkerung am 31.12.2012 |
1 |
Hansestadt Stralsund: Stadtgebiete Tribseer, Franken, Süd |
19.786 |
2 |
Hansestadt Stralsund: Stadtgebiete Altstadt, Stadtteile Kniepervorstadt, Knieper Nord |
18.256 |
3 |
Hansestadt Stralsund: Stadtgebiete
Grünhufe, Langendorfer Berg, Lüssower Berg, Stadtteil Knieper West |
19.273 |
Bei drei Wahlbereichen können nur bis zu 18 Bewerberinnen
und Bewerber pro Wahlbereich als Wahlvorschlag von einer Partei oder
Wählergruppe benannt werden.
2. Alternative
Bei Bildung von vier Wahlbereichen innerhalb der zwei
Wahlbereiche für die Kreistagswahl würden keine Überschneidungen entstehen. Es
können nur bis zu 14 Bewerberinnen und Bewerber pro Wahlbereich als
Wahlvorschlag von einer Partei oder Wählergruppe benannt werden.
Wahlbereich |
Abgrenzung |
Bevölkerung am 31.12.2012 |
1 |
Hansestadt Stralsund: Stadtgebiete Tribseer, Grünhufe,
Langendorfer Berg, Lüssower Berg, |
16.343 |
2 |
Hansestadt
Stralsund: Stadtgebiete Altstadt, Franken, Süd |
15.691 |
3 |
Hansestadt Stralsund: Stadtteil Knieper West |
12.629 |
4 |
Hansestadt Stralsund: Stadtteile Kniepervorstadt, Knieper Nord |
12.752 |