Sachverhalt:

 

Der Träger des Stralsunder Frauenschutzhauses „Starkmachen“ e.V. wird im Haushaltsjahr 2024 nicht kostendeckend wirtschaften. Seit April 2023 ist „Starkmachen“ e.V. neuer Träger des Frauenschutzhauses in Stralsund. Bis Anfang September 2024 wurden die vorgesehenen Räumlichkeiten für das Frauenschutzhaus umfangreich saniert, währenddessen musste der Träger andere Räumlichkeiten mieten; dies hat zur Erhöhung von Sach- und Sonderkosten geführt. Insgesamt wurden von Trägern für die Finanzierung des Frauenschutzhauses in Stralsund im Haushaltsjahr 2024 223.655,18 € beantragt. Das LAGuS M-V hat 102.349,95 € als förderfähige Ausgaben anerkannt. Der Landkreis V-R hat 54.387,73 € als förderfähige Ausgaben anerkannt. Die Hansestadt Stralsund hat aufgrund des am 01.09.2023 unterschriebenen Vertrages 45.000,00 € anerkannt. Somit entsteht ein Minus von 3.000,00 €.

Im Februar 2024 stellte die GSB der Hansestadt Stralsund nach Absprache mit den zuständigen Kollegen vom LK V-R einen Antrag beim LAGuS M-V für die Übernahme von außerplanmäßigen Ausgaben zur Finanzierung des Frauenschutzhauses in Stralsund. Nach der Überprüfung aller Ausgaben wurde dieser Antrag abgelehnt. Aufgrund fehlender Alternativen und um den Fortbestand des Frauenschutzhauses zu sichern, muss/soll die Hansestadt Stralsund diesen Fehlbetrag aus eigenen Mitteln ausgleichen und aus diesem Grund werden 3.000,00 € als überplanmäßige Aufwendung beantragt.

 

 

 

 

 

 

Ausgaben

HST

LK VR

LAGuS M-V

Nutzungsentgelt

Personalkosten

48.000,00

29.634,03

68.697,44

0,00

Sachkosten

0,00

16.347,94

17.163,00

18.917,50

Sonderbedarf

0,00

8.405,76

16.489,51

0,00

Gesamt

48.000,00

54.387,73

102.349,95

18.917,50

Geplant im HH 2024

45.000,00

50.000,00

120.000,00

??

Genehmigt

45.000,00

54.387,73€

102.349,95€

18.917,50€

Differenz

-3.000,00

0,00

+17.650,05

0,00

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

3.000,00 € als überplanmäßige Förderung für das Stralsunder Frauenschutzhaus im Haushaltsjahr 2024 bereitzustellen.


Lösungsvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt, die 3.000,00 € als überplanmäßige Förderung für das Stralsunder Frauenschutzhaus im Haushaltsjahr 2024 bereitzustellen.

 


Alternativen:

Sinnvolle Alternativen sind nicht ersichtlich. Ohne die weitere vertragliche Förderung durch die Hansestadt Stralsund müsste das Frauenschutzhaus geschlossen werden, da ohne städtische Förderung keine Förderung durch das Land Mecklenburg-Vorpommern erfolgt.