Sachverhalt:
Der Träger des Stralsunder Frauenschutzhauses „Starkmachen“ e.V. wird
im Haushaltsjahr 2024 nicht kostendeckend wirtschaften. Seit April 2023 ist
„Starkmachen“ e.V. neuer Träger des Frauenschutzhauses in Stralsund. Bis Anfang
September 2024 wurden die vorgesehenen Räumlichkeiten für das Frauenschutzhaus
umfangreich saniert, währenddessen musste der Träger andere Räumlichkeiten
mieten; dies hat zur Erhöhung von Sach- und Sonderkosten geführt. Insgesamt
wurden von Trägern für die Finanzierung des Frauenschutzhauses in Stralsund im
Haushaltsjahr 2024 223.655,18 € beantragt. Das LAGuS M-V hat 102.349,95 € als
förderfähige Ausgaben anerkannt. Der Landkreis V-R hat 54.387,73 € als
förderfähige Ausgaben anerkannt. Die Hansestadt Stralsund hat aufgrund des am
01.09.2023 unterschriebenen Vertrages 45.000,00 € anerkannt. Somit entsteht ein
Minus von 3.000,00 €.
Im Februar 2024 stellte die GSB der Hansestadt Stralsund nach
Absprache mit den zuständigen Kollegen vom LK V-R einen Antrag beim LAGuS M-V
für die Übernahme von außerplanmäßigen Ausgaben zur Finanzierung des
Frauenschutzhauses in Stralsund. Nach der Überprüfung aller Ausgaben wurde
dieser Antrag abgelehnt. Aufgrund fehlender Alternativen und um den Fortbestand
des Frauenschutzhauses zu sichern, muss/soll die Hansestadt Stralsund diesen
Fehlbetrag aus eigenen Mitteln ausgleichen und aus diesem Grund werden 3.000,00
€ als überplanmäßige Aufwendung beantragt.
Ausgaben |
HST |
LK VR |
LAGuS M-V |
Nutzungsentgelt |
Personalkosten |
48.000,00€ |
29.634,03€ |
68.697,44€ |
0,00€ |
Sachkosten |
0,00€ |
16.347,94€ |
17.163,00€ |
18.917,50€ |
Sonderbedarf |
0,00€ |
8.405,76€ |
16.489,51€ |
0,00€ |
Gesamt |
48.000,00€ |
54.387,73€ |
102.349,95€ |
18.917,50€ |
Geplant im HH 2024 |
45.000,00€ |
50.000,00€ |
120.000,00€ |
?? |
Genehmigt |
45.000,00€ |
54.387,73€ |
102.349,95€ |
18.917,50€ |
Differenz |
-3.000,00€ |
0,00€ |
+17.650,05€ |
0,00€ |
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
3.000,00 € als überplanmäßige Förderung für das Stralsunder Frauenschutzhaus im Haushaltsjahr 2024 bereitzustellen.
Lösungsvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt, die 3.000,00 € als überplanmäßige Förderung für das Stralsunder Frauenschutzhaus im Haushaltsjahr 2024 bereitzustellen.
Alternativen:
Sinnvolle Alternativen sind nicht ersichtlich. Ohne die weitere vertragliche Förderung durch die Hansestadt Stralsund müsste das Frauenschutzhaus geschlossen werden, da ohne städtische Förderung keine Förderung durch das Land Mecklenburg-Vorpommern erfolgt.