Betreff
Qualifizierter Mietspiegel für die Hansestadt Stralsund 2024/2025
Vorlage
B 0040/2024
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

Bereits seit 1997 erstellt die Hansestadt Stralsund mit eigenen Ressourcen und eigenen Mitteln einfache Mietspiegel. Der letzte wurde 2018 aufgestellt. Zum damaligen Zeitpunkt war diese Aufgabe freiwillig und wurde mit Hilfe tatkräftiger Unterstützung der Stralsunder Wohnungsbaugesellschaft mbH (SWG) und der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses des Landkreises (bis 2011 Geschäftsstelle des Gutachterausschusses der Stadt) aufgestellt.

Die erforderlichen Daten für den Mietspiegel 2018 wurden von zwölf Vermietern aus der bereits langjährig bestehenden Arbeitsgruppe übermittelt. Diese Daten wurden den Wohnungsgrößen, den Wohnlagen und den Ausstattungskategorien und damit einem Tabellenfeld zugeordnet und in eine Datenbank übertragen. Danach wurden die Mietober- und –untergrenzen sowie der Durchschnitt nach der Vier-Sechstel-Methode errechnet. Damit werden die höheren und die niedrigen Mieten nicht berücksichtigt. Dies hatte zur Folge, dass der Mietspiegel insbesondere von beteiligten privaten Vermietern sehr kritisch gesehen wurde und von der Arbeitsgruppe nicht mehr einstimmig beschlossen wurde.

Mit dem Mietspiegelreformgesetz (MsRG) vom 10. August 2021 wurden insbesondere die Bestimmungen der §§ 558c und 558d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geändert. Nunmehr ist die Aufstellung eines Mietspiegels für Kommunen über 50.000 Einwohner eine Pflichtaufgabe. Das Land hat der Stadt hierfür Mittel i. H. v. 29 T€ für die Erarbeitung eines (einfachen) Mietspiegels bereitgestellt.

Aufgrund der Erfahrungen aus den vorangegangenen (einfachen) Mietspiegeln hatte sich die Hansestadt Stralsund jetzt das Ziel gesetzt, einen qualifizierten Mietspiegel aufzustellen.  


Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund nimmt den Mietspiegel 2024/2025 als Abbild der ortsüblichen Vergleichsmiete zur Kenntnis und stimmt der Veröffentlichung dieses Dokumentes im Internet zu.  


Lösungsvorschlag:

Auf der Basis eines Ausschreibungsverfahrens wurde das EMA-Institut für empirische Marktanalysen im Februar 2023 mit der Erarbeitung des Mietspiegels beauftragt. Nach umfangreichen Vorbereitungen u. a. des Fragebogens für die Mieterbefragung gemeinsam mit der Arbeitsgruppe wurde Anfang Dezember 2023 die Befragung gestartet. Hierzu wurden 4.000 Fragebögen an zufällig ausgewählte Haushalte versandt. Der neue qualifizierte Mietspiegel basiert auf 1.286 Datensätzen. Er soll ab sofort den Mietspiegel von 2018 ersetzen. Eine Vergleichbarkeit der beiden Mietspiegel ist aufgrund der unterschiedlichen Datenbasis nicht gegeben. 

Nach der Kenntnisnahme der Arbeitsgruppe Mietspiegel sowie der Bürgerschaft soll der Mietspiegel auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht werden.

Gleichzeitig wird ein Online-Mietenrechner zur Verfügung gestellt, der von jedem Interessierten kostenlos genutzt werden kann.

 


Alternativen:

Keine