Betreff
Auskunftsersuchen gem. § 71 Kommunalverfassung MV zum Thema soziales Wohnen im Bereich des Areals "Schwesternwohnheim"
Einreicherin: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI
Vorlage
AN 0049/2024
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund verlangt gem. § 71, Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V Auskünfte zu folgenden Fragen:

 

1.    Auf dem Areal des ehemaligen Schwesternwohnheims sollen Wohnungen entstehen. Die Stralsunder Wohnungsbaugesellschaft (SWG) zeichnet für die Planung und Umsetzung verantwortlich. Wie stellt sich der Stand der Planung dar?

2.    Wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen?

3.    Welches Preisgefüge ist bei der Vermarktung der Wohnungen zu erwarten?

4.    Sieht die Stralsunder Wohnungsbaugesellschaft die Möglichkeit, sozial ausgewogene Wohnstrukturen auszugestalten?

5.    Teilt die SWG die Einschätzung, dass Stadtquartiere mit einer sozialen Mischung dazu beitragen, eine breite soziale Teilhabe für alle Bevölkerungsgruppen zu gewährleisten und gegenseitiges Verständnis zwischen den gesellschaftlichen Gruppen zu fördern?

6.    Wenn ja, welche Bemühungen stellt die SWG an, um dies zu fördern und zu etablieren?

 


Begründung:

 

Die Bürgerschaft hat auf Antrag einer Fraktion oder eines Viertels aller Mitglieder das Recht, auch Auskunft zu bedeutenden Vorhaben städtischer Gesellschaften zu verlangen. Die planerische und bauliche Entwicklung des Areals „Ehemaliges Schwesternwohnheim“ ist aus unserer Sicht von großer Bedeutung. Die attraktive Lage nahe des Strelasunds lässt uns befürchten, dass die Wohnungen nur für finanzstarke Mieter*innen bezahlbar sein werden. Wie wollen daher in Erfahrung bringen, ob es Möglichkeiten gibt, Wohnungen für einkommensschwächere Gruppen zur Verfügung zu stellen.

 

Jürgen Suhr

Fraktionsvorsitzender