Betreff
Ferienwohnungen in Stralsund
Einreicherin: Ute Bartel, Fraktion DIE LINKE./SPD
Vorlage
kAF 0025/2024
Art
kleine Anfrage

Anfrage:

 

1.    Wie beurteilt die Verwaltung das kürzlich gefasste Grundsatzurteil des OVG Berlin-Brandenburg zum Thema Ferienwohnungen (Aktenzeichen: OVG 5 B 5/22 u.a.)?

 

2.    Sieht die Verwaltung Möglichkeiten die Nutzung von Wohnraum für Ferienwohnungen nun besser einzuschränken/zurück zu wandeln?

 

3.    Sieht die Verwaltung die Notwendigkeit die Umnutzung von Wohnraum in Ferienwohnungen entgegenzuwirken? Wenn ja mit welchen Mitteln?

 

 

 


Aussprache: Ja/  Nein


Begründung:

 

Wohnraum ist auch in Stralsund in einigen Stadtteilen sehr knapp und damit sehr teuer. Ferienwohnungen sind ein Teil der Preisspirale. Hier muss die Verwaltung rechtzeitig gegensteuern.