Betreff
Bebauungsplan Nr. 39 der Hansestadt Stralsund „Wohngebiet westlich der Lindenallee, Freienlande“, Abwägungs- und Satzungsbeschluss für die 2. Änderung
Vorlage
B 0009/2024
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

 

Planverfahren:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund hat am 19.10.2023 den Beschluss für die Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 39 der Hansestadt Stralsund „Wohngebiet westlich der Lindenallee, Freienlande“ sowie den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Beschl.- Nr.: 2023-VII-09-1224) gefasst. Vom 20. November bis 21. Dezember 2023 fand die öffentliche Auslegung statt.

 

Die Anpassung des Bebauungsplans erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB, da die Grundzüge der Planung durch die Änderung nicht in Frage gestellt werden. Durch die Änderung wird das der bisherigen Planung zugrundeliegende Leitbild nicht verändert, das planerische Konzept bleibt erhalten.

 

Räumlicher Geltungsbereich:

Der Änderungsbereich umfasst das gesamte ca. 21,8 ha große Plangebiet des Ursprungs-plans und dessen 1. Änderung. Es umfasst in der Gemarkung Grünhufe, Flur 1 folgende Flurstücke ganz:

272/2; 273/73; 288/1; 289/2; 289/3; 290/1; 290/2; 290/3; 290/4; 291/4; 291/5; 292/4; 292/5; 292/6; 293/6; 293/9; 293/10; 293/11; 293/12; 293/13; 293/14, 294/7; 294/10; 294/11; 294/12; 294/13; 294/14; 295/4; 295/6; 295/8; 295/9; 295/10; 295/11; 295/12; 295/13; 295/14; 295/15, 296/10; 296/11; 296/13; 296/15; 296/16; 296/17; 296/18; 296/19; 296/20; 296/21; 296/22, 297/2; 297/5; 297/6; 297/7;297/8; 297/9; 297/10; 297/11; 297/12; 297/13; 297/14; 297/15; 297/16; 297/17; 297/18; 297/19; 297/20; 297/21; 297/22; 297/23;297/24; 297/25; 297/26; 297/27; 297/28; 297/29; 297/30; 297/31; 297/32; 297/33;297/34; 297/35; 297/36; 297/37; 297/38; 297/39; 297/40;297/41;297/42; 297/43;297/44; 297/45; 297/46; 297/47; 298//22; 298/25; 298/26; 298/27; 298/28; 298/29; 298/30; 298/31; 298/32; 298/33; 298/34; 298/35; 298/36; 298/37; 298/38; 298/39; 298/40; 298/41; 298/42; 298/43; 298/44; 298/45; 298/46; 298/47; 298/48; 298/49; 298/50; 298/51; 298/52; 298/53; 298/54; 298/55; 298/56; 298/57; 298/58; 298/59; 298/60; 298/61; 298/62; 298/63; 298/64; 298/65; 298/66; 298/67;298/68; 298/69;298/70; 298/71; 298/72; 298/73; 298/74; 298/75; 298/76; 298/77; 298/78; 298/79; 298/80; 299/3; 299/4; 299/5; 299/6; 299/7; 299/8; 299/9; 299/10; 299/11; 299/12; 299/13; 299/14; 299/15; 334/3; 334/4; 334/5; 334/6; 334/7; 334/8; 334/9; 334/10; 334/11; 334/12; 334/13; 334/14; 334/15.

 

Das Plangebiet liegt im Stadtgebiet Grünhufe, im Stadtteil Freienlande, nördlich der Rostocker Chaussee. Das Plangebiet wird begrenzt:

              im Westen durch Ackerflächen,

              im Norden durch Grünland- und Waldflächen,

              im Osten durch den Wohngebietspark Grünhufe und durch das Wohngebiet westlich der Lübecker Allee,

              im Süden durch Acker- und Waldflächen.

 

Anlass und Ziele der Planung:

Mit dem Bebauungsplan sollen unverändert v.a. Grundstücke für den Eigenheimbau zur Verfügung gestellt werden. Durch die räumliche Zuordnung zum Stadtteil Grünhufe soll zudem die Sozialstruktur des Stadtteils gestärkt werden.

 

Um gemäß den Planungszielen einen regional wettbewerbsfähigen Preis zu sichern, sollen die Baukosten reduziert werden, indem die Dachformen, -neigungen, Trauf- und Firsthöhen so angepasst werden, dass sie den Maßen und Bauformen von marktüblichen Fertig- und Systemhäuser entsprechen.

 

Städtebauliches Konzept:

Entstehen sollen weiterhin hauptsächlich Bauplätze für Einfamilienhäuser zur Deckung des städtischen Bedarfs. Die Art der baulichen Nutzung, die Gliederung der Baugebiete sowie die Führung der Erschließungsstraßen und das Konzept der Abstufung der baulichen Dichte innerhalb des Wohngebiets, die umgebenden Grünflächen und die geplante Erstaufforstung werden dabei grundsätzlich beibehalten.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

1. Die zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Wohngebiet westlich der Lindenallee, Freienlande“ der Hansestadt Stralsund abgegebenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft geprüft und gemäß Anlage 3 abgewogen.

 

2. Auf der Grundlage des § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) sowie nach Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern, in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V S. 344, 2016 S. 28), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni 2021 (GVOBl. M-V, S.1033) wird die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 39 „Wohngebiet westlich der Lindenallee, Freienlande“, gelegen im Stadtteil Freienlande, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) incl. den örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom Dezember 2021 als Satzung beschlossen. Die Begründung vom Januar 2024 wird gebilligt.

 

3. Der Beschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 


Lösungsvorschlag:

 

Zum Entwurf des Bebauungsplanes sind Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von einem Bürger eingegangen. Die Stellungnahmen wurden geprüft und der Vorschlag für die Abwägung erarbeitet (siehe Anlage 3).

 

Auf Grundlage der Abwägung wurde die Satzungsfassung zum B-Plan erarbeitet. Die einzelnen Festsetzungen sind der Planzeichnung (siehe Anlage 1) zu entnehmen. Der Bebauungsplan hat nachfolgenden wesentlichen Planinhalt:

 

  • Änderungen der Festsetzungen zu Dachform, -neigung, Trauf- und Firsthöhe
  • Zulässigkeit von Doppelhäusern in Teilbereichen

 

Auswirkungen der Änderungen:

Durch die Änderung soll das Erreichen der ursprünglichen Planungsziele gewährleistet werden. Private Belange werden durch die Änderung nicht betroffen. Die Plangebietsflächen befinden sich (bis auf die gesetzlich geschützten Biotope, die nicht verändert werden) im Eigentum der Liegenschaftsentwicklungsgesellschaft (LEG) der Hansestadt Stralsund mbH.

 

Durch die Änderung wird keine Zulässigkeit von Vorhaben neu begründet, die der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Nach Anlage 1 UVPG i.V.m. LUVPG M-V beginnt die Prüfpflicht für städtebauliche Vorhaben bei einer festgesetzten Grundfläche von 20.000 m², was durch den Ursprungsplan erreicht wird. Deshalb wurde im Planverfahren eine Umweltprüfung durchgeführt. Da durch die Änderung die Größe der zu versiegelnden Flächen nicht vergrößert wird, wird keine erneute Prüfpflicht ausgelöst.

 

Von der geringfügigen Änderung werden die Belange des Naturschutzes nicht berührt, da die äußere Abgrenzung des Baugebiets sowie der Gebietscharakter unverändert übernommen werden. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Bst. b BauGB genannten Schutzgüter waren schon im Ursprungsplan nicht gegeben. Wie auch im Ursprungsplan bestehen keine Anhaltspunkte, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten wären.

 


Alternativen:

 

Sobald die Gemeinde das entscheidungserhebliche Material nach Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und der Bewertung der vorgebrachten Einwendungen vollständig und gerecht gem. § 1 (7) BauGB abgewogen hat, beschließt sie den Bebauungsplan nach § 10 (1) BauGB als Satzung, um das Planverfahren abzuschließen und die Rechtskraft des B-Planes herbei zu führen. Der Plan erlangt seine Rechtskraft am Tag nach seiner Bekanntmachung im Amtsblatt der Hansestadt Stralsund.

 

Sofern der vorliegenden Abwägung nicht gefolgt wird, besteht die Gefahr der Rechtsfehlerhaftigkeit des Planes aufgrund von Abwägungsmängeln. Um das Planverfahren abzuschließen bedarf es eines Abwägungs- und Satzungsbeschlusses. Daher gibt es keine Alternative zur Durchführung dieses Verfahrensschrittes in der verbindlichen Bauleitplanung gem. BauGB.