Betreff
Sozialwohnungen in der Hansestadt Stralsund
Einreicher: Fraktion DIELINKE/SPD
Vorlage
gAF 0001/2024
Art
große Anfrage

 

 

 

Anfrage:

 

 

1. Wie viele Anträge auf einen Wohnberechtigungsschein wurden im Jahr 2020, 2021 und 

     im Jahr 2023 gestellt und wie viele wurden hiervon jeweils bewilligt?

 

 2. Wie viele Personen / Haushalte besitzen aktuell einen Wohnberechtigungsschein?

     Wie viele waren es im Jahr 2021 und 2022?

 

 3. Wie viele Personen / Haushalte haben aufgrund ihres Einkommens ein Anrecht auf eine 

     Sozialwohnung?

 

 4. Wie viele Sozialwohnungen bräuchte Stralsund, damit alle Sozialwohnungsberechtigten

     eine geförderte Wohnung erhalten?

 

 5. Wie viele Personen / Haushalte besitzen zwar einen Wohnberechtigungsschein, wohnen

     jedoch nicht in einer Sozialwohnung?

 

 6. Wie hoch ist die Nachfrage, die nicht befriedigt werden kann?

 

 7. Wie viele Sozialwohnungen gibt es aktuell und gab in den Jahren 2021 und 2022.

     Wie viele sind aktuell in Planung, um welche Bauprojekte handelt es sich und wer sind die

     Investoren/Eigentümer dieser? (aufgeschlüsselt in unterschiedliche Förderprogramme

     etwa ‘Soziale Wohnraumforderung – Mietwohnungsbau für mittlere Einkommen’ und

     ‘Soziale Wohnraumforderung – Mietwohnungsbau’)?

 

 8. Wie gestaltet sich zukünftig die Anzahl der öffentlich geförderten Wohnungen in Hinblick

     auf deren Auslaufzeit?

 

 9. Wie viele Wohnungen fallen in den kommenden Jahren aus der

     Sozialbindung?

     Bitte tabellarisch bis zum Jahr 2034 aufführen

     Wird angedacht die auslaufende Sozialbindung jeweils zu verlängern und welche    

     Bestrebungen gibt es, die aus der Sozialbindung fallenden Wohnungen zu ersetzen?

 

10. Wie viele Personen / Haushalte mit Wohnberechtigungsschein fallen unter das 

      Förderprogramm ‘Soziale Wohnraumforderung – Mietwohnungsbau für mittlere

      Einkommen’?

      Wie viele dieser Personen / Haushalte können nicht mit entsprechendem

      Wohnraum versorgt werden?

 

11. Wie viele Personen / Haushalte mit Wohnberechtigungsschein fallen unter das

     Förderprogramm ‘Soziale Wohnraumförderung – Mietwohnungsbau”?

     Wie viele dieser Personen / Haushalte können nicht mit entsprechendem Wohnraum  

     versorgt werden?


Aussprache:  Ja/   Nein


 

Begründung:

 

Das Land M-V hat weitere Förderungen des Wohnungsbaus in Aussicht gestellt. Es ist daher gut zu wissen, wie die Hansestadt Stralsund in der Sache aufgestellt ist.