Einreicher: Dr. med. Ronald Zabel, CDU/FDP-Fraktion
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Im Jahr 2024 sollen
Sondernutzungsgebühren gemäß Straßensondernutzungsgebühren-satzung der
Hansestadt Stralsund für Freisitzflächen erst ab einer Flächengröße von mehr
als 30 Quadratmetern erhoben werden.
Zur Änderung der
Straßensondernutzungsgebührensatzung ist eine Beschlussvorlage durch die
Verwaltung zu erstellen.
Aufgrund der zu erwartenden Mindereinnahmen aus der
Sondernutzung in Höhe von rd. 45,0 TEUR wird der Planansatz 2024 von
bisher 230,0 TEUR auf 185,0 TEUR reduziert (TH 15 Leistung 54.1.01.01 Sachkonto
43225000).
Zur finanziellen Deckung können voraussichtliche Mehreinnahmen wie folgt herangezogen werden:
TH 90 Leistung: 61.1.01.01 Sachkonto 40410000 Spielbankabgabe Planansatz 2024 bisher 250,0 TEUR, Planansatz 2024 neu 295,0 TEUR.
Begründung:
Die
Wiedereinführung des ursprünglichen Mehrwertsteuersatzes und Rückzahlung von
Corona-Beihilfen führen zu finanziellen Mehrbelastungen, die die Existenz
insbesondere kleinerer Gastronomiebetriebe gefährden.
Durch den
teilweisen Erlass der Sondernutzungsgebühren sollen Gastronomiebetriebe in der
Hansestadt Stralsund unterstützt werden, um die dortigen Arbeitsplätze zu
sichern.