Betreff
Änderungsantrag zur Vorlage B 0096/2023 Haushaltssatzungen und Haushaltspläne 2024 der Hansestadt Stralsund
Einreicher: Dr. med. Ronald Zabel, CDU/FDP-Fraktion
Vorlage
AN 0011/2024
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

Im Jahr 2024 sollen Sondernutzungsgebühren gemäß Straßensondernutzungsgebühren-satzung der Hansestadt Stralsund für Freisitzflächen erst ab einer Flächengröße von mehr als 30 Quadratmetern erhoben werden.

Zur Änderung der Straßensondernutzungsgebührensatzung ist eine Beschlussvorlage durch die Verwaltung zu erstellen.

 

Aufgrund der zu erwartenden Mindereinnahmen aus der Sondernutzung in Höhe von rd. 45,0 TEUR wird der Planansatz 2024 von bisher 230,0 TEUR auf 185,0 TEUR reduziert (TH 15 Leistung 54.1.01.01 Sachkonto 43225000).

 

Zur finanziellen Deckung können voraussichtliche Mehreinnahmen wie folgt herangezogen werden:

TH 90    Leistung: 61.1.01.01        Sachkonto 40410000  Spielbankabgabe  Planansatz 2024 bisher  250,0 TEUR, Planansatz 2024 neu 295,0 TEUR.

 


Begründung:

 

Die Wiedereinführung des ursprünglichen Mehrwertsteuersatzes und Rückzahlung von Corona-Beihilfen führen zu finanziellen Mehrbelastungen, die die Existenz insbesondere kleinerer Gastronomiebetriebe gefährden.

Durch den teilweisen Erlass der Sondernutzungsgebühren sollen Gastronomiebetriebe in der Hansestadt Stralsund unterstützt werden, um die dortigen Arbeitsplätze zu sichern.