Sachverhalt:

Nach knapp 10 Jahren wurden durch den Erlass einer neuen Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigungen für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrentschädigungsverordnung – FwEntschVO M-V) vom 11. Dezember 2023 die monatlichen Höchstbeträge für zu zahlende Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger sowie Personen mit besonderen Aufgaben angepasst.

Folglich besteht für die Kommunen die Möglichkeit, durch eine Satzungsanpassung die Höhe der gezahlten Aufwandsentschädigungen anzuheben.


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Hansestadt Stralsund laut Anlage.


Lösungsvorschlag:

Der Bürgerschaft wird empfohlen, die Änderungssatzung zur Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Hansestadt Stralsund laut Anlage zu beschließen. So wird die gebotene Wertschätzung und Dankbarkeit für dieses bedeutsame Ehrenamt der Freiwilligen Feuerwehr zum Ausdruck gebracht.


Alternativen:

Erfolgt keine Anpassung der Höhe der Aufwandsentschädigungen, so wird die Einsatzbereitschaft der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr nicht entsprechend gewürdigt.