Sachverhalt:
Das rund 13,9 ha große Plangebiet liegt nördlich
der Niederung des in diesem Abschnitt neutrassierten Mühlgrabens und westlich
des HanseDoms im Stadtgebiet Grünhufe im Stadtteil Vogelsang. Für die Flächen,
die aktuell überwiegend als Grünland und tlw. als Acker genutzt werden, liegt
der rechtskräftige B-Plan Nr. 13 „Stadthalle Stralsund“ der Gemeinde Kramerhof
vor. Die Flächen unterliegen mit der Genehmigung des Gebietsänderungsvertrages
zwischen der Hansestadt Stralsund und der Gemeinde Kramerhof durch das
Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern seit dem 1. Januar
2020 der Planungshoheit der Hansestadt Stralsund. Der Geltungsbereich umfasst
folgende Flurstücke bzw. Anteile folgender Flurstücke der Gemarkung Stralsund
in Flur 14: Flurstücke 54, 55, 56, 57, 60, 61, 62, 64, 65, 66, 67, 68, 69 ganz
und 58, 59, 70, 71, 72 anteilig. Die
Flächen befinden sich im Eigentum der Hansestadt Stralsund.
Vor
dem Hintergrund aktueller Anforderungen an einen klimagerechten Umbau der
städtischen Infrastruktur hat die Bürgerschaft am 10. März 2022 beschlossen,
den Bebauungsplan Nr. 81 „Sondergebiete Energieerzeugung und Freizeit in
Grünhufe“ aufzustellen. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 13 der Gemeinde
Kramerhof, der für die Hansestadt Stralsund als Rechtsnachfolger der Gemeinde
Kramerhof für die neu eingegliederten Teilflächen fort gilt, soll für das
Plangebiet geändert werden. Die Änderung des
Baurechts soll angesichts wesentlich geänderter Planungsziele als ersetzende
Neuüberplanung erfolgen.
Planungsziel des Bebauungsplans Nr. 81 ist es, den Anteil der Erneuerbaren Energien in der Wärmeversorgung zu steigern und damit die Energiewende umzusetzen. Hierfür ist der Bau eines innovativen Kraft-Wärme-Kopplungs-Systems geplant, das aus einer Solarthermieanlage in Verbindung mit einem Blockheizkraftwerk besteht. Das aufbereitete Warmwasser soll in das Fernwärmenetz Knieper abgegeben werden. Der Wirkungsgrad der Solarthermie liegt mit ca. 50 % deutlich über der der Photovoltaik (ca. 20 %), da die benötigte Energieform Wärme direkt zur Verfügung steht. Mit den geplanten Energieanlagen wird eine deutliche Steigerung des durch Erneuerbare Energien erzeugten Wärmeanteils der Fernwärme von bisher 16 % auf mind. 26 % gelingen. Um den bisher vom Hanse-Dom und von dem benachbarten Zoo geprägten, regional bedeutsamen Standort für Erholung und Freizeit weiter zu stärken, soll außerdem eine ergänzende Neuansiedlung von Einrichtungen für Freizeit, Sport und Gastronomie auf parkplatznahen Arrondierungsflächen im Plangebiet ermöglicht werden.
Das Bebauungsplanverfahren wurde regulär mit Umweltprüfung durchgeführt.
Die
frühzeitige Beteiligung zum Bebauungsplan Nr. 81 fand vom 07.08. bis 28.08.2023
statt. Der Entwurf des B-Plans Nr. 81 sowie die Begründung haben in
der Zeit vom 14.12.2023 bis 19.01.2024 nach § 3 Abs. 2 BauGB durch Einstellen der Planunterlagen im Bau-
und Planungsportal M-V und auf der Homepage der Hansestadt Stralsund öffentlich
ausgelegen. Während des Auslegungszeitraums haben die Planunterlagen zusätzlich
im Amt für Planung und Bau zur Einsichtnahme ausgelegen.
Zum
Entwurf des Bebauungsplanes sind Stellungnahmen von Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange sowie von Privaten eingegangen. Die Stellungnahmen
wurden geprüft und der Vorschlag für die Abwägung erarbeitet (siehe Anlage 3).
Die eingegangenen Stellungsnahmen wurden dokumentiert, geprüft und ein
Vorschlag für die Abwägung (Anlage 3) sowie die darauf beruhende
Satzungsfassung des Bebauungsplanes (Anlage 1) einschließlich Begründung mit
Umweltbericht (Anlage 2) erarbeitet.
Zur Planung liegt eine positive
landesplanerische Stellungnahme des Amtes für Raumordnung und Landesplanung
Vorpommern vom 26.10.2023 vor. Der Bebauungsplan ist mit den Zielen der
Raumordnung vereinbar.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
1.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 81
„Sondergebiete Energieerzeugung und Freizeit in Grünhufe“ der Hansestadt
Stralsund umfasst folgende Flurstücke:
Gem. Stralsund, Flur 14, Flurstücke 54, 55, 56, 57, 60, 61, 62, 64, 65, 66, 67,
68, 69 ganz und 58, 59, 70, 71, 72 anteilig.
2. Die zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 81 „Sondergebiete Energieerzeugung und Freizeit in Grünhufe“ der Hansestadt Stralsund (Anlagen 1 und 2) abgegebenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB hat die Bürgerschaft geprüft und gemäß Anlage 3 abgewogen.
3. Die Verwaltung wird verpflichtet, die externen Kompensationsmaßnahmen in der in Teil II Umweltbericht, Kap. 3.5.2, der Begründung (Anlage 2) beschriebenen Art und Weise auf den folgenden Flurstücken umzusetzen und die Flächen gemäß der Maßnahmenbeschreibung zu bewirtschaften:
Gemarkung Stralsund, Flur 14, ganz Flurstück 63,
Gemarkung Groß Kedingshagen, Flur 2, anteilig Flurstücke 57/2, 58/1 und 58/2,
Gemarkung Devin, Flur 1, anteilig Flurstücke 33, 34, 36, 37, 38, 95/8, 95/10, 104, 126/2, 130, 131, 132/1, 133/1, 134, 135, 136, 169, 170, 199/5, 200, 204, 205, 206 und 207.
4.
Auf der
Grundlage des § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.
November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl.
2023 I Nr. 394) wird der Bebauungsplan Nr. 81 „Sondergebiete
Energieerzeugung und Freizeit in Grünhufe“ der Hansestadt Stralsund“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A),
den textlichen Festsetzungen (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften in der
Fassung vom Januar 2024 als Satzung beschlossen. Die Begründung vom Januar 2024
wird gebilligt.
5.
Der Beschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen.
Lösungsvorschlag:
Aus
den Stellungnahmen ergeben sich keine Planänderungen, die eine erneute
Beteiligung erfordern. Es wurden nur geringfügige Änderungen in den Hinweisen,
in den Verfahrensvermerken und in der Begründung vorgenommen, einschließlich redaktioneller
Anpassungen.
Die
Hinweise der beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
wurden, soweit sie sachlich begründet und für den Bebauungsplan relevant waren,
berücksichtigt. Weiterhin gab es zwei Stellungnahmen von Privaten. Eine
Stellungnahme beinhaltete eine Frage zu einem Sachverhalt außerhalb des
Geltungsbereichs. Die zweite bezog sich auf das Wegekonzept Devin, welches zur
Einordnung der externen Kompensationsmaßnahmen lediglich nachrichtlich in der
Begründung des B-Plans dargestellt ist und somit nicht die Inhalte des B-Plans
berührt.
Das
Bebauungsplanverfahren ist inhaltlich abgeschlossen und soll nun auch formell
durch den Satzungsbeschluss zum Abschluss gebracht werden. Der
Bürgerschaft wird empfohlen, dem Abwägungsvorschlag (Anlage 3) zuzustimmen und
für den Bebauungsplan Nr. 81 mit Begründung einschließlich Umweltbericht
(Anlagen 1 und 2) die Satzung zu beschließen.
Alternativen:
Wenn an dem
Standort ein innovatives Kraft-Wärme-Kopplungs-System und ergänzende Einrichtungen
für Freizeit, Sport und Gastronomie entstehen sollen,
gibt es zum Abwägungs- und Satzungsbeschluss keine Alternative, da für diese
Vorhaben kein Baurecht besteht. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 13 der Gemeinde Kramerhof sieht die
Errichtung einer Stadthalle vor.
Um
das Planverfahren abzuschließen bedarf es eines Abwägungs- und
Satzungsbeschlusses. Sofern der vorliegenden Abwägung nicht gefolgt wird,
besteht die Gefahr der Rechtsfehlerhaftigkeit des Planes aufgrund von
Abwägungsmängeln. Aus diesem Grund wird diese Alternative nicht empfohlen.