Sachverhalt:
Vor dem Hintergrund aktueller Anforderungen an einen klimagerechten
Umbau der städtischen Infrastruktur hat die Bürgerschaft im Zusammenhang mit
der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 81 „Sondergebiete Energieerzeugung und
Freizeit in Grünhufe“ am 10. März 2022 beschlossen (Beschluss-Nr.:
2022-VII-03-0833), das Verfahren zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes für
die Teilfläche nördlich des Mühlgrabens in Grünhufe einzuleiten. Die
rechtswirksame 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kramerhof,
der für die Hansestadt Stralsund als Rechtsnachfolger der Gemeinde Kramerhof
für die neu eingegliederten Teilflächen fort gilt, soll für das Plangebiet
geändert werden. Der bisher als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung
„Multifunktionshalle“ und als „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und
zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ dargestellte Änderungsbereich
soll nun überwiegend als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung
„Energieerzeugung, insbesondere klimaneutrale Wärme- und Energieerzeugung“ und
zu einem geringen Teil als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Freizeit“
dargestellt werden.
Mit der 20. Änderung des
Flächennutzungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen gemäß
§ 8 Abs. 2 BauGB für die Entwicklung des Bebauungsplanes Nr. 81 aus dem
Flächennutzungsplan geschaffen werden. Mit dem Bebauungsplan Nr. 81
beabsichtigt die Hansestadt Stralsund
über ihre Tochter SWS Energie GmbH den Anteil der
Erneuerbaren Energien in der Wärmeversorgung zu steigern und damit die
Energiewende umzusetzen. Hierfür ist der Bau eines innovativen
Kraft-Wärme-Kopplungs-Systems geplant, das aus einer Solarthermieanlage in
Verbindung mit einem Blockheizkraftwerk besteht. Das aufbereitete Warmwasser
soll in das Fernwärmenetz Knieper abgeben werden. Um den bisher vom HanseDom
und von dem benachbarten Zoo geprägten regional bedeutsamen Standort für
Erholung und Freizeit weiter zu stärken, soll außerdem eine ergänzende
Neuansiedlung von Einrichtungen für Freizeit, Sport und Gastronomie auf
parkplatznahen Arrondierungsflächen im Plangebiet ermöglicht werden.
Der Planungskonzeption des Bebauungsplans Nr. 81 folgend erfolgt in der
20. FNP-Änderung für die Vorhaben der SWS die Darstellung als Sonderbaufläche
S 4 mit der Zweckbestimmung „Energieerzeugung, insbesondere klimaneutrale
Wärme- und Energieerzeugung“. Für die im südöstlichen Bereich geplante
ergänzende Neuansiedlung von Einrichtungen für Freizeit, Sport und Gastronomie
erfolgt die Darstellung als Sonderbaufläche S 1 mit der Zweckbestimmung
„Freizeit“. Das im Änderungsbereich vorhandene Bodendenkmal wird gemäß § 5 Abs.
4 BauGB nachrichtlich übernommen. Die im zentralen Änderungsbereich
befindlichen nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz M-V geschützten
Feuchtbiotope werden nachrichtlich in der Planzeichnung durch Symboldarstellung
gekennzeichnet. Ergänzend erfolgt die Darstellung einer Grünfläche mit der
Zweckbestimmung Parkanlage und von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege
und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft. Die Grünfläche verfolgt
die landschaftliche Einbindung der geplanten Energieanlagen und die Vernetzung
mit den nördlich und südlich angrenzenden Landschaftsräumen. Die
Maßnahmenflächen dienen dem Schutz und Ausbreitungsmöglichkeiten der im
Änderungsbereich vorhandenen Feuchtbiotope (Pufferzone).
Die Planzeichnung zur 20.
Änderung des FNP zeigt die bisherigen und die geplanten Darstellungen im
Änderungsbereich. Dabei wurde der Änderungsbereich um die Trasse der
zwischenzeitlich realisierten Kreisstraße K 26 (einschließlich
begleitender Radweg) erweitert, welche bislang sowohl im rechtsgültigen FNP der
Gemeinde Kramerhof außerhalb des Bereichs der 4. Änderung als auch im
rechtsgültigen FNP der Hansestadt Stralsund fehlte. Zudem werden für die
übrigen eingegliederten Teilflächen außerhalb des Änderungsbereichs die
fortgeltenden Inhalte des FNP der Gemeinde Kramerhof, rechtwirksam seit
10.09.1999, unverändert dargestellt. Sie entsprechen der aktuellen
Flächennutzung.
Eine positive landesplanerische
Stellungnahme des Amtes für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern zur 20.
FNP-Änderung liegt mit Datum vom 26.10.2023 vor.
Der Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Begründung haben in der Zeit vom 20.11.2023 bis 21.12.2023 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen durch Einstellen der Planunterlagen im Bau- und Planungsportal M-V und auf der Homepage der Hansestadt Stralsund. Während des Auslegungszeitraums haben die Planunterlagen zusätzlich im Amt für Planung und Bau zur Einsichtnahme ausgelegen.
Nach der öffentlichen Auslegung des Entwurfs im November/Dezember 2023 und der Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sollen die eingegangenen Stellungnahmen nun abgewogen und der erarbeitete Planentwurf durch Beschluss der Bürgerschaft festgestellt werden.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
1. Die während der Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit geäußerten Anregungen und Hinweise zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Stralsund für die Teilfläche nördlich des Mühlgrabens in Grünhufe (Anlage 1 und 2) werden entsprechend Anlage 3 abgewogen.
2. Die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Stralsund (Anlage 1) mit Begründung und Umweltbericht (Anlage 2) für die Teilflächen die Teilfläche nördlich des Mühlgrabens in Grünhufe in der vorliegenden Fassung vom Januar 2024 wird festgestellt.
3. Der Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund wird beauftragt, die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Stralsund für die Teilfläche nördlich des Mühlgrabens in Grünhufe mit Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 1 und 2) dem Landrat des Landkreises Vorpommern-Rügen zur Genehmigung gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch vorzulegen.
Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.
Lösungsvorschlag:
Die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und sollen gemäß dem Vorschlag in Anlage 3 abgewogen werden. Während der öffentlichen Auslegung wurden seitens der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen zum Planentwurf abgegeben. Das Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB führte zu keinen Änderungen der Planunterlagen.
Es wird empfohlen, dem Abwägungsvorschlag (Anlage 3) zuzustimmen und für die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlagen 1 und 2) die Feststellung zu beschließen.
Die festgestellte Planfassung der 20. Flächennutzungsplanänderung ist dem Landkreis Vorpommern-Rügen als höhere Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Gemäß § 6 Abs. 4 BauGB hat der Landkreis über die Genehmigung innerhalb von einem Monat zu entscheiden.
Alternativen:
Ohne Änderung des Flächennutzungsplanes kann der Bebauungsplan Nr. 81 „Sondergebiete Energieerzeugung und Freizeit in Grünhufe", der die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines innovativen Kraft-Wärme-Kopplungs-Systems sowie eine ergänzende Neuansiedlung von Einrichtungen für Freizeit, Sport und Gastronomie schaffen soll, keine Rechtskraft erlangen, da der Bebauungsplan gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist. Daher wird diese Alternative nicht empfohlen.