Einreicher: Dr. med. Ronald Zabel, CDU/FDP-Fraktion
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der
Hansestadt Stralsund beschließt:
Streichung
2.
Änderung
1. zu:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und wo unterstützend und in
Abstimmung mit dem Landkreis sowie unter der Voraussetzung einer maßgeblichen
finanziellen Beteiligung des Landkreises ein Jugend- und Kulturzentrum in der
Hansestadt Stralsund einzurichten wäre. Bei der Konzeption einer solchen
Einrichtung sollen die Jugendlichen der Hansestadt Stralsund sowie die dafür
zuständigen Experten und Gremien und vergleichbare sachkundige Gruppen
beteiligt werden.
Begründung:
Die
Zuständigkeit für die Themen Jugend- und Sozialarbeit liegt beim Landkreis.
Diese werden dort allerdings häufig nicht mit oberster Priorität bearbeitet.
Insbesondere beim Thema Jugendarbeit unterstützt deshalb die Stadt mit
freiwilligen Leistungen, wo sie nur kann.
Das
gesamte Gelände der Volkswerft entspricht nicht den notwendigen
Sicherheitsbestimmungen für den Aufenthalt und die Betreuung von Kindern und
Jugendlichen. Auch eine dafür notwendige Anbindung an den ÖPNV besteht nicht.
Zudem
handelt es sich beim gesamten Gelände der Volkswerft um industrielle und
wirtschaftliche Einrichtungen, die Gewinne erwirtschaften und die Investitionen
refinanzieren müssen.