Betreff
Änderungsantrag zu TOP 9.2 AN 0134/2023
Einreicher: Dr. med. Ronald Zabel, CDU/FDP-Fraktion
Vorlage
AN 0146/2023
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Streichung 2.

Änderung 1. zu: 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und wo unterstützend und in Abstimmung mit dem Landkreis sowie unter der Voraussetzung einer maßgeblichen finanziellen Beteiligung des Landkreises ein Jugend- und Kulturzentrum in der Hansestadt Stralsund einzurichten wäre. Bei der Konzeption einer solchen Einrichtung sollen die Jugendlichen der Hansestadt Stralsund sowie die dafür zuständigen Experten und Gremien und vergleichbare sachkundige Gruppen beteiligt werden.

 


Begründung:

 

Die Zuständigkeit für die Themen Jugend- und Sozialarbeit liegt beim Landkreis. Diese werden dort allerdings häufig nicht mit oberster Priorität bearbeitet. Insbesondere beim Thema Jugendarbeit unterstützt deshalb die Stadt mit freiwilligen Leistungen, wo sie nur kann. 

Das gesamte Gelände der Volkswerft entspricht nicht den notwendigen Sicherheitsbestimmungen für den Aufenthalt und die Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Auch eine dafür notwendige Anbindung an den ÖPNV besteht nicht. 

Zudem handelt es sich beim gesamten Gelände der Volkswerft um industrielle und wirtschaftliche Einrichtungen, die Gewinne erwirtschaften und die Investitionen refinanzieren müssen.