Betreff
zu Kündigungen auf dem Kleinen Dänholm
Einreicher: Fraktion Bürger für Stralsund, Fraktion DIE LINKE./SPD
Vorlage
DAn 0007/2023
Art
Dringlichkeitsanträge

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich unverzüglich mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) in Verbindung zu setzen, mit dem Ziel das die ausgesprochenen Kündigungen an die verschiedenen Pächter auf dem Kleinen Dänholm zurückgenommen werden.

 

 


Begründung:

 

Im Sommer 2022 beschloss die Bürgerschaft den Ankauf des Kleinen Dänholms. In der Beschlussvorlage steht, dass u.a. der Fischer dortbleiben kann. Ausdrücklich! Jetzt haben wir den Fall, dass die BImA nicht nur den Fischer, sondern auch anderen Gewerbetreibenden gekündigt hat. Und dieses angeblich auf Bitte der Verwaltung der Hansestadt Stralsund als zukünftigen Eigentümer. Wir wissen nicht weshalb der Kaufvertrag immer noch nicht vollzogen wurde. Wir wissen aber, dass die Bürgerschaft sich mehrheitlich für den Verbleib des letzten Fischers von Stralsund auf dem Dänholm einsetzen wird. Deshalb müssen die Kündigungen schnellstmöglich zurückgenommen werden.

 

Da die nächste Bürgerschaftssitzung erst am 01.02.24 stattfindet und die Kündigungen dann bereits wirksam geworden sind, muss die Bürgerschaft sich sofort mit dem Thema befassen.

 

 


 

Michael Philippen

Fraktionsvorsitzender

Fraktion Bürger für Stralsund