Betreff
Zusätzliche Förderung des Sportbundes Stralsund
Einreicher: Jürgen Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI
Vorlage
kAF 0179/2023
Art
kleine Anfrage

Anfrage:

 

  1. Die Ausreichung einer zusätzlichen Förderung in Höhe von 70.000,-- Euro durch Oberbürgermeister Dr. Badrow an den Sportbund der Hansestadt Stralsund ist nach unserer Einschätzung rechtwidrig. Aus welchen Gründen hat sich die Verwaltung gegen den rechtlich möglichen Weg einer rechtskonformen Entscheidung durch die Bürgerschaft über einen Nachtragshaushalt entschieden?

 

  1. Wird die Verwaltung bei der rechtlichen Beurteilung zu Anträgen auf außerplanmäßige Förderung Dritter in Bezug auf die Deckung und Unabweisbarkeit die gleichen Maßstäbe zugrunde legen, die sie in Bezug auf den Antrag des Sportbundes angewandt hat?

 

 

  1. Der Sportbund versetzt die Hansestadt in eine Zwangslage. Was tut die Verwaltung, um eine solche Situation für die Zukunft anzusprechen und eine Wiederholung zu vermeiden?

 


Aussprache: Ja/  Nein


Begründung:

 

Nach unserer Kenntnis kommt der Oberbürgermeister nach einer Prüfung zu dem Ergebnis, dass die von Seiten des Sportbundes Stralsund beantragte außerplanmäßige Förderung rechtlich möglich ist. Neben der Deckung ist das Kriterium der Unabweisbarkeit nach § 50 Kommunalverfassung M-V zu erfüllen.

 

Die Verwaltung begründet die Unabweisbarkeit vor allem mit der Unvorhersehbarkeit, der Unaufschiebbarkeit der Maßnahmen und möglichen Nachteilen für die Gemeinde.

 

 

 

 

Der Sportbund hat in seinem Antrag auf außerplanmäßige Förderung aufgelistet, welche Ausgaben er aus diesen Mitteln tätigen will, bzw. schon getätigt hat. Er hat nicht dargelegt, ob er die notwendige Finanzierung aus seinen eigenen Mitteln aufbringen kann.

 

 

 

 

Jürgen Suhr

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI