Betreff
Zwischennutzung leerstehender Geschäftsräume in der Hansestadt Stralsund
Einreicher: Bernd Buxbaum Fraktion DIE LINKE./SPD
Vorlage
kAF 0173/2023
Art
kleine Anfrage

Anfrage:

1.    Welche Voraussetzungen müssen vorliegen damit die Hansestadt Stralsund nicht genutzte Geschäftsräume anmietet und diese z.B. Start-up-Unternehmen, Gemeinnützigen Vereinen oder Kulturprojekten zu den Selbstkosten weitervermietet?

 

2.    Ist die Hansestadt Stralsund grundsätzlich gewillt dieses Nutzungsmodell für ungenutzte Geschäftsräume in der Innenstadt zu praktizieren?

 

 

 


Aussprache: Ja/  Nein


Begründung:

Während des Zukunftsforums des Stralsunder Mittelstandvereines am 21.11.2023 ist von der Hansestadt Lübeck berichtet worden, dass die Stadt leerstehende Geschäftsräume anmietet. Diese Räume werden dann zu den Selbstkosten an Gewerbegründerinnen und Gewerbegründer oder Initiativen für gemeinnützige Projekte, vermietet.

Der positive Effekt im Umgang mit leerstehenden Immobilien liegt auf der Hand als ein Element die zur Vitalisierung der Innenstadt und Förderung des Unternehmensgeistes unserer Einwohnerinnen und Einwohner.