Einreicher: Bernd Buxbaum Fraktion DIE LINKE./SPD
Anfrage:
1.
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen damit die
Hansestadt Stralsund nicht genutzte Geschäftsräume anmietet und diese z.B.
Start-up-Unternehmen, Gemeinnützigen Vereinen oder Kulturprojekten zu den
Selbstkosten weitervermietet?
2.
Ist die Hansestadt Stralsund grundsätzlich gewillt
dieses Nutzungsmodell für ungenutzte Geschäftsräume in der Innenstadt zu
praktizieren?
Begründung:
Während des Zukunftsforums des Stralsunder Mittelstandvereines am
21.11.2023 ist von der Hansestadt Lübeck berichtet worden, dass die Stadt
leerstehende Geschäftsräume anmietet. Diese Räume werden dann zu den
Selbstkosten an Gewerbegründerinnen und Gewerbegründer oder Initiativen für
gemeinnützige Projekte, vermietet.
Der positive Effekt im Umgang mit leerstehenden Immobilien liegt auf der
Hand als ein Element die zur Vitalisierung der Innenstadt und Förderung des
Unternehmensgeistes unserer Einwohnerinnen und Einwohner.