Sachverhalt:
Der Maritime Industrie- und Gewerbepark Volkswerft wird als Betrieb gewerblicher Art geführt und somit hat die Hansestadt Stralsund nach § 41 GemHVO M-V ein Wahlrecht, von dem positiv Gebrauch gemacht werden soll. Die Bewertung des Anlagevermögens und die Einordnung in den Haushaltsplan erfolgen somit nach steuerlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorgaben.
Die haushalts- und steuerrechtliche Erstbewertung des Anlagevermögens des Maritimen Industrie- und Gewerbeparks Volkswerft konnte im 2. Halbjahr 2023 abschließend beraten werden, das entsprechende Dokument wird derzeit durch das beauftragte Steuerbüro erstellt. In Fortführung der nunmehr verbindlichen Ausgangswerte erfolgte die steuerliche Beurteilung sämtlicher Geschäftsvorfälle der Jahre 2022 und 2023.
Diese beinhaltet u.a. eine Prüfung gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG. Hiernach sind diejenigen Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung eines Gebäudes durchgeführt wurden, nachträglich den Herstellungskosten zuzurechnen. Dies ist verpflichtend, wenn die Kosten dieser Maßnahmen 15 % des Anschaffungswertes des Gebäudes übersteigen. Bei entsprechend positiver Prüfung werden Aufwendungen, die nach haushaltsrechtlichen Gesichtspunkten im Ergebnishaushalt zu veranschlagen waren, nachträglich als Auszahlung aus dem Finanzhaushalt Teil B umgebucht.
Da zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2023 u.a. nicht alle Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen bekannt waren, war eine Berücksichtigung in den Ansätzen des Ergebnis- bzw. Finanzhaushaltes nicht vollumfänglich möglich. Mit nunmehr laufender Prüfung zu den Vorgaben des § 6 Abs. 1, Nr. 1a EStG ist es erforderlich, einen entsprechenden Haushaltsansatz im Finanzhaushalt Teil B des Jahres 2023 außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen.
Für nachfolgende Maßnahmen ist eine Ermächtigung zu schaffen:
Dachinstandsetzung Gebäude 340 120.000,00 EUR – netto
Grundinstandsetzung Fußboden Kantine Gebäude 340 220.000,00 EUR – netto
Dachinstandsetzung Gebäude 320 52.000,00 EUR – netto
Dachinstandsetzung Gebäude 710 31.500,00 EUR – netto
Instandsetzung
am Gebäude 710 58.800,00
EUR – netto
Gesamt 482.300,00
EUR – netto
Die vorgenannten Maßnahmen dienen dem Erhalt der Gebäudesubstanz bzw. der Herstellung der Vermietbarkeit. Sie sind gem. § 6 Abs. 1 Nr.1a EStG als anschaffungsnahe Herstellungskosten zu bewerten und somit aus dem Finanzhaushalt Teil B zu finanzieren. Der sich hieraus ergebende Mittelbedarf i.H.v. 482,3 TEUR ist außerplanmäßig in den Haushalt 2023 einzuordnen.
Die Deckung wird aus der Maßnahme 17-7091-0006 – Neubau der Grundschule „Hermann Burmeister“ – entnommen.
Die Einordnung der außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 50 Abs. 1 KV M-V ist erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Für die Maßnahmen
Dachinstandsetzung Gebäude 340 120.000,00 EUR – netto
Grundinstandsetzung Fußboden Kantine Gebäude 340 220.000,00 EUR – netto
Dachinstandsetzung Gebäude 320 52.000,00 EUR – netto
Dachinstandsetzung Gebäude 710 31.500,00 EUR – netto
Instandsetzung
am Gebäude 710 58.800,00
EUR – netto
Gesamt 482.300,00
EUR – netto
ist in Anwendung von § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG. eine Ermächtigung zu schaffen und eine außerplanmäßige Einordnung in den Finanzhaushalt Teil B des Jahres 2023 vorzunehmen. Zur Deckung des bestehenden Auszahlungsbedarfs i.H.v. 482.300,00 EUR werden nachfolgende Veränderungen innerhalb der angezeigten Sachkonten
Maßnahmennummer : 17-7091-0006
Leistung/Sachkonto : 21.1.01.05.1/09620.40024
Bezeichnung : Neubau der Grundschule „Hermann Burmeister“
Planansatz 2023 : 3.144.400,00 EUR
Deckung ./. 482.300,00 EUR
Planansatz 2023 neu = 2.662.100,00
EUR
Maßnahmennummer : 23-7091-0006
Leistung/Sachkonto : 11.4.02.02.2/09620.40091
Bezeichnung : Grundinstandsetzung Geb. 710 – netto
Planansatz 2023 : 0,00 EUR
Deckung + 90.300,00 EUR
Planansatz 2023 neu = 90.300,00
EUR
Maßnahmennummer : 23-7091-0006
Leistung/Sachkonto : 11.4.02.02.2/09620.40092
Bezeichnung : Grundinstandsetzung Geb. 340/600 – netto
Planansatz 2023 : 0,00 EUR
Deckung + 340.000,00 EUR
Planansatz 2023 neu = 340.000,00
EUR
Maßnahmennummer : 23-7091-0006
Leistung/Sachkonto : 11.4.02.02.2/09620.400XX
Bezeichnung : Grundinstandsetzung Gebäudekomplex 300-330 – netto
Planansatz 2023 : 0,00 EUR
Deckung + 52.000,00 EUR
Planansatz 2023 neu = 52.000,00
EUR
in den Haushalt 2023 gemäß § 50 Abs. 1 KV M-V außerplanmäßig eingeordnet
Lösungsvorschlag:
Zur Deckung des bestehenden außerplanmäßigen Auszahlungsbedarfs i.H.v. 482,3 TEUR ergeben sich nachfolgende Veränderungen innerhalb der angezeigten Sachkonten.
1. Deckung:
Maßnahmennummer : 17-7091-0006
Leistung/Sachkonto : 21.1.01.05.1/09620.40024
Bezeichnung : Neubau der Grundschule „Hermann Burmeister“
Planansatz 2023 : 3.144.400,00 EUR
Deckung ./. 482.300,00 EUR
Planansatz 2023 neu = 2.662.100,00
EUR
2. Einordnung der
außerplanmäßigen Auszahlungen:
Maßnahmennummer : 23-7091-0006
Leistung/Sachkonto : 11.4.02.02.2/09620.40091
Bezeichnung : Grundinstandsetzung Geb. 710 – netto
Planansatz 2023 : 0,00 EUR
Deckung + 90.300,00 EUR
Planansatz 2023 neu = 90.300,00
EUR
Maßnahmennummer : 23-7091-0006
Leistung/Sachkonto : 11.4.02.02.2/09620.40092
Bezeichnung : Grundinstandsetzung Geb. 340/600 – netto
Planansatz 2023 : 0,00 EUR
Deckung + 340.000,00 EUR
Planansatz 2023 neu = 340.000,00
EUR
Maßnahmennummer : 23-7091-0006
Leistung/Sachkonto : 11.4.02.02.2/09620.400XX
Bezeichnung : Grundinstandsetzung Gebäudekomplex 300 – 330
netto
Planansatz 2023 : 0,00 EUR
Deckung + 52.000,00 EUR
Planansatz 2023 neu = 52.000,00
EUR
Alternativen:
Eine Alternative ist nicht gegeben, da die Vorschriften des EStG und sich daraus ergebenden haushaltsrechtlichen Folgen rechtlich bindend sind.