Betreff
Bereitstellung außerplanmäßiger Auszahlungen im Haushalt 2023
Vorlage
H 0140/2023
Art
Beschlussvorlage Hauptausschuss

Sachverhalt:

Der Maritime Industrie- und Gewerbepark Volkswerft wird als Betrieb gewerblicher Art geführt und somit hat die Hansestadt Stralsund nach § 41 GemHVO M-V ein Wahlrecht, von dem positiv Gebrauch gemacht werden soll. Die Bewertung des Anlagevermögens und die Einordnung in den Haushaltsplan erfolgen somit nach steuerlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorgaben.

 

Die haushalts- und steuerrechtliche Erstbewertung des Anlagevermögens des Maritimen Industrie- und Gewerbeparks Volkswerft konnte im 2. Halbjahr 2023 abschließend beraten werden, das entsprechende Dokument wird derzeit durch das beauftragte Steuerbüro erstellt. In Fortführung der nunmehr verbindlichen Ausgangswerte erfolgte die steuerliche Beurteilung sämtlicher Geschäftsvorfälle der Jahre 2022 und 2023.

 

Diese beinhaltet u.a. eine Prüfung gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG. Hiernach sind diejenigen Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung eines Gebäudes durchgeführt wurden, nachträglich den Herstellungskosten zuzurechnen. Dies ist verpflichtend, wenn die Kosten dieser Maßnahmen 15 % des Anschaffungswertes des Gebäudes übersteigen. Bei entsprechend positiver Prüfung werden Aufwendungen, die nach haushaltsrechtlichen Gesichtspunkten im Ergebnishaushalt zu veranschlagen waren, nachträglich als Auszahlung aus dem Finanzhaushalt Teil B umgebucht.

 

Da zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2023 u.a. nicht alle Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen bekannt waren, war eine Berücksichtigung in den Ansätzen des Ergebnis- bzw. Finanzhaushaltes nicht vollumfänglich möglich. Mit nunmehr laufender Prüfung zu den Vorgaben des § 6 Abs. 1, Nr. 1a EStG ist es erforderlich, einen entsprechenden Haushaltsansatz im Finanzhaushalt Teil B des Jahres 2023 außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen.

 

Für nachfolgende Maßnahmen ist eine Ermächtigung zu schaffen:

 

Dachinstandsetzung Gebäude 340                                                        120.000,00 EUR – netto

Grundinstandsetzung Fußboden Kantine Gebäude 340                       220.000,00 EUR – netto

Dachinstandsetzung Gebäude 320                                                          52.000,00 EUR – netto

Dachinstandsetzung Gebäude 710                                                          31.500,00 EUR – netto

Instandsetzung am Gebäude 710                                                            58.800,00 EUR – netto

Gesamt                                                                                                  482.300,00 EUR – netto

 

Die vorgenannten Maßnahmen dienen dem Erhalt der Gebäudesubstanz bzw. der Herstellung der Vermietbarkeit. Sie sind gem. § 6 Abs. 1 Nr.1a EStG als anschaffungsnahe Herstellungskosten zu bewerten und somit aus dem Finanzhaushalt Teil B zu finanzieren. Der sich hieraus ergebende Mittelbedarf i.H.v. 482,3 TEUR ist außerplanmäßig in den Haushalt 2023 einzuordnen.

 

Die Deckung wird aus der Maßnahme 17-7091-0006 – Neubau der Grundschule „Hermann Burmeister“ – entnommen.

 

Die Einordnung der außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 50 Abs. 1 KV M-V ist erforderlich.

 


Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Für die Maßnahmen

 

Dachinstandsetzung Gebäude 340                                                        120.000,00 EUR – netto

Grundinstandsetzung Fußboden Kantine Gebäude 340                       220.000,00 EUR – netto

Dachinstandsetzung Gebäude 320                                                          52.000,00 EUR – netto

Dachinstandsetzung Gebäude 710                                                          31.500,00 EUR – netto

Instandsetzung am Gebäude 710                                                            58.800,00 EUR – netto

Gesamt                                                                                                  482.300,00 EUR – netto

 

ist in Anwendung von § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG. eine Ermächtigung zu schaffen und eine außerplanmäßige Einordnung in den Finanzhaushalt Teil B des Jahres 2023 vorzunehmen. Zur Deckung des bestehenden Auszahlungsbedarfs i.H.v. 482.300,00 EUR werden nachfolgende Veränderungen innerhalb der angezeigten Sachkonten

 

Maßnahmennummer             :           17-7091-0006

Leistung/Sachkonto               :           21.1.01.05.1/09620.40024

Bezeichnung                          :           Neubau der Grundschule „Hermann Burmeister“

Planansatz 2023                    :           3.144.400,00 EUR

Deckung                                 ./.            482.300,00 EUR

Planansatz 2023 neu            =          2.662.100,00 EUR

 

Maßnahmennummer             :           23-7091-0006

Leistung/Sachkonto               :           11.4.02.02.2/09620.40091

Bezeichnung                          :           Grundinstandsetzung Geb. 710 – netto

Planansatz 2023                    :           0,00 EUR

Deckung                                 +          90.300,00 EUR

Planansatz 2023 neu            =          90.300,00 EUR

 

Maßnahmennummer             :           23-7091-0006

Leistung/Sachkonto               :           11.4.02.02.2/09620.40092

Bezeichnung                          :           Grundinstandsetzung Geb. 340/600 – netto

Planansatz 2023                    :           0,00 EUR

Deckung                                 +          340.000,00 EUR

Planansatz 2023 neu            =          340.000,00 EUR

Maßnahmennummer             :           23-7091-0006

Leistung/Sachkonto               :           11.4.02.02.2/09620.400XX

Bezeichnung                          :           Grundinstandsetzung Gebäudekomplex 300-330 – netto

Planansatz 2023                    :           0,00 EUR

Deckung                                 +          52.000,00 EUR

Planansatz 2023 neu            =          52.000,00 EUR

 

in den Haushalt 2023 gemäß § 50 Abs. 1 KV M-V außerplanmäßig eingeordnet


Lösungsvorschlag:

 

Zur Deckung des bestehenden außerplanmäßigen Auszahlungsbedarfs i.H.v. 482,3 TEUR ergeben sich nachfolgende Veränderungen innerhalb der angezeigten Sachkonten.

 

1. Deckung:

 

Maßnahmennummer             :           17-7091-0006

Leistung/Sachkonto               :           21.1.01.05.1/09620.40024

Bezeichnung                          :           Neubau der Grundschule „Hermann Burmeister“

Planansatz 2023                    :           3.144.400,00 EUR

Deckung                                 ./.            482.300,00 EUR

Planansatz 2023 neu            =          2.662.100,00 EUR

 

2. Einordnung der außerplanmäßigen Auszahlungen:

 

Maßnahmennummer             :           23-7091-0006

Leistung/Sachkonto               :           11.4.02.02.2/09620.40091

Bezeichnung                          :           Grundinstandsetzung Geb. 710 – netto

Planansatz 2023                    :           0,00 EUR

Deckung                                 +          90.300,00 EUR

Planansatz 2023 neu            =          90.300,00 EUR

 

Maßnahmennummer             :           23-7091-0006

Leistung/Sachkonto               :           11.4.02.02.2/09620.40092

Bezeichnung                          :           Grundinstandsetzung Geb. 340/600 – netto

Planansatz 2023                    :           0,00 EUR

Deckung                                 +          340.000,00 EUR

Planansatz 2023 neu            =          340.000,00 EUR

 

 

Maßnahmennummer             :           23-7091-0006

Leistung/Sachkonto               :           11.4.02.02.2/09620.400XX

Bezeichnung                          :           Grundinstandsetzung Gebäudekomplex 300 – 330

netto

Planansatz 2023                    :           0,00 EUR

Deckung                                 +          52.000,00 EUR

Planansatz 2023 neu            =          52.000,00 EUR

 


Alternativen:

Eine Alternative ist nicht gegeben, da die Vorschriften des EStG und sich daraus ergebenden haushaltsrechtlichen Folgen rechtlich bindend sind.