Betreff
Änderungsantrag - Erhöhung der Garagenpachten
Thoralf Pieper, Vorsitzender des Ausschusses für Finanzen und Vergabe
Vorlage
AN 0127/2023
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

  1. Die Bürgerschaft zieht die Angelegenheit der Nutzungsentgelte für Garagen zur Entscheidung gemäß § 22 Absatz 2 Ziffer 4 KV MV an sich.

 

  1. Die Bürgerschaft beschließt, die zum 01.01.2024 vorgesehene Anpassung der Entgelte für Garagen mit einem Nutzungsverhältnis für Garagengrundstücke im Sinne § 5  NutzEV i. V. m. § 312 Zivilgesetzbuch der DDR auszusetzen, bis eine Klärung des Sachverhaltes unter Betrachtung möglicher Alternativen und Einbeziehung der Bewertung durch den Gutachterausschuss zur Ortsüblichkeit der Grundstückswerte erfolgt ist.

 


Begründung:

In der Bewertung der von vielen Betroffenen vorgetragenen Argumente und bei Betrachtung der Informationen der Verwaltung ist bezüglich der vorgesehenen Anpassungen erheblicher Klärungsbedarf ersichtlich geworden, der eine Aussetzung wie vorgeschlagen rechtfertigt. Die näheren Inhalte ergeben sich aus dem beigefügten Protokollauszug zur Sitzung des Finanzausschusses am 07.11.2023.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die zunächst zu erwartenden Mindererträge sind in der Planung der Haushalte ab 2024 zu berücksichtigen.

 

 

 

gez.

Thoralf Pieper

Vorsitzender des Ausschusses für Finanzen und Vergabe