Betreff
Bürgerentscheid (Vertreter*innenbegehren) zur Sperrung der Durchfahrt durch die Altstadt im Bereich der Wasserstraße und des Fischmarkts
Einreicherin: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI
Vorlage
AN 0126/2023
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt, einen Bürgerentscheid mit der folgenden Frage durchzuführen:

 

„Soll zukünftig eine Sperrung der Durchfahrt durch die Altstadt im Bereich der Wasserstraße und des Fischmarktes unter Beibehaltung der Erreichbarkeit durch den öffentlichen Personennahverkehr umgesetzt werden?“

 

Der Bürgerentscheid soll am 9. Juni 2024 parallel zur Europa- und Kommunalwahl durchgeführt werden. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung beauftragt.

 


Begründung:

 

Seit Jahren wird öffentlich strittig darüber diskutiert, ob die derzeit gegebene Durchfahrung der Altstadt für den Individualverkehr gesperrt werden sollte.

Seit dem vergangenen Jahr liegt der Entwurf der Fortschreibung des Verkehrskonzepts Altstadt vor, mit dem das Ingenieurbüro für Verkehrslösungen und –systeme, Dresden (IVAS) beauftragt wurde. Das Büro schlug unter anderem eine Sperrung der Durchfahrt durch die Altstadt im Bereich der Wasserstraße und des Fischmarktes vor. Die Erreichbarkeit der Altstadt sollte von Norden über den Fährwall und die Seestraße bis zur Semlower Straße und von Süden über die Wasserstraße bis zur Badenstraße erfolgen. Die Erreichbarkeit durch den ÖPNV sollte gewährleistet sein.

 

In der letzten Bürgerschaftssitzung deutete die Verwaltung in der Beantwortung einer Anfrage durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/Die Partei an, dass der Vorschlag der Fachplaner*innen durch die Verwaltung überarbeitet werde, da die im Konzept unterbreiteten Vorschläge politisch nicht mehrheitsfähig seien. Wir schlagen vor, die Bürgerinnen und Bürger direkt zu befragen.

 

Die Mehrheit aller Bürgerschaftsmitglieder kann die Durchführung eines Bürgerentscheids (Vertreterbegehren) beschließen. Finanziell und organisatorisch halten wir es für sinnvoll, den Bürgerentschied parallel zur Kommunal- und Europawahl durchzuführen. Gemäß Kommunalverfassung können wichtige Entscheidungen in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises statt durch den Beschluss der Gemeindevertretung durch die Bürgerinnen und Bürger selbst getroffen werden.

 

 

 

Jürgen Suhr

Fraktionsvorsitzender