Einreicherin: Ann Christin von Allwörden, CDU/FDP-Fraktion
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Der
Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund wird beauftragt zu prüfen, ob die
Anschaffung von Kopfhörern für Silentpartys zur Eigennutzung und auch zur
Verpachtung an Party-Veranstalter finanziell darstellbar wäre. Es soll zudem
die Rechtslage rund um Silentpartys, hinsichtlich Ruhestörung und anderen
Faktoren, geprüft werden. Das Ergebnis soll dem Kultur- sowie dem
Finanzausschuss vorgelegt werden.
Begründung:
Seit dem Ende der
Corona-Maßnahmen hat sich die Kultur- und Partyszene mittlerweile wieder etwas
erholt. Neue und bereits bekannte Veranstalter bieten wieder regelmäßig Partys
für alle Altersklassen an. Auch die durch die Bürgerschaft beschlossene
Aussetzung der Vergnügungssteuer hat geholfen. Ein altbekanntes Problem, das
der Ruhestörung, besteht hingegen weiterhin. Nur an einer begrenzten Anzahl an
Tagen pro Jahr dürfen beispielsweise öffentliche Partys mit lauter Musik im
Freien stattfinden. Auch in geschlossenen Räumlichkeiten kommt es oft zu
Beschwerden von Anwohnern über Ruhestörung und Auflösung der Veranstaltungen
durch die Polizei. Sogenannte Silentpartys, bei denen Gäste ausschließlich per
Kopfhörer Musik hören, sind bereits ein etabliertes Konzept, bei dem ein oder
mehrere DJs zugleich Musik auflegen können und dabei weniger Lärm produziert
wird. Zudem können in einer Veranstaltung mehrere Musik-Geschmäcker zugleich
bespielt werden, was für Veranstalter lukrativer sein kann.