Einreicher: Fraktion DIE LINKE./SPD
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft
der Hansestadt Stralsund beschließt:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, in wie weit die geänderte
Gestaltungssatzung (vom 28.09.2023) unserer Welterbepartnerstadt Wismar zum
Thema Solaranlagen/Sonnenkollektoren auch in der Gestaltungssatzung Altstadt
der Hansestadt Stralsund umsetzbar scheint. Die Ergebnisse der Prüfung sind dem
Ausschuss für Bau, Umwelt, Klimaschutz und Stadtentwicklung vorzustellen.
Begründung:
In seiner Sitzung
vom 28.09.2023 beschloss die Wismarer Bürgerschaft eine Änderung ihrer
Gestaltungssatzung zur Installation von Solaranlagen auf Haupt-und
Nebengebäuden im Altstadtgebiet. Dieser Beschluss für einen Welterbegeschützten
Altstadtbereich ist wegweisend für andere Weltkulturerbestädte.
Im Kern geht es
darum, Hauseigentümer*innen im Bereich der Stralsunder Altstadt ebenfalls die
Möglichkeit zur Installation zu ermöglichen.
Aktuell steht dem
noch die Gestaltungssatzung der Altstadt aus dem Jahr 1994 entgegen.
Selbstverständlich
setzt eine solche Änderung eine genaue Überprüfung und eine umfangreiche
Diskussion mit allen Beteiligten ( u.a. Welterbebeirat, Landesamt für Kultur
und Denkmalpflege) voraus. Auch um den eigenen Weltkukturerbestatus nicht zu
gefährden.
Die Fraktion DIE
LINKE./SPD möchte mit diesem Prüfauftrag einen ersten Anstoß an dieses Thema
geben. Langfristig leistet die Hansestadt Stralsund einen Beitrag um die
energiepolitischen Klimaziele des Bundes zu erreichen. Darüber hinaus gebe man
Hauseigentümer*innen im Altstadtbereich mehr Wahlfreiheit welchen Energieträger
sie in Zukunft für ihre Immobilie nutzen möchten.