Betreff
Grundstückserwerb Möbelmärkte und Perspektive Lokschuppen
Einreicher: Jürgen Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI
Vorlage
kAF 0129/2023
Art
kleine Anfrage

Anfrage:

 

1.    Gibt es nach dem Verkauf, bzw. Tausch der Grundstücke zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 (Möbelmärkte zwischen der Feldstraße und der Bundesstraße B 96) nach Beschlussfassung zum Bebauungsplan eine rechtliche Bindung, bzw. Frist gegenüber dem Vorhabenträger, den Bebauungsplan umzusetzen?

-       Wenn ja, welche?

2.    Wie ist der konkrete Stand zu den Vereinbarungen mit der Vorhabenträgerin in Bezug auf Zahlung des ausgehandelten Infrastrukturzuschusses?

3.    Wie bereitet die Verwaltung die bauliche Umnutzung der Lokschuppen vor, und wie ist der aktuelle Stand dazu, bzw. zur Errichtung einer Fußgänger-/Radwegebrücke zwischen der Frankenvorstadt und der Tribseer Vorstadt?

 


Aussprache: Ja/  Nein


Begründung:

Mit dem Verkauf der erforderlichen Grundstücke zur Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 23 (Möbelmärkte zwischen der Feldstraße und der Bundesstraße B 96) sowie durch den Flächentausch von Grundstücken durch die Hansestadt Stralsund mit der Kirchengemeinde St. Marien wurden weitere wesentliche Schritte unternommen, um eine Ansiedlung der Möbelmärkte XXXLutz und Momax zu realisieren. 

Die Verwaltung argumentierte seinerzeit in Bezug auf den Bebauungsplan mit der Möglichkeit von Folgeinvestitionen zur baulichen Umnutzung der Lokschuppen. Ferner sollte über einen mit der Vorhabenträgerin ausgehandelten Infrastrukturkostenzuschuss die Errichtung einer Fußgänger-/Radwegebrücke als Verbindung zwischen Frankenvorstadt und Tribseer Vorstadt mit Anschluss an das Lokschuppenareal ermöglicht werden.

 

Jürgen Suhr

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI