Einreicher: Thoralf Pieper, CDU/FDP-Fraktion
Anfrage:
1.
Wie
hoch schätzt die Verwaltung die höheren Aufwendungen im aktuellen
Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt durch Inkrafttreten des Tariftreue- und
Vergabegesetzes M-V ein und mit welchen Lohnkosten kalkuliert die Verwaltung
bisher und mit welchen Ansätzen wird in Zukunft kalkuliert?
2. Wie hoch schätzt die Verwaltung die
Auswirkungen für den Finanzplanungszeitraum der folgenden drei Haushaltsjahre,
insbesondere in Bezug auf die Investitionsplanung?
3.
Mit
welchen zusätzlichen Kosten rechnet die Verwaltung (personellen und sachlichen
Aufwand) und wer kontrolliert die Umsetzung?
Begründung:
Die Eckpunkte des
geplanten Tariftreue- und Vergabegesetzes M-V stehen fest. Landkreistag und
Städte- und Gemeindetag wurden angehört und vorgetragene Argumente wurden nicht
oder nur geringfügig einbezogen.