Herr Dr. Raith erläutert ausführlich das Projekt MobiHUB mittels einer Präsentation. Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Als Ausgangslage nennt Herr Dr. Raith den zunehmenden Parkdruck durch weitere Verdichtung im Wohnungsbau bei gleichzeitig abnehmenden Stellplätzen, insbesondere im privaten Bereich. Außerdem gebe es andere Ansprüche an den öffentlichen Raum, z.B. Außengastronomie. Zudem müsse sich die Hansestadt Stralsund den Herausforderungen der Mobilitätswende stellen.

Dabei müsse die Thematik CarSharing sowie Ladeinfrastruktur mitberücksichtigt werden.

Die gesetzten Ziele sollen mit dem MobiHUB als zentralem Mobilitätsanker in der Altstadt erreicht werden. Das Projekt MobiHUB wird gefördert durch das Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte“ (Machbarkeit).

Es soll somit ein Parkhaus ausschließlich für Anwohner und Anlieger errichtet werden. Es handele sich um zugeordnete Parkplätze, daher wäre eine Ausstattung mit privaten Wallboxen mit dazugehörigem Stromzähler möglich. Das Erdgeschoss könne für CarSharing oder mobilitätsergänzende Angebote genutzt werden.

Das statische Problem, das einen Wohnungsbau über der Tiefgarage nicht zulässt, stelle sich bei einer Garagenlösung anders dar.

Sollte sich das Projekt MobiHUB bewähren, hält Herr Dr. Raith ein weiteres Bewohnerparkhaus, z.B. Nähe der Hafeninsel, für denkbar.

Nachfolgend erläutert Herr Dr. Raith die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie und die Nutzungsoptionen auf den verschiedenen Ebenen. Es stünden 235 Stellplätze zur Verfügung. Das Bewohnerparkhaus ist mit einer Standzeit von 35 Jahren kalkuliert.

Im Wiekhaus gestalten sich die Nutzungsoptionen variabel, so wären Gastronomie oder andere Nutzungen möglich.

Die Fassaden- und die Freiflächengestaltung werden separat geplant/beauftragt.

Zum weiteren Vorgehen teilt Herr Dr. Raith mit, dass als nächstes die Bürgerbeteiligung stattfindet. Er hofft, dass die Hansestadt Stralsund zur Realisierung des Gesamtprojektes Fördermittel erhalte. Darüber hinaus komme die Nutzung von Stellplatzablösen in Betracht.

 

Herr Gottschling erkundigt sich nach dem Erfordernis der Fassadengestaltung.

 

Herr Dr. Raith führt aus, dass die Thematik Fassadengestaltung mit Fingerspitzengefühl zu behandeln sei. Mit den entsprechenden Ideen lassen sich auch die Kosten in einem erträglichen Maße halten.

 

Nach Ansicht von Herrn Suhr handelt es sich um einen nicht unerheblichen städtebaulichen Eingriff in einem sensiblen Bereich. Gleichwohl sei die Argumentation der Verwaltung nachvollziehbar.

Er erkundigt sich nach dem politischen Entscheidungsprozess und nach dem zeitlichen Horizont.

 

Herr Dr. Raith erläutert, dass zunächst die Aufgaben aus der Machbarkeitsstudie abgeschlossen werden. Es sei erforderlich, den Markt, konkret die Bedürfnisse der Anwohnerschaft, zu erkunden. Dahingehend verweist der Leiter des Amtes für Planung und Bau auf die stattfindende Bürgerbeteiligung.

Er stellt klar, dass seitens der Stadt nachfolgend eine Entscheidung zur Realisierung getroffen werden müsse. Die Möglichkeit einer genossenschaftlich basierten Finanzierung sei nach Kommunalverfassung nicht möglich. Daher müsse eine städtische Gesellschaft als Bauherr bzw. Betreiber agieren.

Wenn die noch anstehenden Punkte abgearbeitet sind, beginnt der breite politische Prozess.

 

Herr Bauschke dankt für die Ausführungen und beendet den Tagesordnungspunkt.