Herr Klingschat stellt den Antrag AN 0104/2023 vor. Er begrüßt die Gutscheincard ausdrücklich, möchte jedoch auf ein Problem hinweisen.

 

Er führt aus, dass, sofern die Dauer der Gültigkeit überschritten ist, der Gutschein für die meisten Inhaber nur noch Altpapier ist. Doch nur, weil die Frist abgelaufen ist, bedeutet dies nicht, dass das Geld verloren ist. Weigert sich das Geschäft, den abgelaufenen Gutschein einzulösen, hat derjenige, der den Gutschein erworben hat, einen Anspruch auf Auszahlung in bar. Denn in diesem Fall hat der Aussteller sich nach § 812 BGB unberechtigt bereichert, da die Gegenleistung nicht erbracht wurde. Akzeptiert der Händler den Gutschein nach Ablaufdatum, würde er das Geld von der Hansestadt Stralsund nicht zurückbekommen. Ferner weist er darauf hin, dass die Gültigkeitsdauer auf den Gutscheinen nicht vermerkt ist.

 

Herr Gotsch weist auf die steuerrechtlichen Schwierigkeiten der Hansestadt Stralsund bei einer Laufzeit von 30 Jahren hin.

 

Frau Raese gibt zum Hinweis, dass die Akzeptanzstellen angehört sowie die Gültigkeitsdauer mit diesen abgestimmt werden sollte. Ferner schlägt sie vor, dass Prüfungsergebnis des Rechtsamtes abzuwarten.

 

Herr Buxbaum verweist auf den erhöhten Aufwand der Verwaltung bei einer Gültigkeitsdauer von 30 Jahren.

 

Frau Bartel stellt den Antrag auf Verweisung in die Fraktionen.

 

Herr Schulz merkt an, dass die Gutscheine seines Geschäftes keine Begrenzung in der Gültigkeit haben.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Gotsch schildert Herr Kretzschmar als ehemaliger Leiter der Tourismuszentrale, dass die Einlösefrist für die Gutscheine auf drei Jahre festgelegt wurde. Er empfiehlt ebenfalls, die Prüfung des Rechtsamtes abzuwarten.

 

Frau Raese weist darauf hin, dass der Ausschuss für Finanzen und Vergabe als federführend benannt ist.

 

Herr Ruddies ist der Meinung, dass die Akzeptanzstellen und der Aussteller des Gutscheins gesondert zu betrachten sind. Auch wenn der Aussteller den Gutschein für 30 Jahre ausstellt, heißt das nicht automatisch, dass die Akzeptanzstellen diesen über drei Jahre hinaus anerkennen müssen. Auf freiwilliger Basis kann dies natürlich akzeptiert werden.

 

Herr Buxbaum stellt den Antrag von Frau Bartel, den Antrag zur Beratung in die Fraktionen zu verweisen zur Abstimmung:

 

Abstimmung: Mehrheitlich zugestimmt

 

Der Antrag wird zu einem späteren Zeitpunkt erneut im Ausschuss beraten.

 

Abschließend merkt Herr Buxbaum an, dass er den Antrag grundsätzlich begrüßt, da dieser je nach Ergebnis der Prüfung durch das Rechtsamt für mehr Kundenfreundlichkeit sorgen kann.

 

Der Ausschussvorsitzende schließt den Tagesordnungspunkt.