Sitzung: 21.11.2023 Ausschuss für Finanzen und Vergabe
Beschluss: zurückgestellt
Vorlage: AN 0104/2023
Der Ausschussvorsitzende
stellt den von ihm gestellten Antrag über das Rederecht für Herrn Klingschat
zur Abstimmung, welcher einstimmig beschlossen wird.
Herr Klingschat stellt den
Antrag AN 0104/2023 vor. Er begrüßt die Gutscheincard ausdrücklich, möchte
jedoch auf ein Problem hinweisen.
Er führt aus, dass, sofern
die Dauer der Gültigkeit überschritten ist, der Gutschein für die meisten
Inhaber nur noch Altpapier ist. Doch nur, weil die Frist abgelaufen ist,
bedeutet dies nicht, dass das Geld verloren ist. Weigert sich das Geschäft, den
abgelaufenen Gutschein einzulösen, hat derjenige der den Gutschein erworben
hat, einen Anspruch auf Auszahlung in bar. Denn in diesem Fall hat der
Aussteller sich nach § 812 BGB unberechtigt bereichert, da die Gegenleistung
nicht erbracht wurde. Akzeptiert der Händler den Gutschein nach Ablaufdatum,
würde er das Geld von der Hansestadt Stralsund nicht zurückbekommen.
Herr Quintana Schmidt gibt
zu bedenken, ob der § 812 BGB in diesem Fall anwendbar ist. Er bittet das
Rechtsamt der Hansestadt Stralsund dies zu prüfen und stellt einen Antrag auf
Verweisung in die Fraktionen.
Herr Fürst teilt dazu mit,
dass Fälle, in welchen die Gutscheincard nach 3 Jahren zurückgegeben wurden,
nicht bekannt sind. Durch diese Gutscheine hat die Tourismuszentrale Umsätze
von 26.000 EUR bis 56.000 pro Jahr. Die gesetzlichen 3 Jahre Gültigkeitsdauer
hält Herr Fürst als ausreichend und gewöhnlich.
Herr Pieper merkt an, dass
auf den Gutscheinen nicht erkennbar ist, dass diese 3 Jahre gültig sind. Er
bittet die Verwaltung dies zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Im Falle
von Überschneidungen beim Einlösen des Gutscheins und des Ablaufdatums gibt er
ferner zum Vorschlag, ein halbes Jahr Kulanzzeit für die Händler einzurichten.
Auf Nachfrage von Herrn Gränert bejaht Herr Fürst,
dass die Gutscheindauer beliebig angepasst werden kann.
Der Ausschussvorsitzende
lässt über den Antrag von Herrn Quintana Schmidt abstimmen.
Abstimmung: 7
Zustimmungen 2 Gegenstimmen 0 Stimmenthaltungen
Der Antrag AN 0140/2023 wird zur Beratung in die
Fraktionen verwiesen.