Der Ausschussvorsitzende stellt den von ihm gestellten Antrag über das Rederecht für Herrn Klingschat zur Abstimmung, welcher einstimmig beschlossen wird.

 

Herr Klingschat stellt den Antrag AN 0104/2023 vor. Er begrüßt die Gutscheincard ausdrücklich, möchte jedoch auf ein Problem hinweisen.

 

Er führt aus, dass, sofern die Dauer der Gültigkeit überschritten ist, der Gutschein für die meisten Inhaber nur noch Altpapier ist. Doch nur, weil die Frist abgelaufen ist, bedeutet dies nicht, dass das Geld verloren ist. Weigert sich das Geschäft, den abgelaufenen Gutschein einzulösen, hat derjenige der den Gutschein erworben hat, einen Anspruch auf Auszahlung in bar. Denn in diesem Fall hat der Aussteller sich nach § 812 BGB unberechtigt bereichert, da die Gegenleistung nicht erbracht wurde. Akzeptiert der Händler den Gutschein nach Ablaufdatum, würde er das Geld von der Hansestadt Stralsund nicht zurückbekommen. 

 

Herr Quintana Schmidt gibt zu bedenken, ob der § 812 BGB in diesem Fall anwendbar ist. Er bittet das Rechtsamt der Hansestadt Stralsund dies zu prüfen und stellt einen Antrag auf Verweisung in die Fraktionen.

 

Herr Fürst teilt dazu mit, dass Fälle, in welchen die Gutscheincard nach 3 Jahren zurückgegeben wurden, nicht bekannt sind. Durch diese Gutscheine hat die Tourismuszentrale Umsätze von 26.000 EUR bis 56.000 pro Jahr. Die gesetzlichen 3 Jahre Gültigkeitsdauer hält Herr Fürst als ausreichend und gewöhnlich.

 

Herr Pieper merkt an, dass auf den Gutscheinen nicht erkennbar ist, dass diese 3 Jahre gültig sind. Er bittet die Verwaltung dies zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Im Falle von Überschneidungen beim Einlösen des Gutscheins und des Ablaufdatums gibt er ferner zum Vorschlag, ein halbes Jahr Kulanzzeit für die Händler einzurichten.

 

Auf Nachfrage von Herrn Gränert bejaht Herr Fürst, dass die Gutscheindauer beliebig angepasst werden kann.

 

Der Ausschussvorsitzende lässt über den Antrag von Herrn Quintana Schmidt abstimmen.

 

Abstimmung:                    7 Zustimmungen             2 Gegenstimmen            0 Stimmenthaltungen

 

Der Antrag AN 0140/2023 wird zur Beratung in die Fraktionen verwiesen.