Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
1. Für das im Stadtteil Tribseer Vorstadt gelegene Plangebiet zwischen
Gleisen und Bahnanlagen im Osten, Knöchelsöhren im Süden, der Alten
Richtenberger Straße im Westen und dem VW-Autohaus im Norden wird ein
Bebauungsplan aufgestellt. Das ca. 4,0 ha große Plangebiet umfasst in der
Gemarkung Stralsund, Flur 55 die Flurstücke 16, 17, 18, 19, 20, 21/1, 21/2, 34,
35, 93, 94, 37/1, 37/2, 37/3, 38/1, 38/2, 38/3, 39/3, 39/4, 39/6, 39/7, 40/2,
40/3, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48/1, 48/2, 48/4, 48/6, 48/7, 49/1, 49/2,
49/3, 50/2, 50/3, 50/4 ganz, sowie 33/4 und 69/2 anteilig.
2. Ziel der Planung ist die Entwicklung eines Mischgebiet oder die
Kombination aus Allgemeinem Wohngebiet im Westen und Gewerbegebiet im Osten.
3. Der Bebauungsplan Nr. 86 der Hansestadt Stralsund "Gebiet
nördlich der Straße Knöchelsöhren" soll im beschleunigten Verfahren (§ 13a
Abs. 1 Nr. 2 BauGB) ohne Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt
werden. Die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO wird
voraussichtlich knapp über 20.000 m² betragen, so dass eine überschlägige
Vorprüfung unter Berücksichtigung der Anlage 2 des BauGB durchzuführen ist. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche
durch die Planung berührt werden können, sind an der Vorprüfung zu beteiligen.
Nach positivem Abschluss der Vorprüfung erfolgt die Bekanntmachung gemäß § 13a
Abs. 3 Satz 3 BauGB.
Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung über Wiedernutzbarmachung
von Flächen und Nachverdichtung. Es sind keine
umweltverträglichkeitspflichtigen Vorhaben oder Beeinträchtigung von Natura
2000-Gebiete zu erwarten und bei der Planung werden auch keine Pflichten zur
Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50
Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sein.
4. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:
Abstimmung: Einstimmig beschlossen