Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

1. Für das im Stadtteil Tribseer Vorstadt gelegene Plangebiet zwischen Gleisen und Bahnanlagen im Osten, Knöchelsöhren im Süden, der Alten Richtenberger Straße im Westen und dem VW-Autohaus im Norden wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Das ca. 4,0 ha große Plangebiet umfasst in der Gemarkung Stralsund, Flur 55 die Flurstücke 16, 17, 18, 19, 20, 21/1, 21/2, 34, 35, 93, 94, 37/1, 37/2, 37/3, 38/1, 38/2, 38/3, 39/3, 39/4, 39/6, 39/7, 40/2, 40/3, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48/1, 48/2, 48/4, 48/6, 48/7, 49/1, 49/2, 49/3, 50/2, 50/3, 50/4 ganz, sowie 33/4 und 69/2 anteilig.

 

2. Ziel der Planung ist die Entwicklung eines Mischgebiet oder die Kombination aus Allgemeinem Wohngebiet im Westen und Gewerbegebiet im Osten.

 

3. Der Bebauungsplan Nr. 86 der Hansestadt Stralsund "Gebiet nördlich der Straße Knöchelsöhren" soll im beschleunigten Verfahren (§ 13a Abs. 1 Nr. 2 BauGB) ohne Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO wird voraussichtlich knapp über 20.000 m² betragen, so dass eine überschlägige Vorprüfung unter Berücksichtigung der Anlage 2 des BauGB durchzuführen ist. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, sind an der Vorprüfung zu beteiligen. Nach positivem Abschluss der Vorprüfung erfolgt die Bekanntmachung gemäß § 13a Abs. 3 Satz 3 BauGB.

Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung über Wiedernutzbarmachung von Flächen und Nachverdichtung. Es sind keine umweltverträglichkeitspflichtigen Vorhaben oder Beeinträchtigung von Natura 2000-Gebiete zu erwarten und bei der Planung werden auch keine Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sein.

 

4. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:

 


Abstimmung: Einstimmig beschlossen