Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

1. Für das im Stadtgebiet Süd, Stadtteil Andershof gelegene Gebiet, welches im Norden und Osten durch den Boddenweg und im Westen durch die Greifswalder Chaussee begrenzt wird, soll ein Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden. Ein Teil des Boddenweges wird in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen.

Das ca. 3,84 ha große Plangebiet umfasst die Flurstücke bzw. Anteile der Flurstücke: 1/5, 1/6, 1/37, 1/59, 2/6, 4/6, 5/6, 5/17, 5/19, 5/21, 5/23, 5/24 und 5/27 der Flur 2, Gemarkung Andershof.

 

2. Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Urbanen Gebiets mit Wohnnutzung und gewerblichen Nutzungen.

 

3. Der Bebauungsplan Nr. 75 der Hansestadt Stralsund "Urbanes Gebiet zwischen Boddenweg und Greifswalder Chaussee" soll im beschleunigten Verfahren (§ 13a Abs. 1 Nr. 2 BauGB) ohne Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO wird voraussichtlich ca. 25.000 m² betragen, so dass eine Vorprüfung unter Berücksichtigung der Anlage 2 des BauGB durchzuführen ist. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, sind an der Vorprüfung zu beteiligen. Nach Abschluss der Vorprüfung erfolgt die Bekanntmachung gemäß § 13a Abs. 3 Satz 3 BauGB.

Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung über Wiedernutzbarmachung von Flächen und Nachverdichtung. Es sind keine umweltverträglichkeitspflichtigen Vorhaben oder Beeinträchtigung von Natura 2000-Gebiete zu erwarten und bei der Planung werden auch keine Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sein.

 

4. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:


Abstimmung: Einstimmig beschlossen